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So erreichen Sie uns

  • Servicezeit

    Das Landgericht Neuruppin ist innerhalb folgender Zeiten für Sie erreichbar:

    Montag 08.00 – 15.00 Uhr
    Dienstag 08.00 – 15.00 Uhr
    Mittwoch 08.00 – 15.00 Uhr
    Donnerstag 08.00 – 15.00 Uhr
    Freitag 08.00 – 14.00 Uhr

    Hinweis:  An das Landgericht Neuruppin gerichtete Post kann auch nach Dienstschluss in den Nachtbriefkasten eingeworfen werden. Dieser befindet sich vor dem Haupteingang des Justizzentrums.

    Das Landgericht Neuruppin ist innerhalb folgender Zeiten für Sie erreichbar:

    Montag 08.00 – 15.00 Uhr
    Dienstag 08.00 – 15.00 Uhr
    Mittwoch 08.00 – 15.00 Uhr
    Donnerstag 08.00 – 15.00 Uhr
    Freitag 08.00 – 14.00 Uhr

    Hinweis:  An das Landgericht Neuruppin gerichtete Post kann auch nach Dienstschluss in den Nachtbriefkasten eingeworfen werden. Dieser befindet sich vor dem Haupteingang des Justizzentrums.

  • Adressen

    Landgericht Neuruppin
    Feldmannstraße 1
    16816 Neuruppin

    Telefon: 03391 515 9
    Telefax: 03391 515 0299

    Internet: https://lg-neuruppin.brandenburg.de/
    E-Mail (Verwaltung):  verwaltung@lgnp.brandenburg.de

    Der Übermittlungsweg per einfacher E-Mail dient ausschließlich dazu, nicht formbedürftige Mitteilungen zu übersenden. Bitte beachten Sie zur Verwendung der E-Mail unbedingt die Hinweise zum Elektronischen Rechtsverkehr.

    Landgericht Neuruppin
    Feldmannstraße 1
    16816 Neuruppin

    Telefon: 03391 515 9
    Telefax: 03391 515 0299

    Internet: https://lg-neuruppin.brandenburg.de/
    E-Mail (Verwaltung):  verwaltung@lgnp.brandenburg.de

    Der Übermittlungsweg per einfacher E-Mail dient ausschließlich dazu, nicht formbedürftige Mitteilungen zu übersenden. Bitte beachten Sie zur Verwendung der E-Mail unbedingt die Hinweise zum Elektronischen Rechtsverkehr.

  • Barrierefreiheit

    Auf dem vor dem Gebäude links gelegene Parkplatz stehen Parkplätze für Menschen mit Behinderung zur Verfügung.
    Das Gebäude verfügt über einen ebenerdig zugänglichen Aufzug rechts neben dem Haupteingang.

    Ansprechpartner für Menschen mit Behinderung

    Menschen mit Behinderung stehen Ansprechpersonen für Auskünfte zur Verfügung (siehe untenstehende Kontaktdaten).

    Sie können erklären, wie Menschen mit Behinderung das Gericht am besten erreichen. Außerdem kann sie veranlassen, dass Hilfsmittel für die Teilnahme an Gerichtsverfahren bereitgestellt werden. Zum Beispiel können Gebärdendolmetscher beauftragt oder Dokumente in Blindenschrift übertragen werden. Bitte setzen Sie sich rechtzeitig vor einem Gerichtstermin mit der Ansprechperson in Verbindung, wenn Sie Unterstützung brauchen. Die Ansprechperson erteilt keine Rechtsberatung.

    Das Behindertenpolitische Maßnahmenpaket des Landes Brandenburg finden sie unter: https://msgiv.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/Broschuere_Behindertenpolitisches_Ma%c3%9fnahmenpaket_2-0_barrierefrei_Februar2017.pdf

    Auf dem vor dem Gebäude links gelegene Parkplatz stehen Parkplätze für Menschen mit Behinderung zur Verfügung.
    Das Gebäude verfügt über einen ebenerdig zugänglichen Aufzug rechts neben dem Haupteingang.

    Ansprechpartner für Menschen mit Behinderung

    Menschen mit Behinderung stehen Ansprechpersonen für Auskünfte zur Verfügung (siehe untenstehende Kontaktdaten).

    Sie können erklären, wie Menschen mit Behinderung das Gericht am besten erreichen. Außerdem kann sie veranlassen, dass Hilfsmittel für die Teilnahme an Gerichtsverfahren bereitgestellt werden. Zum Beispiel können Gebärdendolmetscher beauftragt oder Dokumente in Blindenschrift übertragen werden. Bitte setzen Sie sich rechtzeitig vor einem Gerichtstermin mit der Ansprechperson in Verbindung, wenn Sie Unterstützung brauchen. Die Ansprechperson erteilt keine Rechtsberatung.

