Hauptmenü

Willkommen auf der Internetseite des Amtsgerichts Oranienburg

Das Gerichtsgebäude des Amtsgerichts Oranienburg
© Amtsgericht Oranienburg
Das Gerichtsgebäude des Amtsgerichts Oranienburg
© Amtsgericht Oranienburg
Organisation
Organisation:
Amtsgericht Oranienburg
Standort
Straße:
Berliner Straße 38
PLZ Ort:
16515 Oranienburg
Ansprechpartner:
E-Mail:
poststelle@­agor.brandenburg.de
Telefon:
+49 3301 / 5739 - 200
Fax:
+49 3301 / 5739 - 300
Fax 2:
+49 3301 / 5739 -638

An das Amtsgericht Oranienburg gerichtete Post kann auch nach Dienstschluss im Nachtbriefkasten eingeworfen werden. Dieser befindet sich am Amtsgerichtsgebäude (Berliner Straße 38).

An das Amtsgericht Oranienburg gerichtete Post kann auch nach Dienstschluss im Nachtbriefkasten eingeworfen werden. Dieser befindet sich am Amtsgerichtsgebäude (Berliner Straße 38).


E-Mail-Anschriften dürfen nicht zur Übersendung von Mitteilungen in Rechtssachen verwendet werden, da die Einreichung per E-Mail NICHT zugelassen ist! Für die elektronische Einreichung nutzen Sie bitte zum Beispiel "Mein Justiz Postfach". Weitere Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr erhalten Sie unter E-Justiz - Elektronischer Rechtsverkehr.

E-Mail-Anschriften dürfen nicht zur Übersendung von Mitteilungen in Rechtssachen verwendet werden, da die Einreichung per E-Mail NICHT zugelassen ist! Für die elektronische Einreichung nutzen Sie bitte zum Beispiel "Mein Justiz Postfach". Weitere Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr erhalten Sie unter E-Justiz - Elektronischer Rechtsverkehr.

Landesweite Informationen

Hinweis zu betrügerischen SMS

Aus aktuellem Anlass wird darauf hingewiesen, dass durch Gerichte keine SMS versandt werden. Sollten Sie eine SMS mit einer Rückrufaufforderung erhalten, wenden Sie sich bitte an die örtlich zuständige Polizeidienststelle. Es handelt sich um einen Betrugsversuch.

Beispiel einer betrügerischen SMS oder vergleichbare Nachrichtendienste: „Pfändungsgericht MN mit ihrer AKT.MN-220 liegt ein Pfändungsbeschluss vor. Um diesen Beschluss aufzuheben nehmen Sie Kontakt mit Sachbearbeiter auf. 089/XXXXX) 

Bitte leisten Sie keine Zahlungen! Im Zweifel nehmen Sie bitte vor der Bezahlung Kontakt mit uns auf. Sie erreichen uns unter 03381/399-0. (Stichwort: Vermeintliche SMS von einem Gericht)

Hinweis zu betrügerischen SMS

Aus aktuellem Anlass wird darauf hingewiesen, dass durch Gerichte keine SMS versandt werden. Sollten Sie eine SMS mit einer Rückrufaufforderung erhalten, wenden Sie sich bitte an die örtlich zuständige Polizeidienststelle. Es handelt sich um einen Betrugsversuch.

Beispiel einer betrügerischen SMS oder vergleichbare Nachrichtendienste: „Pfändungsgericht MN mit ihrer AKT.MN-220 liegt ein Pfändungsbeschluss vor. Um diesen Beschluss aufzuheben nehmen Sie Kontakt mit Sachbearbeiter auf. 089/XXXXX) 

Bitte leisten Sie keine Zahlungen! Im Zweifel nehmen Sie bitte vor der Bezahlung Kontakt mit uns auf. Sie erreichen uns unter 03381/399-0. (Stichwort: Vermeintliche SMS von einem Gericht)

Wir stellen ein

Sie wollen bei uns arbeiten? Ausgeschriebene Stellen finden Sie nachfolgend oder unter aktuelle Stellenangebote.

Sie wollen bei uns arbeiten? Ausgeschriebene Stellen finden Sie nachfolgend oder unter aktuelle Stellenangebote.

