Bundesgerichtshof bestätigt Urteil des Landgerichts Potsdam wegen Anstiftung zum Mord in Premnitz im Jahr 2018
- Erschienen amDer 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 12. Dezember 2023 (Az. 6 StR 496/23) die Verurteilung des Angeklagten durch die 1. Strafkammer des Landgerichts Potsdam wegen Anstiftung zum Mord, Betruges und versuchten Betruges bestätigt.
Nach den Feststellungen des Landgerichts hat der Angeklagte einen unbekannten Täter zum Mord an der Geschädigten angestiftet, um garantierte Geldleistungen aus den zu seinen Gunsten von ihm zuvor auf das Leben der Geschädigten abgeschlossenen Risiko-Lebensversicherungen zu erhalten. Die Geschädigte war am 2. Februar 2018 in der Nähe ihres Wohnortes in der Gemeinde Premnitz erschossen worden. Die 1. Strafkammer des Landgerichts hat den Angeklagten deshalb zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe als Gesamtstrafe verurteilt und die Einziehung des Wertes des aus der Tat Erlangten in Höhe von 120.156,94 € angeordnet.
Die auf die Revision des Angeklagten erfolgte Überprüfung des Urteils durch den 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben, sodass der Senat die Revision mit Beschluss vom 12. Dezember 2023 als unbegründet verworfen hat.
Das Urteil des Landgerichts Potsdam vom 15. März 2023 (Az. 21 Ks 3/20) ist damit rechtskräftig.