Gerichtsvollzieherdienst
Sollten Sie einen Zwangsvollstreckungsauftrag einreichen wollen, senden Sie diesen bitte generell an das
Amtsgericht Nauen
- Gerichtsvollzieherverteilerstelle -
Paul-Jerchel-Straße 9
14641 Nauen
Auskünfte über die Zuständigkeit und die aktuellen Telefonnummern der Gerichtsvollzieher erhalten Sie unter der Telefonnummer 03321 4452-0.
Anfragen und Mitteilungen können unmittelbar an die Gerichtsvollzieher gerichtet werden, sofern Ihnen bereits ein Aktenzeichen des entsprechenden Gerichtsvollziehers bekannt ist.
Gerichtvollzieherbezirke
Die Gerichtsvollzieherbezirke sind wie folgt zugewiesen:
- Die Zuständigkeit für Zustellungen richtet sich nach der Anschrift des Zustellungsempfängers, für Zustellungen außerhalb des Amtsgerichtsbezirks nach der Anschrift des Auftraggebers.
- Zustellung von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen nach § 840 ZPO werden von demjenigen Gerichtsvollzieher erledigt, in dessen Bezirk der Drittschuldner, bei mehreren Drittschuldnern der Erstgenannte, wohnt bzw. seinen Sitz hat.
- Amtshandlungen, die eine Tätigkeit in mehreren Bezirken erfordern, sofern der Auftrag durch die Verteilerstelle vermittelt wird, Aufträge zur Erhebung von Wechsel und Scheckprotesten sowie nicht geregelte Angelegenheiten sind ohne örtliche Beschränkung zu erledigen.
Die Zuweisung erfolgt hier durch die Verteilerstelle.
Übersicht und Geschäftsverteilung der Gerichtsvollzieher
Nachfolgend werden Ihnen eine Übersicht über die am Amtsgericht Nauen tätigen Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher (nebst Sprechstunden, Telefonnummern etc.) und der Geschäftsverteilungs- sowie Eildienstplan der hiesigen Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher zum Download angeboten.