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Vor der Ausbildung

Zwei Justizmitarbeiterinnen arbeiten in einem Büro an einem Schreibtisch.
© Brandenburgisches Oberlandesgericht
Zwei Justizmitarbeiterinnen arbeiten in einem Büro an einem Schreibtisch.
© Brandenburgisches Oberlandesgericht
  • Welche konkreten Aufgaben haben Justizfachwirte?

    Ihr Einsatz erfolgt in vielen unterschiedlichen Rechtsgebieten wie zum Beispiel in Strafprozess-, Zivilprozess-, Zwangsvollstreckungs-, Insolvenz-, Ehe- und Familien-, Grundbuch-, Nachlass-, Register-, Vormundschafts- und Betreuungsrecht. Darüber hinaus sind sie bei Verwaltungs-, Arbeits- und Sozialgerichten sowie bei Staatsanwaltschaften tätig.

    Sie sind Ansprechperson für Rat suchende Bürgerinnen und Bürger und berücksichtigen deren besondere Situation und Interessen. Zu ihren Tätigkeiten, die sie mit Hilfe von modernen Informations- und Kommunikationstechniken durchführen, gehören unter anderen:

    • Bearbeitung von Posteingängen und -ausgängen,
    • Berechnen und Überwachen von Fristen,
    • Erteilen von Auskünften,
    • Anordnung von Zustellungen und Ladungen,
    • Fertigung von Schriftstücken,
    • Aufnahme von Anträgen, Rechtsmitteln und Erklärungen,
    • Verwaltung der gerichtlichen Zahlstelle und
    • Protokollführung bei Gerichtsverhandlungen.

    Ihr Zuständigkeitsbereich umfasst daneben auch Tätigkeiten, die weitreichende eigene Entscheidungen und eine selbstständige Sachbearbeitung erfordern, wie zum Beispiel die

    • Erteilung von vollstreckbaren Ausfertigungen von Urteilen und gerichtlichen Vergleichen,
    • Berechnung und Festsetzung der Vergütung für Zeugen und Sachverständige,
    • Berechnung von Reisekosten sowie
    • Berechnung von Gerichtskosten
    • Sachbearbeitung in Verwaltungsaufgaben.

    Diese Aufzählung ist nicht vollständig, macht aber deutlich, dass Justizfachwirte eine wichtige Kontaktstelle zwischen Bürger und Justiz darstellen. Von ihrem Geschick hängt es in vielen Fällen ab, ob die Justiz ihre Aufgaben erfüllen kann und die Bevölkerung, wenn sie mit der Justiz zu tun hat, in ihren berechtigten Erwartungen nicht enttäuscht wird.

    Der Beruf erfordert neben vielseitigen Fachkenntnissen auch Kooperations- und Kommunikationsbereitschaft, Sorgfalt und Einfühlungsvermögen.

    Ihr Einsatz erfolgt in vielen unterschiedlichen Rechtsgebieten wie zum Beispiel in Strafprozess-, Zivilprozess-, Zwangsvollstreckungs-, Insolvenz-, Ehe- und Familien-, Grundbuch-, Nachlass-, Register-, Vormundschafts- und Betreuungsrecht. Darüber hinaus sind sie bei Verwaltungs-, Arbeits- und Sozialgerichten sowie bei Staatsanwaltschaften tätig.

    Sie sind Ansprechperson für Rat suchende Bürgerinnen und Bürger und berücksichtigen deren besondere Situation und Interessen. Zu ihren Tätigkeiten, die sie mit Hilfe von modernen Informations- und Kommunikationstechniken durchführen, gehören unter anderen:

    • Bearbeitung von Posteingängen und -ausgängen,
    • Berechnen und Überwachen von Fristen,
    • Erteilen von Auskünften,
    • Anordnung von Zustellungen und Ladungen,
    • Fertigung von Schriftstücken,
    • Aufnahme von Anträgen, Rechtsmitteln und Erklärungen,
    • Verwaltung der gerichtlichen Zahlstelle und
    • Protokollführung bei Gerichtsverhandlungen.

    Ihr Zuständigkeitsbereich umfasst daneben auch Tätigkeiten, die weitreichende eigene Entscheidungen und eine selbstständige Sachbearbeitung erfordern, wie zum Beispiel die

    • Erteilung von vollstreckbaren Ausfertigungen von Urteilen und gerichtlichen Vergleichen,
    • Berechnung und Festsetzung der Vergütung für Zeugen und Sachverständige,
    • Berechnung von Reisekosten sowie
    • Berechnung von Gerichtskosten
    • Sachbearbeitung in Verwaltungsaufgaben.

    Diese Aufzählung ist nicht vollständig, macht aber deutlich, dass Justizfachwirte eine wichtige Kontaktstelle zwischen Bürger und Justiz darstellen. Von ihrem Geschick hängt es in vielen Fällen ab, ob die Justiz ihre Aufgaben erfüllen kann und die Bevölkerung, wenn sie mit der Justiz zu tun hat, in ihren berechtigten Erwartungen nicht enttäuscht wird.