Angebote


Sprechzeiten

Organisation
Organisation:
Amtsgericht Oranienburg
Standort
Öffnungszeiten:
  • Montag
    09:00 bis 12:00 Uhr
  • Dienstag
    09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr
    (Zahlstelle bis 16.00 Uhr)
  • Mittwoch
    keine Sprechzeiten
  • Donnerstag
    09:00 bis 12:00 Uhr
  • Freitag
    keine Sprechzeiten
Ansprechpartner:

Informationen für das Publikum des Amtsgerichts Oranienburg

Anliegen wie Grundbuchauszüge, Beratungshilfe oder Anregungen einer Betreuung sind durchweg schriftlich möglich. Informationen zu den einzelnen Abteilungen, die zuständigen Ansprechpersonen sowie Formulare und Erläuterungen zu Antragstellungen finden Sie unter Übersicht Abteilungen. Reichen Sie die Unterlagen per Post oder Einwurf in den Briefkasten vor dem Hauptgebäude (Berliner Straße 38) ein.

Wenn Sie nicht wissen, ob eine schriftliche Antragstellung ausreichend ist, erkundigen Sie sich bitte telefonisch bei der zuständigen Geschäftsstelle

In allen anderen Angelegenheiten, die nicht schriftlich erfolgen oder nicht aufgeschoben werden können, vereinbaren Sie bitte ebenfalls vorab einen Termin unter der Telefonnummer 03301/5739-200 (Zentrale). Sie werden an die zuständigen Mitarbeiter weitergeleitet. Bei Einwahl über die zentrale Rufnummer ist zu beachten, dass immer nur ein Anrufer bedient wird, die anderen erhalten ein Freizeichen; eine Bandansage ist nicht geschaltet.

Anliegen wie Grundbuchauszüge, Beratungshilfe oder Anregungen einer Betreuung sind durchweg schriftlich möglich. Informationen zu den einzelnen Abteilungen, die zuständigen Ansprechpersonen sowie Formulare und Erläuterungen zu Antragstellungen finden Sie unter Übersicht Abteilungen. Reichen Sie die Unterlagen per Post oder Einwurf in den Briefkasten vor dem Hauptgebäude (Berliner Straße 38) ein.

Wenn Sie nicht wissen, ob eine schriftliche Antragstellung ausreichend ist, erkundigen Sie sich bitte telefonisch bei der zuständigen Geschäftsstelle

In allen anderen Angelegenheiten, die nicht schriftlich erfolgen oder nicht aufgeschoben werden können, vereinbaren Sie bitte ebenfalls vorab einen Termin unter der Telefonnummer 03301/5739-200 (Zentrale). Sie werden an die zuständigen Mitarbeiter weitergeleitet. Bei Einwahl über die zentrale Rufnummer ist zu beachten, dass immer nur ein Anrufer bedient wird, die anderen erhalten ein Freizeichen; eine Bandansage ist nicht geschaltet.

  • Informationen Nachlassgericht

    In nachlassgerichtlichen Angelegenheiten vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin unter:

    • 03301/5739-309 (Buchstaben: A, E, K, L)
    • 03301/5739-308 (Buchstaben: B - D, G - I)
    • 03301/5739-304 (Buchstaben: F, J, M - R, X - Z)
    • 03301/5739-305 (Buchstaben: S - W)

    Hinweis: Reichen Sie bitte die unter Übersicht Abteilungen - Nachlasssachen/Kirchenaustritte hinterlegten Vordrucke (Anträge auf Terminvereinbarung für Erbscheinsanträge/ Erbausschlagungen, Testamentseröffnung etc.) unter Angabe Ihrer Kontaktdaten vorab zur Vorbereitung Ihres Termins ein.

