Einführung eines zentralisierten richterlichen Bereitschaftsdienstes im Bezirk des Landgerichts Potsdam
- Erschienen amZum 1. Januar 2026 wird der Bereitschaftsdienst der ordentlichen Gerichte im Bezirk des Landgerichts Potsdam neu strukturiert. Ein solcher Bereitschaftsdienst ist an den Werktagen in den frühen Morgen- und den Abendstunden sowie an den Wochenenden und dienstfreien Tagen eingerichtet, damit unaufschiebbare richterliche Entscheidungen durch eine Bereitschaftsrichterin oder einen Bereitschaftsrichter unverzüglich getroffen werden können. Dies betrifft insbesondere Freiheitsentziehungen, z.B. Haftbefehle, Unterbringungen in psychiatrischen Kliniken und andere unaufschiebbare Maßnahmen, die mit erheblichen Grundrechtseingriffen verbunden sind. Bislang wurde dieser Dienst für das Amtsgericht Potsdam als Bereitschaftsdienstgericht von allen Richterinnen und Richtern der Amtsgerichte Brandenburg an der Havel, Nauen, Luckenwalde, Potsdam, Rathenow und Zossen sowie des Landgerichts Potsdam nach festgelegten Dienstplänen tage- oder wochenweise neben ihrer Arbeit im Gericht wahrgenommen. Im neuen Jahr wird die Aufgabe ausschließlich von sieben Richterinnen und einem Richter mit einem Teil ihrer Arbeitskraft übernommen. Ziel der Neustrukturierung ist eine Spezialisierung der im Bereitschaftsdienst tätigen Richterinnen und Richter sowie eine Verbesserung der Zusammenarbeit mit den Kliniken, den Polizeibehörden und der Staatsanwaltschaft, für die nun feste richterliche Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner zur Verfügung stehen. Eine Zentralisierung des Bereitschaftsdienstes gibt es bereits in zahlreichen Landgerichtsbezirken in anderen Bundesländern. Im Land Brandenburg ist der Landgerichtsbezirk Potsdam der erste Landgerichtsbezirk, in dem eine Konzentration der Aufgaben des Bereitschaftsdienstes auf wenige Richterinnen und Richter erfolgt.