Landeseinheitliche Formulare, Hinweis- und Merkblätter
Hier finden Sie einige landesweit, d.h. bei allen Gerichten geltende Formulare, Hinweis- und Merkblätter - sortiert nach Fachgebieten - zum Download, die Ihnen den Umgang mit den Gerichten erleichtern können.
Bitte beachten Sie, dass Sie auf den jeweiligen Internetseiten der Gerichte (siehe Übersicht) weitere gerichtsspezifische Informationen und Formulare finden können, die Ihnen bei der Antragstellung weiterhelfen.
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allgemein
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Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe
Das bundeseinheitliche Formular AG I 1 – Antrag auf Beratungshilfe finden Sie als Online-Formular nebst Ausfüllassistenten unter nachfolgendem externen Link https://www.fms.nrw.de/justiz/action/invoke.do?id=Beratungshilfe
Ein Ausfüllassistent leitet benutzerfreundlich mit eingearbeiteten Hilfestellungen in deutscher oder arabischer Sprache durch das barrierefreie Online-Formular. Je nachdem welche Sprache im Webbrowser eingestellt hat, wird die deutsche oder die arabische Version gestartet. Alternativ bieten Schaltflächen auf der Startseite auch eine manuelle Sprachumstellung an. Ferner wird mittels Orts- und Gerichtsdatenbank das jeweilig zuständige Amtsgericht bundesweit ermittelt.
Lediglich die deutsche Version des Formulars sowie auch die dort getätigten Eingaben in deutscher Sprache, werden vor Gericht zugelassen, entsprechende Hinweise und Schaltflächen weisen bei fremdsprachiger Eingabe darauf hin. Ebenso wird der Ausdruck systemseitig, bei Aktivierung des Drucks in arabischer Version, ohne Eingabedaten erzeugt.
Das bundeseinheitliche Formular AG I 1 – Antrag auf Beratungshilfe finden Sie als Online-Formular nebst Ausfüllassistenten unter nachfolgendem externen Link https://www.fms.nrw.de/justiz/action/invoke.do?id=Beratungshilfe
Ein Ausfüllassistent leitet benutzerfreundlich mit eingearbeiteten Hilfestellungen in deutscher oder arabischer Sprache durch das barrierefreie Online-Formular. Je nachdem welche Sprache im Webbrowser eingestellt hat, wird die deutsche oder die arabische Version gestartet. Alternativ bieten Schaltflächen auf der Startseite auch eine manuelle Sprachumstellung an. Ferner wird mittels Orts- und Gerichtsdatenbank das jeweilig zuständige Amtsgericht bundesweit ermittelt.
Lediglich die deutsche Version des Formulars sowie auch die dort getätigten Eingaben in deutscher Sprache, werden vor Gericht zugelassen, entsprechende Hinweise und Schaltflächen weisen bei fremdsprachiger Eingabe darauf hin. Ebenso wird der Ausdruck systemseitig, bei Aktivierung des Drucks in arabischer Version, ohne Eingabedaten erzeugt.
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Betreuungssachen
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Familiensachen
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Grundbuchsachen
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Handelsregister
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Hinterlegungen
Die Hinterlegungsstellen der Amtsgerichte sind zuständig für die Entgegennahme von Anträgen auf Hinterlegung von gesetzlich zugelassenen Zahlungsmitteln (Geld), Wertpapieren und sonstigen Urkunden sowie Kostbarkeiten.
Die Hinterlegungsstellen sind nicht zuständig für die Hinterlegung von Testamenten, Betreuungsverfügungen, Anwaltsvergleichen und Schutzschriften.
Der Antrag auf Hinterlegung ist schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu stellen; er ist dreifach einzureichen. Der Antrag soll enthalten:
- bei natürlichen Personen den Vor- und Familiennamen, die Anschrift, andere die hinterlegende Person deutlich kennzeichnende Merkmale, und, falls eine Vertreterin oder ein Vertreter hinterlegt, die entsprechenden Angaben für diese Person;
- bei juristischen Personen und Handelsgesellschaften die Firma, die Anschrift, die zur gesetzlichen Vertretung berufenen Personen, sowie gegebenenfalls Handelsregisternummer und Sitz des Amtsgerichts, bei dem die juristische Person oder die Handelsgesellschaft eingetragen ist;
- die Angabe der Tatsachen, welche die Hinterlegung rechtfertigen, insbesondere die Bezeichnung der Sache, der Behörde oder des Gerichts und des Aktenzeichens, wenn die Angelegenheit, in der hinterlegt wird, bei einer Behörde oder einem Gericht anhängig ist. Regelmäßig sind die Entscheidungen der Behörde oder des Gerichts, die zur Hinterlegung berechtigen oder verpflichten, in vollständiger Ablichtung dem Antrag beizufügen.
Voraussetzung für eine Hinterlegung ist immer ein Hinterlegungsgrund.
