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Informationen für Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher

Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher sind zur Einlieferung von Schuldnerverzeichniseinträgen und von Vermögensauskünften sowie zur Einsicht in das Vollstreckungsportal berechtigt.

Voraussetzung ist die Teilnahme am elektronischen Datenverkehr und die Registrierung als Gerichtsvollzieher im Registrierungsdienst S.A.F.E..

Anträge auf Registrierung fordern Sie bitte telefonisch beim Zentralen Vollstreckungsgericht unter 03321/4452-118 an.

Die Liste der zugelassenen Drittprodukte findet sich auf der Informationsseite der Justiz zum besonderen elektronischen Bürger- und Organisationenpostfach (eBO) https://egvp.justiz.de/buerger_organisationen/ .

Für Eintragungen ist die Bundeseinheitliche Dienstanweisung für Eintragungsanordnungen zu beachten. 

Für Eintragungen ist die Bundeseinheitliche Dienstanweisung für Eintragungsanordnungen zu beachten.