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Ausbildung und Ausbildungspläne

Die Ausbildung im juristischen Vorbereitungsdienst beruht auf den Bestimmungen der §§ 10 ff BbgJAG; §§ 19 ff BbgJAO, der JurVDKpV sowie der Regelung des Präsidenten des Brandenburgischen Oberlandesgerichts und der Ausbildungspläne. Ausbildungsbehörde ist der Präsident des Brandenburgischen Oberlandesgerichts.

Der juristische Vorbereitungsdienst dauert 24 Monate. Während dieser Zeit hat die Referendarin oder der Referendar nach § 14 Abs. 2 BbgJAO vier Pflichtstationen und eine Wahlstation abzuleisten.

Die Ausbildung in den Pflichtstationen umfasst gem. § 21 BbgJAO

  • 4 Monate bei einem Landgericht oder Amtsgericht (ohne Familiensachen oder Sachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit) – Zivilstation - ,
  • 3 1/2 Monate bei einer Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht – Strafstation -,
  • 3 1/2 Monate bei einer Verwaltungsbehörde – Verwaltungsstation - sowie
  • 9 Monate in Rechtsanwaltskanzleien oder sonstigen rechtsberatenden Stellen nach Maßgabe des § 14 Abs. 3 BbgJAG – Rechtsanwaltsstation -.
  • Abschließend wird die Referendarin oder der Referendar 4 Monate bei einer Ausbildungsstelle nach seiner Wahl – Wahlstation - ausgebildet.

Die praktische Ausbildung begleitend hat die Referendarin oder der Referendar gem. § 22 Abs. 1 BbgJAO an Einführungslehrgängen, Arbeitsgemeinschaften und sonstigen Lehrgängen teilzunehmen. Zu Beginn der Pflichtstationen finden jeweils Einführungslehrgänge statt, in denen die Referendarin / der Referendar auf die Stationsausbildung vorbereitet werden soll. Der Unterricht findet in der Regel an vier Tagen pro Woche statt. Während dieser Zeit wird die Referendarin oder der Referendar weder einer Arbeitsgemeinschaft noch einer Ausbildungsstelle zugeteilt und versieht grundsätzlich den Dienst durch die Teilnahme an dem Lehrgang sowie dessen Vor- und Nachbereitung.

In den Einführungslehrgängen und Arbeitsgemeinschaften werden der Referendarin oder dem Referendar die notwendigen theoretischen Grundlagen vermittelt, die für eine selbständige praktische Tätigkeit in der Rechtsprechung, Verwaltung und Rechtsberatung sowie für eine erfolgreiche Ablegung des zweiten juristischen Staatsexamens erforderlich sind. Die jeweiligen Ausbildungsziele, -inhalte und -methoden der Arbeitsgemeinschaften und Einführungslehrgänge sowie der praktischen Stationsausbildung sind in den Ausbildungsplänen niedergelegt, die der Präsident des Brandenburgischen Oberlandesgerichts erlassen hat und die im JMBl. veröffentlicht sind.

Die Referendarinnen und Referendare sollten sich nicht auf eine Wiederholung der in den Lehrgängen, Arbeitsgemeinschaften und der praktischen Ausbildung vermittelten Kenntnisse beschränken; eine erfolgreiche Ausbildung und Ablegung des zweiten juristischen Staatsexamens setzt vielmehr ein intensives Selbststudium voraus.

Kurzübersicht 

Einstell. Februar Einstell. Mai Einstell. August  Einstell. November

Einführungslehrgang Zivil

01. - 28.02. (29.02.) 01. - 31.05. 01. - 31.08. 01. - 30.11.

Zivilstation

01.03. - 31.05. 01.06. - 31.08. 01.09. - 30.11. 01.12. - 28.02. (29.02.)

Einführungslehrgang Straf

01.06. - 15.06. 01.09. - 15.09. 01.12. - 15.12. 01.03. - 15.03.
Strafstation 16.06. - 15.09. 16.09. - 15.12. 16.12. - 15.03. 16.03. - 15.06.

Einführungslehrgang Verwaltung

16.09. - 30.09. 16.12. - 31.12. 16.03. - 31.03. 16.06. - 30.06.
Verwaltungsstation 01.10. - 31.12. 01.01. - 31.03. 01.04. - 30.06. 01.07. - 30.09.

RA-Station

schriftliches Examen

01.01. - 30.09.

im September

01.04. - 31.12.

im Dezember

01.07. - 31.03.

im März

01.10. - 30.06.

im Juni

Wahlstation 01.10. - 31.01. 01.01. - 30.04. 01.04. - 31.07. 01.07. - 31.10.
mündliche Prüfung im Februar  im Mai  im August im November

ELAN-REF

Der Name ELAN steht für Elektronisches Lernen - Ausbildung im Netzwerk und beschreibt gleichzeitig eine spannende und  dynamische Methode zum IT-gestützten Wissenserwerb für Referendarinnen und Referendare. ELAN-REF steht den Referendarinnen und Referendaren der Mitgliedsländer des ELAN – REF Verbundes exklusiv zur Verfügung. Es ist Bestandteil der Einführungslehrgänge für die Ausbildungsstationen im Zivil- und Strafrecht sowie der Verwaltungsstation.