Ein Hinterlegungsgrund kann sich zum Beispiel in folgenden gerichtlichen Verfahren ergeben:
- ein Haftbefehl im Strafverfahren kann durch Zahlung einer Kaution außer Vollzug gesetzt werden,
- zur Durchführung/Abwendung oder (einstweiligen) Einstellung der Zwangsvollstreckung ist eine Sicherheitsleistung erforderlich sowie
- in Zwangsversteigerungsverfahren.
Außerdem kann ein Hinterlegungsgrund bei Rechtsunsicherheit vorliegen, zum Beispiel
- wenn der Gläubiger die vom Schuldner angebotene Leistung nicht rechtzeitig annimmt (Annahmeverzug),
- wenn mehrere Gläubiger Anspruch auf dieselbe Forderung erheben (Gläubigerunsicherheit) und
- bei der Hinterlegung zugunsten von unbekannten Erben.
Weitere Informationen zur Hinterlegung können Sie dem Brandenburgischen Hinterlegungsgesetz vom 3. November 2010 - Brandenburgisches Hinterlegungsgesetz (BbgHintG) - entnehmen.
Vordrucke zur Antragstellung stehen Ihnen nachfolgend zum Herunterladen zur Verfügung.
Die Hinterlegungsstellen der Amtsgerichte sind zuständig für die Entgegennahme von Anträgen auf Hinterlegung von gesetzlich zugelassenen Zahlungsmitteln (Geld), Wertpapieren und sonstigen Urkunden sowie Kostbarkeiten.
Die Hinterlegungsstellen sind nicht zuständig für die Hinterlegung von Testamenten, Betreuungsverfügungen, Anwaltsvergleichen und Schutzschriften.
Der Antrag auf Hinterlegung ist schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu stellen; er ist dreifach einzureichen. Der Antrag soll enthalten:
- bei natürlichen Personen den Vor- und Familiennamen, die Anschrift, andere die hinterlegende Person deutlich kennzeichnende Merkmale, und, falls eine Vertreterin oder ein Vertreter hinterlegt, die entsprechenden Angaben für diese Person;
- bei juristischen Personen und Handelsgesellschaften die Firma, die Anschrift, die zur gesetzlichen Vertretung berufenen Personen, sowie gegebenenfalls Handelsregisternummer und Sitz des Amtsgerichts, bei dem die juristische Person oder die Handelsgesellschaft eingetragen ist;
- die Angabe der Tatsachen, welche die Hinterlegung rechtfertigen, insbesondere die Bezeichnung der Sache, der Behörde oder des Gerichts und des Aktenzeichens, wenn die Angelegenheit, in der hinterlegt wird, bei einer Behörde oder einem Gericht anhängig ist. Regelmäßig sind die Entscheidungen der Behörde oder des Gerichts, die zur Hinterlegung berechtigen oder verpflichten, in vollständiger Ablichtung dem Antrag beizufügen.
Voraussetzung für eine Hinterlegung ist immer ein Hinterlegungsgrund.
Ein Hinterlegungsgrund kann sich zum Beispiel in folgenden gerichtlichen Verfahren ergeben:
- ein Haftbefehl im Strafverfahren kann durch Zahlung einer Kaution außer Vollzug gesetzt werden,
- zur Durchführung/Abwendung oder (einstweiligen) Einstellung der Zwangsvollstreckung ist eine Sicherheitsleistung erforderlich sowie
- in Zwangsversteigerungsverfahren.
Außerdem kann ein Hinterlegungsgrund bei Rechtsunsicherheit vorliegen, zum Beispiel
- wenn der Gläubiger die vom Schuldner angebotene Leistung nicht rechtzeitig annimmt (Annahmeverzug),
- wenn mehrere Gläubiger Anspruch auf dieselbe Forderung erheben (Gläubigerunsicherheit) und
- bei der Hinterlegung zugunsten von unbekannten Erben.
Weitere Informationen zur Hinterlegung können Sie dem Brandenburgischen Hinterlegungsgesetz vom 3. November 2010 - Brandenburgisches Hinterlegungsgesetz (BbgHintG) - entnehmen.
Vordrucke zur Antragstellung stehen Ihnen nachfolgend zum Herunterladen zur Verfügung.
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Insolvenzsachen
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Nachlasssachen
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Registersachen
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Strafsachen
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Versorgungsausgleich
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Zwangsvollstreckung
Formulare für den Vollstreckungsauftrag an Gerichtsvollzieher, für den Antrag auf Erlass einer richterlichen Durchsuchungsanordnung sowie für den Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz: www.bmj.de/Zwangsvollstreckungsformulare .
Dort sind die Formulare als ausfüllbare PDF's sowie die Hinweisblätter zum Download bereitgestellt. Zudem finden Sie Ausfüllhinweise zu den entsprechenden Formularen.
Formulare für den Vollstreckungsauftrag an Gerichtsvollzieher, für den Antrag auf Erlass einer richterlichen Durchsuchungsanordnung sowie für den Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz: www.bmj.de/Zwangsvollstreckungsformulare .
Dort sind die Formulare als ausfüllbare PDF's sowie die Hinweisblätter zum Download bereitgestellt. Zudem finden Sie Ausfüllhinweise zu den entsprechenden Formularen.