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Presserolle Juli 2023

Auszugsweise Auflistung der bei dem Landgericht Neuruppin, Feldmannstraße 1, 16816 Neuruppin anberaumten Verhandlungen in Straf- und Zivilsachen in der Zeit vom 1. bis zum 31. Juli 2023

1. Strafkammer

Az.: 11 KLs 5/22
Termine/Uhrzeit: 04.07., 10.07.2023, 10:00 Uhr, Saal 2

Angeklagter: 37-Jähriger aus Fehrbellin

Anklagevorwurf: unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln

Der Angeklagte soll im Mai 2021 in Fehrbellin unerlaubt Betäubungsmittel (Amphetamin und Cannabis) besessen bzw. mit diesen Handel getrieben haben. In unmittelbarer Nähe der Betäubungsmittel soll er eine Schreckschusspistole verwahrt haben.


Az.: 11 KLs 17/23
Termine/Uhrzeit: 12.07., 13.07., 20.07., 25.07.2023, je 10:00 Uhr, Saal 2

Angeklagter: 32-Jähriger aus Wittenberge

Anklagevorwurf:  gefährliche Körperverletzung, tätlicher Angriff auf und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Bedrohung

Dem Angeklagten werden insgesamt fünf Taten vorgeworfen, welche er zumindest im Zustand der erheblich verminderten Schuldfähigkeit begangen haben soll. Die Staatsanwaltschaft geht vom Vorliegen der Voraussetzungen für eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus aus.

Im Oktober 2022 soll er aus dem Fenster seiner Wohnung geschrien haben, woraufhin ihn die Geschädigte aufgefordert haben soll, aus der Wohnung zu kommen. Daraufhin soll der Angeklagte aus der Haustür auf die minderjährige Tochter der Geschädigten zugestürmt sein. Als sich die Geschädigte vor ihre Tochter stellte, soll ihr der Angeklagte gegen die Schläfe geschlagen haben, wobei er einen Quarzhandschuh getragen haben soll. Die Geschädigte soll kurzzeitig das Bewusstsein verloren haben.

Im Januar 2023 soll er in Wittenberge nach einer verbalen Auseinandersetzung mit einem damals 13-Jährigen diesem mit einer Bierdose gegen den Hinterkopf und mit der Faust in den Bauch geschlagen haben.

Ebenfalls im Januar 2023 soll der Angeklagten in einem Supermarkt in Wittenberge einem der zwei wegen eines möglichen Diebstahls herbeigerufenen Polizeibeamten in die Leistengegend getreten haben. Der anschließenden gegen ihn gerichteten Polizeimaßnahme soll er sich widersetzt haben, indem er versucht haben soll, die Beamten zu treten bzw. ihnen einen Kopfstoß zu verpassen.

An einem weiteren Tag im Januar 2023 soll der Angeklagte in Wittenberge anlasslos mit einem Messer Stichbewegung in Richtung verschiedener Personen ausgeführt haben. Eine dieser Personen soll zur Abwehr eine Schaufel ergriffen haben, woraufhin der Angeklagte mit einem Pflasterstein geworfen und den Geschädigten an der Hüfte getroffen haben soll.

Sodann soll sich der Angeklagte in einen Supermarkt begeben haben. Als der wegen des vorherigen Geschehens eingetroffene Polizeibeamte ihn zum Verlassen des Marktes aufgefordert haben soll, soll der Angeklagte das Messer auch in seine Richtung gedeutet haben. Der folgenden Maßnahme soll er sich widersetzt haben.

2. Strafkammer

Az.: 12 KLs 4/23
Termine/Uhrzeit: 12.07., 14.07.2023, je 09:30 Uhr, Saal 1

Angeklagter: 25-Jähriger aus Schwedt/Oder

Anklagevorwurf: erpresserischer Menschenraub, Computerbetrug, schwere räuberische Erpressung, gefährliche Körperverletzung

Zu dem konkreten Tatvorwurf vgl. Presserolle vom März 2023 zu 12 KLs 1/23. Das Verfahren ist damals hinsichtlich des Angeklagten abgetrennt und sodann nur gegen die beiden Mitangeklagten geführt wurden.


