Im Schuldnerverzeichnis eingetragene Schuldnerinnen und Schuldner können auf Antrag eine kostenfreie Auskunft erhalten über die zu ihrer Person im Schuldnerverzeichnis gespeicherten Daten und über die Empfängerinnen und Empfänger, an die die Daten weitergegeben wurden.
Der Antrag auf Erteilung der Auskunft kann mit nachstehendem Antrag beim ZenVG gestellt werden. Der Antrag kann auch bei jedem Amtsgericht (Rechtsantragsstelle) gestellt werden. Bitte beachten Sie den im Antrag enthaltenen Hinweis nach § 19 BDSG.