    In nachlassgerichtlichen Angelegenheiten vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin unter:

    • 03301/5739-309 (Buchstaben: A, E, K, L)
    • 03301/5739-308 (Buchstaben: B - D, G - I)
    • 03301/5739-304 (Buchstaben: F, J, M - R, X - Z)
    • 03301/5739-305 (Buchstaben: S - W)

    Hinweis: Reichen Sie bitte die unter Übersicht Abteilungen - Nachlasssachen/Kirchenaustritte hinterlegten Vordrucke (Anträge auf Terminvereinbarung für Erbscheinsanträge/ Erbausschlagungen, Testamentseröffnung etc.) unter Angabe Ihrer Kontaktdaten vorab zur Vorbereitung Ihres Termins ein.

  • Informationen Kirchenaustritt

    Für Kirchenaustritte vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin unter Telefonnummer 03301/5739-513. Anträge zum Kirchenaustritt können in Eilfällen, von einem Notar beglaubigt, schriftlich hierher eingereicht werden.

    Für Kirchenaustritte vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin unter Telefonnummer 03301/5739-513. Anträge zum Kirchenaustritt können in Eilfällen, von einem Notar beglaubigt, schriftlich hierher eingereicht werden.

  • Bereitschaftsdienst

    Konzentrierter Bereitschaftsdienst ab dem 01.07.2013

    Aufgrund der Verordnung zur Änderung der Zweiten Verordnung über gerichtliche Zuständigkeiten und Zuständigkeitskonzentrationen vom 03.06.2012, GVBl. Nr. 28, wird der gerichtliche Bereitschaftsdienst ab dem 01.01.2013 für Eilanträge ausschließlich durch das Amtsgericht Neuruppin wahrgenommen.

    Der konzentrierte Bereitschaftsdienst bei dem Amtsgericht Neuruppin steht an Samstagen, Sonntagen, Feiertagen und dienstfreien Tagen für Angelegenheiten, die keinen Aufschub dulden, in der Zeit von 10.00 bis 12.00 Uhr zur Verfügung. Dieser ist zur angegebenen Zeit telefonisch unter 03391 - 395 - 0 zu erreichen.

    Bitte beachten Sie, dass Eilanträge an für den Bereitschaftsdienst unzuständige Gerichte erst wieder am nächsten Werktag bearbeitet werden können.

    Konzentrierter Bereitschaftsdienst ab dem 01.07.2013

    Aufgrund der Verordnung zur Änderung der Zweiten Verordnung über gerichtliche Zuständigkeiten und Zuständigkeitskonzentrationen vom 03.06.2012, GVBl. Nr. 28, wird der gerichtliche Bereitschaftsdienst ab dem 01.01.2013 für Eilanträge ausschließlich durch das Amtsgericht Neuruppin wahrgenommen.

    Der konzentrierte Bereitschaftsdienst bei dem Amtsgericht Neuruppin steht an Samstagen, Sonntagen, Feiertagen und dienstfreien Tagen für Angelegenheiten, die keinen Aufschub dulden, in der Zeit von 10.00 bis 12.00 Uhr zur Verfügung. Dieser ist zur angegebenen Zeit telefonisch unter 03391 - 395 - 0 zu erreichen.

    Bitte beachten Sie, dass Eilanträge an für den Bereitschaftsdienst unzuständige Gerichte erst wieder am nächsten Werktag bearbeitet werden können.

  • Informationen für Menschen mit Behinderung

    Neben und hinter dem Neubau des Amtsgerichts befinden sich Parkplätze; 1 Parkplatz (neben dem Neubau; nahe des Eingangs) ist für Menschen mit Behinderung reserviert.

    Den barrierefreien Zugang zum Amtsgericht Oranienburg finden Sie links neben dem Eingang zum Hauptgebäude (Neubau). Über eine Schräge gelangen Sie zu einer Tür. Die Sprechanlage, mit der Sie durch das Betätigen der Klingel Kontakt zur Wachtmeisterei aufnehmen können, befindet sich links an der Wand (ca. 2 m vor der Tür). Die Tür wird durch die Wachtmeister geöffnet. Bitte warten Sie auf der Höhe der Klingelanlage auf die Türöffnung. Bitte beachten Sie, dass auch hier Zugangskontrollen durchgeführt werden.

    Sie befinden sich jetzt in der Ebene 01 des Amtsgerichts. Die höher gelegenen Ebenen 0, 1 und 2 (Altbau und Neubau) können Sie barrierefrei über den Aufzug erreichen. Das Behinderten-WC befindet sich in der Ebene 0 (Neubau), wenige Meter links neben dem Aufzug.

