Ein ausländischer Staatsbürger, der in Deutschland heiraten will, muss ein Zeugnis seines Heimatstaates vorlegen, mit dem bescheinigt wird, dass nach dem Recht dieses Staates kein Hindernis für eine Eheschließung besteht. Es gibt Länder, die solche Ehefähigkeitszeugnisse nicht oder nur eingeschränkt ausstellen. Um dennoch eine Eheschließung in Deutschland zu ermöglichen, kann von der Pflicht zur Vorlage eines solchen Ehefähigkeitszeugnisses befreit werden.