    Das Behindertenpolitische Maßnahmenpaket des Landes Brandenburg finden sie unter: https://msgiv.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/Broschuere_Behindertenpolitisches_Ma%c3%9fnahmenpaket_2-0_barrierefrei_Februar2017.pdf

  • Wegbeschreibung

    Das Landgericht  befindet sich im Justizzentrum Neuruppin in der Feldmannstraße 1. Es ist folgendermaßen zu erreichen:

    mit dem PKW:

    1. von der BAB 24 aus Richtung Berlin kommend:

    • Abfahrt Neuruppin-Süd in Richtung Neuruppin fahren,
    • ca. 4 km weiter hinter den Ruppiner Kliniken GmbH (linke Seite) nach rechts in die Fehrbelliner Straße abbiegen,
    • dem Straßenverlauf über zwei Ampelkreuzungen folgen,
    • dann nach rechts in die Scholtenstraße abbiegen,
    • nach links in die Feldmannstraße abbiegen.

    2. von der BAB 24 aus Richtung Hamburg kommend:

    • Abfahrt Neuruppin auf die B 167 in Richtung Neuruppin fahren,
    • ca. 4 km weiter in den Kreisverkehr hineinfahren,
    • die B 167 durch den Kreisel geradeaus weiterfahren,
    • nach ca. 1 km nach rechts in die Franz-Künstler-Straße abbiegen Richtung „Zentrum Süd“,
    • etwa 150 m der Straße folgen bis zur nächsten Ampelkreuzung, dort geradeaus einordnen,
    • unmittelbar hinter dieser Kreuzung links einordnen und abbiegen in die Karl-Liebknecht-Straße,
    • in dieser Straße finden Sie an der Einmündung zur Feldmannstraße das Landgericht Neuruppin.

    3. aus Richtung Herzberg (Wulkow, Alt Ruppin) kommend:

    • die B 167 in Richtung Neuruppin fahren,
    • von Herzberg nach ca. 5 km bis Wulkow,
    • von Wulkow weiter geradeaus ca. 4 km nach Alt Ruppin
    • von Alt Ruppin ca. 2,5 km in den Kreisverkehr (kurz hinter der links gelegenen Tankstelle) hineinfahren,
    • der B 167 geradeaus durch den Kreisel folgen,
    • ca. 2 km weiter an der 4. Ampelkreuzung nach links in die Franz-Künstler-Straße einbiegen,
    •  etwa 150 m der Straße folgen bis zur nächsten Ampelkreuzung, dort geradeaus einordnen,
    • unmittelbar hinter dieser Kreuzung links einordnen und abbiegen in die Karl-Liebknecht-Straße,
    • in dieser Straße finden Sie an der Einmündung zur Feldmannstraße das Landgericht Neuruppin.

    Parkplätze stehen in der Nähe des Justizzentrums in ausreichendem Maße zur Verfügung.
    Der vor dem Gebäude rechts gelegene Parkplatz steht auch Besuchern des Justizzentrums zur Verfügung. Auf dem links gelegenen Parkplatz sind die Parkplätze, mit Ausnahme der dort vorhandenen Behindertenparkplätze, den Mitarbeitern des Justizzentrums vorbehalten. Weitere kostenfreie Parkplätze finden Sie entlang der Karl-Liebknecht-Straße.

    mit öffentlichen Verkehrsmitteln (Zug oder Bus):

    • bis zum Bahnhof „Rheinsberger Tor“ bzw. Haltestelle „Rheinsberger Tor“ fahren,
    • von dort  die Buslinie 770 bis zur Haltestelle „Pfarrkirche“ benutzen, alternativ ist diese auch zu Fuß in ca. 300 m zu erreichen,
    • umsteigen in die Buslinie 771 bis zur Haltestelle „Landgericht“.

    Das Landgericht  befindet sich im Justizzentrum Neuruppin in der Feldmannstraße 1. Es ist folgendermaßen zu erreichen:

    mit dem PKW:

    1. von der BAB 24 aus Richtung Berlin kommend:

    • Abfahrt Neuruppin-Süd in Richtung Neuruppin fahren,
    • ca. 4 km weiter hinter den Ruppiner Kliniken GmbH (linke Seite) nach rechts in die Fehrbelliner Straße abbiegen,
    • dem Straßenverlauf über zwei Ampelkreuzungen folgen,
    • dann nach rechts in die Scholtenstraße abbiegen,
    • nach links in die Feldmannstraße abbiegen.