    Ansprechpartner für Menschen mit Behinderung

    Menschen mit Behinderung steht eine Ansprechperson für Auskünfte zur Verfügung. Sie kann erklären, wie Menschen mit Behinderung das Gericht am besten erreichen. Außerdem kann sie veranlassen, dass Hilfsmittel für die Teilnahme an Gerichtsverfahren bereitgestellt werden. Zum Beispiel können Gebärdendolmetscher beauftragt oder Dokumente in Blindenschrift übertragen werden.

    Bitte setzen Sie sich rechtzeitig vor einem Gerichtstermin mit der Ansprechperson in Verbindung, wenn Sie Unterstützung brauchen.

    Kontaktdaten: Frau Dodrimong
    Telefon: 03301 / 5739 - 200 (über Zentrale)

    Die Ansprechperson für Menschen mit Behinderung erteilt keine Rechtsberatung.


    Das Behindertenpolitische Maßnahmenpaket des Landes Brandenburg finden sie unter: https://msgiv.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/Broschuere_Behindertenpolitisches_Ma%c3%9fnahmenpaket_2-0_barrierefrei_Februar2017.pdf

    Neben und hinter dem Neubau des Amtsgerichts befinden sich Parkplätze; 1 Parkplatz (neben dem Neubau; nahe des Eingangs) ist für Menschen mit Behinderung reserviert.

    Den barrierefreien Zugang zum Amtsgericht Oranienburg finden Sie links neben dem Eingang zum Hauptgebäude (Neubau). Über eine Schräge gelangen Sie zu einer Tür. Die Sprechanlage, mit der Sie durch das Betätigen der Klingel Kontakt zur Wachtmeisterei aufnehmen können, befindet sich links an der Wand (ca. 2 m vor der Tür). Die Tür wird durch die Wachtmeister geöffnet. Bitte warten Sie auf der Höhe der Klingelanlage auf die Türöffnung. Bitte beachten Sie, dass auch hier Zugangskontrollen durchgeführt werden.

    Sie befinden sich jetzt in der Ebene 01 des Amtsgerichts. Die höher gelegenen Ebenen 0, 1 und 2 (Altbau und Neubau) können Sie barrierefrei über den Aufzug erreichen. Das Behinderten-WC befindet sich in der Ebene 0 (Neubau), wenige Meter links neben dem Aufzug.

    Ansprechpartner für Menschen mit Behinderung

    Menschen mit Behinderung steht eine Ansprechperson für Auskünfte zur Verfügung. Sie kann erklären, wie Menschen mit Behinderung das Gericht am besten erreichen. Außerdem kann sie veranlassen, dass Hilfsmittel für die Teilnahme an Gerichtsverfahren bereitgestellt werden. Zum Beispiel können Gebärdendolmetscher beauftragt oder Dokumente in Blindenschrift übertragen werden.

    Bitte setzen Sie sich rechtzeitig vor einem Gerichtstermin mit der Ansprechperson in Verbindung, wenn Sie Unterstützung brauchen.

    Kontaktdaten: Frau Dodrimong
    Telefon: 03301 / 5739 - 200 (über Zentrale)

    Die Ansprechperson für Menschen mit Behinderung erteilt keine Rechtsberatung.


    Das Behindertenpolitische Maßnahmenpaket des Landes Brandenburg finden sie unter: https://msgiv.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/Broschuere_Behindertenpolitisches_Ma%c3%9fnahmenpaket_2-0_barrierefrei_Februar2017.pdf

  • Zeugenbetreuung

    Wenn Sie Fragen zu Ihrer Rolle als Zeuge oder Zeugin haben oder Unterstützung im Gericht wünschen, wenden Sie sich bitte an die Zeugenbetreuer:

    Zeugenbetreuer:
    Frau Vokal, Telefon: 03301 / 5739 - 200 (über Zentrale)
    Frau Voß, Telefon: 03301 / 5739 - 200 (über Zentrale)

    Bitte beachten Sie: Die Zeugenbetreuerin erteilen keine Rechtsberatung.