    Der Beruf erfordert neben vielseitigen Fachkenntnissen auch Kooperations- und Kommunikationsbereitschaft, Sorgfalt und Einfühlungsvermögen.

  • Was muss ich vor einer Bewerbung beachten?

    Am Auswahlverfahren können Sie teilnehmen, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

    • Mittlerer Schulabschluss oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss
    • Höchstalter am Tag der Einstellung:  39 Jahre (Für Inhaber*innen eines Eingliederungs- oder Zulassungsscheines bestehen Ausnahmen)
    • deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU) oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR)

     Darüber hinaus sollen Bewerber*innen über folgende Eigenschaften verfügen:

    • Flexibilität und Belastbarkeit
    • gut ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein
    • Einfühlungsvermögen
    • Zuverlässigkeit

    Bewerbungsfrist

    • Einsendeschluss ist der 31.12. des Vorjahres
    • Einstellungen erfolgen grundsätzlich zum 1. September eines jeden Jahres. 

     

    Am Auswahlverfahren können Sie teilnehmen, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

    • Mittlerer Schulabschluss oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss
    • Höchstalter am Tag der Einstellung:  39 Jahre (Für Inhaber*innen eines Eingliederungs- oder Zulassungsscheines bestehen Ausnahmen)
    • deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU) oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR)

     Darüber hinaus sollen Bewerber*innen über folgende Eigenschaften verfügen:

    • Flexibilität und Belastbarkeit
    • gut ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein
    • Einfühlungsvermögen
    • Zuverlässigkeit

    Bewerbungsfrist

    • Einsendeschluss ist der 31.12. des Vorjahres
    • Einstellungen erfolgen grundsätzlich zum 1. September eines jeden Jahres. 

     

  • Wie geht es nach der Bewerbung weiter?

    Nachdem Sie Ihre Bewerbung eingereicht haben, erhalten Sie eine Nachricht, dass die Bewerbung eingegangen ist. Es wird geprüft, ob Sie die Voraussetzungen für die Teilnahme am Auswahlverfahren erfüllen. (siehe: Was müssen Sie vor einer Bewerbung beachten?)

    In besonderen Einzelfällen kann auch eine vorbehaltliche Zulassung zum Auswahlverfahren erfolgen, wenn zum Beispiel das Schulabschlusszeugnis noch nicht vorliegt. (Die Einstellungsvoraussetzungen müssen bis zu einem bestimmten Stichtag erfüllt sein).

    Die Unterlagen der Bewerber*innen, die keine Zusage erhalten, werden zwei Monate aufbewahrt und anschließend vernichtet. Dies gilt auch für schriftliche Bewerbungen, soweit diesen kein ausreichend frankierter Umschlag zur Rücksendung der Unterlagen beiliegt.

    1. Stufe - schriftliches Auswahlverfahren

    Mit der Zulassung zum Auswahlverfahren ist zugleich die Zulassung zur 1. Stufe des Auswahlverfahrens verbunden.

    Im Januar findet in Brandenburg an der Havel ein schriftlicher Auswahltest statt. Onlinetests werden nicht durchgeführt. Die Einladung zum Test erhalten Sie kurzfristig per E-Mail an die in der Bewerbung angegebene E-Mailadresse.

    Der Auswahltest ist ein 75-minütiger kognitiver Leistungstest. Er umfasst Aufgaben aus dem Bereich des logischen Denkens, des Allgemeinwissens, der Rechtsanwendung sowie zu Kenntnissen in der Rechtschreibung/Grammatik und der Mathematik.

    Bei Vorliegen der Voraussetzungen wird auf Antrag ein Nachteilsausgleich gewährt.

    Aus dem Notendurchschnitt des mit der Bewerbung eingereichten Zeugnisses und dem Ergebnis des Tests wird ein Gesamtwert gebildet. Die besten Absolvent*innen des schriftlichen Auswahlverfahrens werden für die 2. Stufe des Auswahlverfahrens zugelassen. Um Absagen von Bewerber*innen auszugleichen, werden nachrangige Bewerber*innen auf einer Reserveliste geführt. Die Bewerber*innen, die aufgrund des Gesamtergebnisses des schriftlichen Auswahlverfahrens nicht für eine Teilnahme an dem mündlichen Auswahlverfahren vorgesehen sind, erhalten eine Absage.

    2. Stufe – mündliches Auswahlverfahren

    Im Februar bis März werden die ca. 30 minütigen Vorstellungsgespräche im Brandenburgischen Oberlandesgericht geführt. Die Gespräche beinhalten eine Vorstellungsrunde und ein strukturiertes Interview.