    2. von der BAB 24 aus Richtung Hamburg kommend:

    • Abfahrt Neuruppin auf die B 167 in Richtung Neuruppin fahren,
    • ca. 4 km weiter in den Kreisverkehr hineinfahren,
    • die B 167 durch den Kreisel geradeaus weiterfahren,
    • nach ca. 1 km nach rechts in die Franz-Künstler-Straße abbiegen Richtung „Zentrum Süd“,
    • etwa 150 m der Straße folgen bis zur nächsten Ampelkreuzung, dort geradeaus einordnen,
    • unmittelbar hinter dieser Kreuzung links einordnen und abbiegen in die Karl-Liebknecht-Straße,
    • in dieser Straße finden Sie an der Einmündung zur Feldmannstraße das Landgericht Neuruppin.

    3. aus Richtung Herzberg (Wulkow, Alt Ruppin) kommend:

    • die B 167 in Richtung Neuruppin fahren,
    • von Herzberg nach ca. 5 km bis Wulkow,
    • von Wulkow weiter geradeaus ca. 4 km nach Alt Ruppin
    • von Alt Ruppin ca. 2,5 km in den Kreisverkehr (kurz hinter der links gelegenen Tankstelle) hineinfahren,
    • der B 167 geradeaus durch den Kreisel folgen,
    • ca. 2 km weiter an der 4. Ampelkreuzung nach links in die Franz-Künstler-Straße einbiegen,
    •  etwa 150 m der Straße folgen bis zur nächsten Ampelkreuzung, dort geradeaus einordnen,
    • unmittelbar hinter dieser Kreuzung links einordnen und abbiegen in die Karl-Liebknecht-Straße,
    • in dieser Straße finden Sie an der Einmündung zur Feldmannstraße das Landgericht Neuruppin.

    Parkplätze stehen in der Nähe des Justizzentrums in ausreichendem Maße zur Verfügung.
    Der vor dem Gebäude rechts gelegene Parkplatz steht auch Besuchern des Justizzentrums zur Verfügung. Auf dem links gelegenen Parkplatz sind die Parkplätze, mit Ausnahme der dort vorhandenen Behindertenparkplätze, den Mitarbeitern des Justizzentrums vorbehalten. Weitere kostenfreie Parkplätze finden Sie entlang der Karl-Liebknecht-Straße.

    mit öffentlichen Verkehrsmitteln (Zug oder Bus):

    • bis zum Bahnhof „Rheinsberger Tor“ bzw. Haltestelle „Rheinsberger Tor“ fahren,
    • von dort  die Buslinie 770 bis zur Haltestelle „Pfarrkirche“ benutzen, alternativ ist diese auch zu Fuß in ca. 300 m zu erreichen,
    • umsteigen in die Buslinie 771 bis zur Haltestelle „Landgericht“.
  • Zugangskontrolle

    Zugangskontrollen

    Im Eingangsbereich des Landgerichts Neuruppin werden regelmäßig Einlass- und Sicherheitskontrollen durchgeführt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Insbesondere bei hohem Besucheraufkommen können diese zu nicht vermeidbaren Wartezeiten führen. Bitte planen Sie dies bei Ihrer Anreise ein. Das Mitführen von Waffen, waffenähnlichen oder anderen gefährlichen Gegenständen ist grundsätzlich untersagt.

    Vorfälle in Justizgebäuden in der Vergangenheit haben für die Einführung dieser Sicherheitsmaßnahmen Anlass gegeben. Alle Besucher werden - ähnlich wie an Flughäfen - einer Kontrolle auf Waffen und sonstige gefährliche Gegenstände unterzogen.

    Sollte es in dem Zusammenhang einmal zu Unannehmlichkeiten und Verzögerungen kommen, bitten wir um Ihr Verständnis. Bitte bedenken Sie, dass die Maßnahmen auch Ihrer persönlichen Sicherheit dienen.

    Nichtraucherschutz

    Im gesamten Gebäude des Landgerichts Neuruppin ist das Rauchen nicht gestattet.

    Zugangskontrollen

    Im Eingangsbereich des Landgerichts Neuruppin werden regelmäßig Einlass- und Sicherheitskontrollen durchgeführt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Insbesondere bei hohem Besucheraufkommen können diese zu nicht vermeidbaren Wartezeiten führen. Bitte planen Sie dies bei Ihrer Anreise ein. Das Mitführen von Waffen, waffenähnlichen oder anderen gefährlichen Gegenständen ist grundsätzlich untersagt.

    Vorfälle in Justizgebäuden in der Vergangenheit haben für die Einführung dieser Sicherheitsmaßnahmen Anlass gegeben. Alle Besucher werden - ähnlich wie an Flughäfen - einer Kontrolle auf Waffen und sonstige gefährliche Gegenstände unterzogen.

    Sollte es in dem Zusammenhang einmal zu Unannehmlichkeiten und Verzögerungen kommen, bitten wir um Ihr Verständnis. Bitte bedenken Sie, dass die Maßnahmen auch Ihrer persönlichen Sicherheit dienen.

