Zentrales Vollstreckungsgericht und Zentrales Schuldnerverzeichnis
Für die Führung des Schuldnerverzeichnisses ist in jedem Bundesland ein Zentrales Vollstreckungsgericht zuständig, das die Schuldnerdaten elektronisch verwaltet.
Für das Land Brandenburg übernimmt das Amtsgericht Nauen die Aufgaben des zentralen Vollstreckungsgerichts. Eingeliefert werden die Schuldnerdaten und die Vermögensverzeichnisse in Dateiform von den Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern sowie Vollstreckungsbehörden. Die Schuldnerdaten aller Bundesländer werden im Zentralen Vollstreckungsportal zusammen gefasst, in dem bundesweit nach Einträgen von Schuldnerinnen und Schuldnern recherchiert werden kann.
Die Einsicht ist jeder Person gestattet, die ein berechtigtes Interesse darlegt, z.B. für Zwecke der Zwangsvollstreckung oder um wirtschaftliche Nachteile abzuwenden, die daraus entstehen können, dass Schuldnerinnen und Schuldner ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen. So können sich z. B. Vermieterinnen und Vermieter oder Handwerksbetriebe künftig länderübergreifend Informationen über die Kreditwürdigkeit ihrer potentiellen Vertragsparteien verschaffen.
Voraussetzung für die Einsichtnahme durch Nutzungsberechtigte ist eine Registrierung. Diese erfolgt ebenso wie die Einsichtnahme über das Zentrale Vollstreckungsportal. Verfügt eine nutzungsberechtigte Person oder Institution nicht über die technischen Möglichkeiten, kann diese bei jedem Amtsgericht des Landes Brandenburg die Registrierung vornehmen lassen und dort auch Einsicht in das elektronische Schuldnerverzeichnis nehmen.