Az.: 12 KLs 6/23
Termine/Uhrzeit: 26.07., 16.08.2023, je 09:30 Uhr, Saal 1 (es folgen weitere Termine bis September 2023)

Angeklagter: 24-Jähriger aus Fürstenberg/Havel, 19-Jähriger aus Oranienburg, 19-Jähriger aus Lehnitz

Anklagevorwurf: Mord, versuchter schwerer Raub mit Todesfolge, versuchtes unerlaubtes Beschaffen von Betäubungsmitteln

Im November 2022 in Oranienburg sollen die Angeklagten zunächst den Entschluss gefasst haben, sich Kokain zu beschaffen. Über einen Messengerdienst sollen sie 3 Gramm dieses Betäubungsmittels bei einem sogenannten „Kokstaxi“ aus Berlin nach Oranienburg bestellt haben. Die Angeklagten sollen den vereinbarten Kaufpreis von 300,- Euro nicht haben zahlen wollen und sich daher dazu entschlossen haben, den Lieferanten „abzuziehen“. Zwischen den Angeklagten und dem Geschädigten soll es zum Wortgefecht und sodann zur körperlichen Auseinandersetzung gekommen sein. Der 24-jährige Angeklagte soll dabei ein Messer aus seiner Jackentasche gezogen und mindestens einmal mit Wucht auf die Brust des Geschädigten eingestochen haben, um an das geforderte Kokain zu gelangen. Dass der Geschädigte lebensgefährlich verletzt werden könnte, soll dieser Angeklagte dabei billigend in Kauf genommen haben. Die Angeklagten sollen sich sodann ohne das Kokain vom Tatort entfernt haben. Der Geschädigte soll durch die Tat eine 10 Centimeter tiefe Stichverletzung in der linken Brust erlitten haben, bei der die linke Herzkammer verletzt worden sein soll. Dieser Verletzung soll er wenig später erlegen sein.

3. Strafkammer

Az.: 13 KLs 12/22
Termine/Uhrzeit: 03.07., 24.07., 28.07., 21.08.2023, je 10.00 Uhr, Saal 1 (es folgen weitere Termine bis November 2023)

Angeklagte: 68-Jähriger aus Brieselang, 65-Jähriger aus Boostedt, 61-Jähriger aus Tönisvorst, 54-Jähriger aus Berlin, 57-Jähriger aus Berlin

Anklagevorwurf: Bestechung bzw. Bestechlichkeit, Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen, Untreue, vgl. Presserolle Dezember 2022


Az.: 13 Ks 17/23
Termine/Uhrzeit: 05.07., 10.07. (aufgehoben), 11.07. (aufgehoben), 14.07.2023 (aufgehoben), je 10:00 Uhr, Saal 2

Angeklagter: 24-Jähriger aus Neustadt (Dosse)

