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Einsichtnahme in das Schuldnerverzeichnis

Die Führung des Schuldnerverzeichnisses ist seit dem 01.01.2013 zentralisiert und automatisiert. Auf Grund der bundesweiten Publizität des Schuldnerverzeichnisses ist dieses im Internet in einem Portal – dem sogenannten Vollstreckungsportal - bereitgestellt, so dass Gläubigerinnen und Gläubiger Kenntnis über eventuelle Einträge in den zentralen Schuldnerverzeichnissen des gesamten Bundesgebiets erlangen können.

Die Einsichtnahme in das zentrale Schuldnerverzeichnis ist allen gestattet, die hierfür ein berechtigtes Interesse darlegen. Ein solches Interesse kann darin bestehen, dass Sie sich zur Durchführung eines Zwangsvollstreckungsverfahrens vorab informieren möchten, welche Erfolgsaussichten bestehen.

Die Einsichtnahme ist nur über das Internet möglich. Das Vollstreckungsportal zur Einsicht ist bundesweit unter folgendem Link erreichbar: www.vollstreckungsportal.de

Die Einsicht ist kostenpflichtig. Für jede Einsichtnahme in das Schuldnerverzeichnis fällt für die Ausgabe der ermittelten Daten, unabhängig, ob Treffer oder Negativauskunft, eine Gebühr von 4,50 Euro an. (§ 1 Abs. 2, Anlage Brandenburgisches Justizkostengesetz)

Die Registrierung und Einsicht in das Vollstreckungsportal kann auch über Einsichts-PCs in den jeweiligen Amtsgerichten erfolgen.

Auch hierfür benötigen Sie eine eigene E-Mail-Adresse, um den notwendigen Link für die Freischaltung empfangen zu können. 
Sollte eine E-Mail-Adresse im Ausnahmefall nicht vorhanden sein, kann in das Feld der E-Mail-Adresse der Nachname eingetragen werden. Danach ist zur Freischaltung das zentrale Vollstreckungsgericht telefonisch (03321/4452-118) zu kontaktieren.