    Ergebnis des Auswahlverfahrens

    Aus dem Ergebnis des Gesprächs, des schriftlichen Tests und den Schulnoten wird ein Gesamtwert gebildet. Je nach der Anzahl der zu vergebenden Stellen erhalten die besten Bewerber*innen eine Zusage. Dies geschieht in der Regel im Frühjahr des Einstellungsjahres. Alle nachrangigen Bewerber*innen werden auf einer Reserveliste erfasst und hierüber informiert. Bewerber*innen, die aufgrund des Gesamtergebnisses nicht für eine Einstellung vorgesehen sind, erhalten eine Absage.

    Die Bewerbung und das im Auswahlverfahren erzielte Gesamtergebnis werden ausschließlich in dem jeweiligen Bewerbungsverfahren berücksichtigt. Eine Berücksichtigung in Folgejahren ist ausgeschlossen.

    Weiteres Verfahren nach Erteilung der Einstellungszusage

    Nachdem Sie uns mitgeteilt haben, dass Sie den Ausbildungsplatz annehmen und alle Bewerbungsunterlagen vollständig vorliegen, steht einer Ernennung zum/zur Justizsekretäranwärter*in Anfang September nichts mehr im Wege.

    Nachdem Sie Ihre Bewerbung eingereicht haben, erhalten Sie eine Nachricht, dass die Bewerbung eingegangen ist. Es wird geprüft, ob Sie die Voraussetzungen für die Teilnahme am Auswahlverfahren erfüllen. (siehe: Was müssen Sie vor einer Bewerbung beachten?)

    In besonderen Einzelfällen kann auch eine vorbehaltliche Zulassung zum Auswahlverfahren erfolgen, wenn zum Beispiel das Schulabschlusszeugnis noch nicht vorliegt. (Die Einstellungsvoraussetzungen müssen bis zu einem bestimmten Stichtag erfüllt sein).

    Die Unterlagen der Bewerber*innen, die keine Zusage erhalten, werden zwei Monate aufbewahrt und anschließend vernichtet. Dies gilt auch für schriftliche Bewerbungen, soweit diesen kein ausreichend frankierter Umschlag zur Rücksendung der Unterlagen beiliegt.

    1. Stufe - schriftliches Auswahlverfahren

    Mit der Zulassung zum Auswahlverfahren ist zugleich die Zulassung zur 1. Stufe des Auswahlverfahrens verbunden.

    Im Januar findet in Brandenburg an der Havel ein schriftlicher Auswahltest statt. Onlinetests werden nicht durchgeführt. Die Einladung zum Test erhalten Sie kurzfristig per E-Mail an die in der Bewerbung angegebene E-Mailadresse.

    Der Auswahltest ist ein 75-minütiger kognitiver Leistungstest. Er umfasst Aufgaben aus dem Bereich des logischen Denkens, des Allgemeinwissens, der Rechtsanwendung sowie zu Kenntnissen in der Rechtschreibung/Grammatik und der Mathematik.

    Bei Vorliegen der Voraussetzungen wird auf Antrag ein Nachteilsausgleich gewährt.

    Aus dem Notendurchschnitt des mit der Bewerbung eingereichten Zeugnisses und dem Ergebnis des Tests wird ein Gesamtwert gebildet. Die besten Absolvent*innen des schriftlichen Auswahlverfahrens werden für die 2. Stufe des Auswahlverfahrens zugelassen. Um Absagen von Bewerber*innen auszugleichen, werden nachrangige Bewerber*innen auf einer Reserveliste geführt. Die Bewerber*innen, die aufgrund des Gesamtergebnisses des schriftlichen Auswahlverfahrens nicht für eine Teilnahme an dem mündlichen Auswahlverfahren vorgesehen sind, erhalten eine Absage.

    2. Stufe – mündliches Auswahlverfahren

    Im Februar bis März werden die ca. 30 minütigen Vorstellungsgespräche im Brandenburgischen Oberlandesgericht geführt. Die Gespräche beinhalten eine Vorstellungsrunde und ein strukturiertes Interview.

    Ergebnis des Auswahlverfahrens

    Aus dem Ergebnis des Gesprächs, des schriftlichen Tests und den Schulnoten wird ein Gesamtwert gebildet. Je nach der Anzahl der zu vergebenden Stellen erhalten die besten Bewerber*innen eine Zusage. Dies geschieht in der Regel im Frühjahr des Einstellungsjahres. Alle nachrangigen Bewerber*innen werden auf einer Reserveliste erfasst und hierüber informiert. Bewerber*innen, die aufgrund des Gesamtergebnisses nicht für eine Einstellung vorgesehen sind, erhalten eine Absage.

    Die Bewerbung und das im Auswahlverfahren erzielte Gesamtergebnis werden ausschließlich in dem jeweiligen Bewerbungsverfahren berücksichtigt. Eine Berücksichtigung in Folgejahren ist ausgeschlossen.

    Weiteres Verfahren nach Erteilung der Einstellungszusage

    Nachdem Sie uns mitgeteilt haben, dass Sie den Ausbildungsplatz annehmen und alle Bewerbungsunterlagen vollständig vorliegen, steht einer Ernennung zum/zur Justizsekretäranwärter*in Anfang September nichts mehr im Wege.