Die örtliche Zuständigkeit des Amtsgerichts Nauen erstreckt sich im Wesentlichen auf den östlichen Teil des Landkreises Havelland.
Das Zentrale Vollstreckungsgericht ist für das gesamte Land Brandenburg zuständig.
Das Amtsgericht Nauen bearbeitet insbesondere
- Zivilprozesssachen (bis zu einem Streitwert von 5.000 Euro)
- Wohnungsmietsachen (ohne Streitwertbegrenzung)
- Zwangsvollstreckungsangelegenheiten
- Straf- und Bußgeldverfahren
- Familiensachen
sowie die Angelegenheiten der Freiwilligen Gerichtsbarkeit:
- Grundbuchsachen
- Betreuungssachen
- Nachlasssachen
- Hinterlegungssachen
- Güterrechtsregistersachen
Die Insolvenzverfahren sowie die Vereins- und Handelsregistersachen aus dem hiesigen Bezirk werden nicht hier, sondern beim Amtsgericht Potsdam bearbeitet. Das Gleiche gilt für die Immobiliarzwangsvollstreckung.
Mahnsachen werden für die Länder Berlin und Brandenburg zentral von dem Amtsgericht Berlin – Wedding erledigt.
Zentrales Vollstreckungsgericht
Seit dem 01.01.2013 nimmt das Amtsgericht Nauen die Aufgaben des Zentralen Vollstreckungsgerichts des Landes Brandenburg wahr. (siehe gesonderte Rubrik: Zentrales Vollstreckungsgericht)
Bitte beachten Sie, dass das Zentrale Vollstreckungsgericht keine Vollstreckungshandlungen ausführt und auch nicht für die Verteilung von Vollstreckungsaufträgen an die zuständigen Vollstreckungsorgane zuständig ist.
Vollstreckungsaufträge sind weiterhin an das Amtsgericht (Gerichtsvollzieherverteilerstelle) des Wohnortes des Schuldners zu richten.
Geschäftsverteilung
Nachfolgend stellen wir Ihnen den aktuellen richterlichen Geschäftsverteilungsplan des Amtsgerichts Nauen zum Download zur Verfügung.
Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass allein das bei den Präsidiumsunterlagen geführte schriftliche Exemplar des Geschäftsverteilungsplanes mit seinen Änderungen verbindlich ist.