    Wenn Sie als Opfer einer Straftat Hilfe oder Begleitung während des Gerichtsverfahrens benötigen, können Sie sich auch an unabhängige Opferhilfeeinrichtungen wenden. Anschriften und Telefonnummern finden Sie im Internet auf der Seite des Ministeriums der Justiz - Opferhilfe im Land Brandenburg.

    Weitere ausführliche Informationen zu Rechten und Pflichten von Zeugen sowie Informationen zur Zeugenbetreuung finden Sie unter nachfolgendem Link.

    Wenn Sie Fragen zu Ihrer Rolle als Zeuge oder Zeugin haben oder Unterstützung im Gericht wünschen, wenden Sie sich bitte an die Zeugenbetreuer:

    Zeugenbetreuer:
    Frau Vokal, Telefon: 03301 / 5739 - 200 (über Zentrale)
    Frau Voß, Telefon: 03301 / 5739 - 200 (über Zentrale)

    Bitte beachten Sie: Die Zeugenbetreuerin erteilen keine Rechtsberatung.

    Wenn Sie als Opfer einer Straftat Hilfe oder Begleitung während des Gerichtsverfahrens benötigen, können Sie sich auch an unabhängige Opferhilfeeinrichtungen wenden. Anschriften und Telefonnummern finden Sie im Internet auf der Seite des Ministeriums der Justiz - Opferhilfe im Land Brandenburg.

    Weitere ausführliche Informationen zu Rechten und Pflichten von Zeugen sowie Informationen zur Zeugenbetreuung finden Sie unter nachfolgendem Link.

  • Anfahrt

    Das Gebäude des Amtsgerichts Oranienburg befindet sich an der ehemaligen Bundesstraße 96 und ist wie folgt zu erreichen:

    mit dem PKW:

    • Das  Amtsgericht Oranienburg ist aus allen Richtungen über die jeweiligen Hauptstraßen gut zu erreichen.
    • Es befindet sich ca. 300 m vom Schloss entfernt an der Berliner Straße (B 96 alt) Richtung Berlin.
    • Über die Umgehungsstraße (B 96 neu) ist das Amtsgericht über die Abfahrten Oranienburg Zentrum/Süd und Oranienburg Zentrum in Richtung Zentrum folgend gut zu erreichen. 

    mit öffentlichen Verkehrsmitteln:

    • Vom Bahnhof aus geradeaus die Willy-Brandt-Straße bis zum Ende gehen,
    • dann nach rechts in die Lehnitzstraße einbiegen,
    • nach ca. 30 Metern links in den Louise-Henriette-Steg wechseln,
    • hinter der Brücke linkerhand die Adolf-Dechert-Straße bis zur Berliner Straße laufen,
    • nach links abbiegen,
    • in 100 m Entfernung befindet sich das Amtsgericht.
    • Der Fußweg beträgt insgesamt ca. 1,1 km.

    Vom Bahnhof aus kann auch der Bus der Linie 804, Richtung Badstraße, genommen werden. Die Haltestelle "Gericht" erreichen Sie nach 5 Minuten Fahrtzeit.

    Weitere Informationen finden Sie unter nachfolgendem Link:

    VBB fahrinfo - Link (mit Vorbelegung)


    Das Amtsgericht Oranienburg ist über den Eingang im Neubau des Gerichtsgebäudes zu betreten.

    Der Eingang im Neubau ist von der Berliner Straße über einen Durchgang neben dem Gerichtsgebäude (zu Fuß) oder über die Toreinfahrt Rudolf-Grosse-Straße zu erreichen. Über diese Toreinfahrt gelangen Sie auch zu den Parkplätzen des Amtsgerichts. Der Behinderteneingang befindet sich neben dem Eingang im Neubau.