    Nichtraucherschutz

    Im gesamten Gebäude des Landgerichts Neuruppin ist das Rauchen nicht gestattet.

Weitere Informationen

Zeugenbetreuer und Ansprechpersonen für Menschen mit Behinderung

Justizbeschäftigte Frau Frank
Telefon: 03391/515-2242
Justizbeschäftigte Frau Knispel
Telefon: 03391/515-2221

Bitte beachten Sie: Die Ansprechpersonen erteilen keine Rechtsberatung.

Weitere ausführliche Informationen zu Rechten und Pflichten von Zeugen sowie Informationen zur Zeugenbetreuung finden Sie unter nachfolgendem Link.

Zeugenbetreuer und Ansprechpersonen für Menschen mit Behinderung

Justizbeschäftigte Frau Frank
Telefon: 03391/515-2242
Justizbeschäftigte Frau Knispel
Telefon: 03391/515-2221

Bitte beachten Sie: Die Ansprechpersonen erteilen keine Rechtsberatung.

Weitere ausführliche Informationen zu Rechten und Pflichten von Zeugen sowie Informationen zur Zeugenbetreuung finden Sie unter nachfolgendem Link.


Erteilung von Apostillen und Legalisationen

Das Landgericht ist für die kostenpflichtige Anbringung von Apostillen – einer speziellen Beglaubigungsform im internationalen Urkundenverkehr – und Legalisationen – ebenfalls einer Form der Bestätigung der Echtheit bestimmter Urkundsinhalte – auf Urkunden berechtigt, die von einem Notar des Landgerichtsbezirks Neuruppin beglaubigt oder von einem Urkundsbeamten eines Amtsgerichts aus dem Landgerichtsbezirk Neuruppin ausgestellt sind.

Die Erhebung der Kosten erfolgt über die Landesjustizkasse.

Das Formular für den Beglaubigungsantrag finden Sie nachfolgend als Downloadlink. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich gerne an die Verwaltung des Landgerichts Neuruppin: 03391- 515- 3082.

Erteilung von Apostillen und Legalisationen

Das Landgericht ist für die kostenpflichtige Anbringung von Apostillen – einer speziellen Beglaubigungsform im internationalen Urkundenverkehr – und Legalisationen – ebenfalls einer Form der Bestätigung der Echtheit bestimmter Urkundsinhalte – auf Urkunden berechtigt, die von einem Notar des Landgerichtsbezirks Neuruppin beglaubigt oder von einem Urkundsbeamten eines Amtsgerichts aus dem Landgerichtsbezirk Neuruppin ausgestellt sind.

Die Erhebung der Kosten erfolgt über die Landesjustizkasse.

Das Formular für den Beglaubigungsantrag finden Sie nachfolgend als Downloadlink. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich gerne an die Verwaltung des Landgerichts Neuruppin: 03391- 515- 3082.

Personalvertretung

Vorsitzende des Richterrates:
Vorsitzende Richterin am Landgericht Grit Burzer
Telefon: 03391/515-3082
Telefon: 03391/515-2251 (Geschäftsstelle)

Vorsitzende des Personalrates:
Justizamtfrau Frau Winter
Telefon: 03391/515- 2141

Personalvertretung

Vorsitzende des Richterrates:
Vorsitzende Richterin am Landgericht Grit Burzer
Telefon: 03391/515-3082
Telefon: 03391/515-2251 (Geschäftsstelle)

Vorsitzende des Personalrates:
Justizamtfrau Frau Winter
Telefon: 03391/515- 2141


Allgemeine Informationen der Bibliothek

In der Bibliothek des Landgerichts werden zahlreiche Bücher und Zeitschriften sowie ein Internetanschluss vorgehalten, um den Richtern und Rechtspflegern im Landgericht und in den Amtsgerichten sowie den im Landgerichtsbezirk zugelassenen Rechtsanwälten Recherchen zu ermöglichen und die aufgeworfenen Rechtsfragen fundiert und zutreffend zu entscheiden.

Die Bibliothek ist nicht für die öffentliche Nutzung bestimmt.

Allgemeine Informationen der Bibliothek

In der Bibliothek des Landgerichts werden zahlreiche Bücher und Zeitschriften sowie ein Internetanschluss vorgehalten, um den Richtern und Rechtspflegern im Landgericht und in den Amtsgerichten sowie den im Landgerichtsbezirk zugelassenen Rechtsanwälten Recherchen zu ermöglichen und die aufgeworfenen Rechtsfragen fundiert und zutreffend zu entscheiden.

Die Bibliothek ist nicht für die öffentliche Nutzung bestimmt.