Anklagevorwurf: versuchter Totschlag, gefährliche Körperverletzung

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im November 2022 in Neuruppin mit mehreren gesondert verfolgten Dritten auf den Geschädigten gewartet zu haben, mit dem er sich zuvor zu einer Schlägerei verabredet gehabt haben soll. Der Geschädigte soll erschienen sein, sich aber angesichts der zahlenmäßigen Überlegenheit der ihm Gegenüberstehenden mit einer Auseinandersetzung nicht mehr einverstanden gezeigt haben. Dennoch sollen der Angeklagte und Dritte dem Geschädigten in das Gesicht geschlagen haben. Im weiteren Verlauf sollen sich die Beteiligten – auf Seiten des Geschädigten soll ebenfalls eine weitere Person hinzugetreten sein – gegenseitig geschlagen haben. Nun soll der Angeklagte den Entschluss gefasst haben, den Geschädigten zu töten. Er soll ein Messer gezogen haben, woraufhin der Geschädigte und der auf seiner Seite beteiligte Dritte weggerannt sein sollen. Der Angeklagte soll ihnen nachgeeilt sein. Der Geschädigte soll sich schützend vor zwei Personen gestellt haben, woraufhin der Angeklagten fünfmal auf dessen Oberkörper und Kopf eingestochen haben soll. Dabei soll die Messerspitze abgebrochen sein. Dennoch soll der Angeklagte fünf weitere Stiche gegen den Oberkörper des Geschädigten ausgeführt haben. Schließlich soll der Angeklagte, als er erkannt haben soll, keine Möglichkeit mehr zu haben, den Geschädigten zu töten, davongerannt sein. Der Geschädigte soll durch die Tat mehrere Stich- bzw. Schnittverletzungen an Schläfe, Schulter, Brustbein und Rücken erlitten haben.

Hinweis: Das Verfahren ist aufgrund der Erkrankung eines Prozessbeteiligten ausgesetzt worden. Die Hauptverhandlung soll nach derzeitiger Planung am 1. August 2023 von neuem beginnen.


Az.: 13 Ks 16/23
Termine/Uhrzeit: 18.07., 20.07., 24.07., 27.07.2023 (verlegt auf 14:30 Uhr), je 10:00 Uhr, Saal 2

Angeklagter: 37-Jähriger aus Schwedt/Oder

Anklagevorwurf: Totschlag

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im April 2022 mit dem Geschädigten in dessen Wohnung in Schwedt/Oder in eine zunächst verbal geführte Auseinandersetzung geraten zu sein. Der Streit soll dergestalt eskaliert sein, dass der Angeklagte den Geschädigten mehrfach heftig schlug, trat und würgte. Ein Schlag gegen die linke Gesichtshälfte sowie ein Schlag gegen die rechte Schläfe sollen unter Verwendung eines stumpfen Gegenstands ausgeführt worden sein. Infolge der Tathandlungen soll der Geschädigte wenige Stunden später an einer Verlegung der Atemwege mit Blut, einer Hirnschwellung und einer inneren Blutung verstorben sein, was der Angeklagte für möglich gehalten und billigend in Kauf genommen haben soll.


Az.: 13 Ks 19/23
Termine/Uhrzeit: 14.07.2023, 12:00 Uhr, 26.07.2023, 10:00 Uhr, je Saal 2

Angeklagter: 43-Jähriger aus Hennigsdorf

Anklagevorwurf: versuchter Totschlag, gefährliche Körperverletzung, Bedrohung

Dem Angeklagten werden insgesamt drei strafbare Handlungen zur Last gelegt, welche er zwischen 2020 und 2023 in Hennigsdorf begangen haben soll.

Im Dezember 2020 soll er die Geschädigte in deren Wohnung mit einem Messer bedrängt und dabei gedroht haben, sie abzustechen. Im Januar 2023 soll er mit derselben Geschädigten in der gemeinsamen Wohnung zunächst in eine verbale Auseinandersetzung geraten sein, in deren Verlauf er ihr mit der flachen Hand kräftig gegen den Kopf geschlagen haben soll. Kurze Zeit später soll er sie zu Boden geworfen und mit dem Tod bedroht haben. Im Anschluss soll er aus der Küche ein Messer geholt und damit auf die noch am Boden liegende Geschädigte eingestochen haben, wobei er ihren Tod billigend in Kauf genommen haben soll. Dadurch soll die Geschädigte eine drei bis vier Zentimeter lange Stichwunde zwischen Brustkorb und Bauch, sowie Verletzungen an der Lunge links und an der Leber erlitten haben. Trotz ihrer Verletzungen soll der Geschädigten die Flucht gelungen sein.  Allein durch eine Notoperation soll es gelungen sein, das Leben der Geschädigten zu retten.