Hauptmenü

Presserolle Oktober 2025

Auszugsweise Auflistung der bei dem Landgericht Neuruppin, Feldmannstraße 1, 16816 Neuruppin anberaumten Verhandlungen in Straf- und Zivilsachen in der Zeit vom 1. bis zum 31. Oktober 2025

1. Strafkammer

Az.: 11 KLs 16/24

Termine/Uhrzeit:

  • 08.10.2025, 09:30 Uhr, Saal 2
  • 17.10.2025, 09:30 Uhr, Saal 2

Angeklagter: 35-Jähriger aus Gartz (Oder)

Anklagevorwurf: verbotenes Kraftfahrzeugrennen, Gefährdung des Straßenverkehrs, fahrlässige Körperverletzung

vgl. Presserolle September 2025


Az.: 11 KLs 41/24

Termine/Uhrzeit:

  • 10.10.2025, 09:30 Uhr, Saal 2

Angeklagter: 45-Jähriger aus Oberkrämer

Anklagevorwurf: gefährliche Körperverletzung, Sachbeschädigung in zwei Fällen

Der Angeklagte soll im September 2023 in Oberkrämer mit einem Stuhl auf eine Person eingeschlagen habe und diese an den Händen getroffen haben. Zudem soll er in einer Gemeinschaftsunterkunft in Oberkrämer im August und Oktober 2022 mit Gegenstände auf Wände beziehungsweise Türen eingeschlagen haben.  

Das ursprünglich beim Amtsgericht Oranienburg anhängige Verfahren (Az. 15 Ds 48/23) wird beim Landgericht Neuruppin verhandelt, weil die Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht kommt.


2. Strafkammer

Az.: 12 KLs 7/23 jug.

Termine/Uhrzeit:

  • 15.10.2025, 09:30 Uhr, Saal 1
  • 17.10.2025, 09:30 Uhr, Saal 1 (aufgehoben)

Angeklagter: 48-Jähriger aus Schwedt/Oder

Anklagevorwurf: (schwerer) sexueller Missbrauch von Kindern in 9 Fällen, Besitz pornografischer Inhalte in 9 Fällen

vgl. Presserolle September 2025


3. Strafkammer

Az.: 13 KLs 9/25

Termine/Uhrzeit:

  • 16.10.2025, 09:30 Uhr, Saal 1

Angeklagter: 27-Jähriger aus Perleberg

Anklagevorwurf: (gewerbsmäßiger) Handel mit Betäubungsmitteln in insgesamt 30 Fällen

Nach dem ursprünglichen Anklagevorwurf soll der Angeklagte im Zeitraum von November 2019 bis August 2020 an mindestens 30 verschiedenen Tagen verschiedene Betäubungsmittel und Cannabis gekauft haben, um diese schließlich in Perleberg gewinnbringend weiterzuverkaufen.

Mit Urteil des Landgerichts Neuruppin vom 30. August 2023 (Az. 11 KLs 15/23) wurde der Angeklagte wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in sechsundzwanzig Fällen und wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und sieben Monaten verurteilt und im Übrigen freigesprochen.

Auf die Revision des Angeklagten hat der Bundesgerichtshof (6 StR 684/24) den Schuldspruch dahin geändert, dass er des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in fünf Fällen, des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in zwei Fällen und des Handeltreibens mit Cannabis in 21 Fällen schuldig ist sowie teilweise die Aussprüche über die Einzelstrafen der Urteilsgründe und über die Gesamtstrafe aufgehoben, jedoch die zugehörigen Feststellungen aufrechterhalten. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.