    Das Gebäude des Amtsgerichts Oranienburg befindet sich an der ehemaligen Bundesstraße 96 und ist wie folgt zu erreichen:

    mit dem PKW:

    • Das  Amtsgericht Oranienburg ist aus allen Richtungen über die jeweiligen Hauptstraßen gut zu erreichen.
    • Es befindet sich ca. 300 m vom Schloss entfernt an der Berliner Straße (B 96 alt) Richtung Berlin.
    • Über die Umgehungsstraße (B 96 neu) ist das Amtsgericht über die Abfahrten Oranienburg Zentrum/Süd und Oranienburg Zentrum in Richtung Zentrum folgend gut zu erreichen. 

    mit öffentlichen Verkehrsmitteln:

    • Vom Bahnhof aus geradeaus die Willy-Brandt-Straße bis zum Ende gehen,
    • dann nach rechts in die Lehnitzstraße einbiegen,
    • nach ca. 30 Metern links in den Louise-Henriette-Steg wechseln,
    • hinter der Brücke linkerhand die Adolf-Dechert-Straße bis zur Berliner Straße laufen,
    • nach links abbiegen,
    • in 100 m Entfernung befindet sich das Amtsgericht.
    • Der Fußweg beträgt insgesamt ca. 1,1 km.

    Vom Bahnhof aus kann auch der Bus der Linie 804, Richtung Badstraße, genommen werden. Die Haltestelle "Gericht" erreichen Sie nach 5 Minuten Fahrtzeit.

    Weitere Informationen finden Sie unter nachfolgendem Link:

    VBB fahrinfo - Link (mit Vorbelegung)


    Das Amtsgericht Oranienburg ist über den Eingang im Neubau des Gerichtsgebäudes zu betreten.

    Der Eingang im Neubau ist von der Berliner Straße über einen Durchgang neben dem Gerichtsgebäude (zu Fuß) oder über die Toreinfahrt Rudolf-Grosse-Straße zu erreichen. Über diese Toreinfahrt gelangen Sie auch zu den Parkplätzen des Amtsgerichts. Der Behinderteneingang befindet sich neben dem Eingang im Neubau.

  • Zugangskontrolle, Nichtraucherschutz

    Zugangskontrollen: Am Eingang des Gerichts finden regelmäßig Eingangs- und Sicherheitskontrollen statt. Dies kann bei einem hohen Besucheraufkommen zu nicht vermeidbaren Wartezeiten führen. Richten Sie sich bitte darauf ein, damit Sie pünktlich im Gerichtssaal erscheinen.

    Besucher des Gerichtes führen bitte ein gültiges Personaldokument mit sich. Anderenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden. Als Behördenvertreter, Betreuer, Polizeibeamter, Rechtsanwalt/Notar halten Sie bitte ihren Dienstausweis bereit.

    Sicherheitshinweis: Das Mitführen von Waffen, waffenähnlichen oder anderen gefährlichen Gegenständen (z.B. Messer, Pfefferspray oder sonstige Stich- und Schlagwaffen) ist grundsätzlich untersagt. Lassen Sie möglichst alle metallischen Gegenstände zu Hause oder deponieren Sie diese im Auto.

    Nichtraucherschutz: Im gesamten Gebäude des Amtsgerichts Oranienburg ist das Rauchen nicht gestattet.

    Zugangskontrollen: Am Eingang des Gerichts finden regelmäßig Eingangs- und Sicherheitskontrollen statt. Dies kann bei einem hohen Besucheraufkommen zu nicht vermeidbaren Wartezeiten führen. Richten Sie sich bitte darauf ein, damit Sie pünktlich im Gerichtssaal erscheinen.

    Besucher des Gerichtes führen bitte ein gültiges Personaldokument mit sich. Anderenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden. Als Behördenvertreter, Betreuer, Polizeibeamter, Rechtsanwalt/Notar halten Sie bitte ihren Dienstausweis bereit.

    Sicherheitshinweis: Das Mitführen von Waffen, waffenähnlichen oder anderen gefährlichen Gegenständen (z.B. Messer, Pfefferspray oder sonstige Stich- und Schlagwaffen) ist grundsätzlich untersagt. Lassen Sie möglichst alle metallischen Gegenstände zu Hause oder deponieren Sie diese im Auto.

    Nichtraucherschutz: Im gesamten Gebäude des Amtsgerichts Oranienburg ist das Rauchen nicht gestattet.

Weitere Informationen