  • 1. Zivilstation

    Die Zivilstation findet in der Zeit vom 1. bis einschließlich 4. Ausbildungsmonat statt. In den ersten vier Wochen wird ein von einer Zivilrichterin bzw. einem Zivilrichter geleiteten Einführungslehrgang im Zivilrecht durchgeführt. Er soll die Referendarinnen und Referendare in die Lage versetzen, während der sich unmittelbar daran anschließenden praktischen Ausbildung bei einem Landgericht oder Amtsgericht in Zivilsachen sogleich möglichst selbständig mit der praktischen Tätigkeit zu beginnen. Die Referendarin oder der Referendar soll deshalb vor der Praxisausbildung Gelegenheit haben, den Ablauf eines typischen Zivilprozesses kennenzulernen und sich mit den Aufgaben und den Grundzügen der Denk- und Arbeitsweise der an einem Zivilprozess Beteiligten vertraut zu machen.

    Während der praktischen Ausbildung sollen die Referendarinnen und der Referendare die Aufgaben einer Zivilrichterin bzw. eines Zivilrichters kennenlernen und sich anhand ausbildungsgeeigneter Aufgaben der Ausbilderin bzw. des Ausbilders darin üben, diese eigenständig wahrzunehmen. Sie sollen sich mit der zivilrichterlichen Denk- und Arbeitsmethode vertraut machen, ihr soziales und wirtschaftliches Verständnis in der praktischen Tätigkeit entfalten und bei der Gestaltung des Verfahrens und der Entscheidungsfindung umsetzen. Sie sollen die Möglichkeiten kennenlernen, einen Zivilprozess recht- und zweckmäßig und mit praktischem Geschick bis zur Entscheidungsreife bzw. zur gütlichen Beilegung zu fördern. Schließlich sollen sie befähigt werden, die erforderlichen Entscheidungen (Urteile und Beschlüsse) und sonstigen Maßnahmen (zB. prozessleitende Verfügungen) form- und sachgemäß zu treffen sowie in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht überzeugend und verständlich zu begründen.

    Die Zivilstation findet in der Zeit vom 1. bis einschließlich 4. Ausbildungsmonat statt. In den ersten vier Wochen wird ein von einer Zivilrichterin bzw. einem Zivilrichter geleiteten Einführungslehrgang im Zivilrecht durchgeführt. Er soll die Referendarinnen und Referendare in die Lage versetzen, während der sich unmittelbar daran anschließenden praktischen Ausbildung bei einem Landgericht oder Amtsgericht in Zivilsachen sogleich möglichst selbständig mit der praktischen Tätigkeit zu beginnen. Die Referendarin oder der Referendar soll deshalb vor der Praxisausbildung Gelegenheit haben, den Ablauf eines typischen Zivilprozesses kennenzulernen und sich mit den Aufgaben und den Grundzügen der Denk- und Arbeitsweise der an einem Zivilprozess Beteiligten vertraut zu machen.

    Während der praktischen Ausbildung sollen die Referendarinnen und der Referendare die Aufgaben einer Zivilrichterin bzw. eines Zivilrichters kennenlernen und sich anhand ausbildungsgeeigneter Aufgaben der Ausbilderin bzw. des Ausbilders darin üben, diese eigenständig wahrzunehmen. Sie sollen sich mit der zivilrichterlichen Denk- und Arbeitsmethode vertraut machen, ihr soziales und wirtschaftliches Verständnis in der praktischen Tätigkeit entfalten und bei der Gestaltung des Verfahrens und der Entscheidungsfindung umsetzen. Sie sollen die Möglichkeiten kennenlernen, einen Zivilprozess recht- und zweckmäßig und mit praktischem Geschick bis zur Entscheidungsreife bzw. zur gütlichen Beilegung zu fördern. Schließlich sollen sie befähigt werden, die erforderlichen Entscheidungen (Urteile und Beschlüsse) und sonstigen Maßnahmen (zB. prozessleitende Verfügungen) form- und sachgemäß zu treffen sowie in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht überzeugend und verständlich zu begründen.

  • 2. Strafstation

    Die Strafstation umfasst den Zeitraum vom 5. bis einschließlich der ersten Hälfte des 8. Ausbildungsmonats. In den ersten beiden Wochen der Station findet ein von einer Staatsanwältin bzw. einem Staatsanwalt geleiteter Einführungslehrgang Strafrecht statt. Dieser soll die Referendarinnen und Referendare in die Lage versetzen, während der sich unmittelbar anschließenden Station bei einer Staatsanwaltschaft von Anfang an möglichst selbständig mitzuarbeiten. Er hat daher die Referendarinnen und Referendare mit dem Ablauf eines typischen Strafverfahrens und der Denkweise und den Aufgaben eines Staatsanwaltes vertraut zu machen. Zudem sollen die Referendarinnen und Referendare darauf vorbereitet werden, gem. § 142 Abs. 3 GVG die Sitzungsvertretung wahrzunehmen. An einem Tag des Einführungslehrgangs nehmen die Referendare an einem Seminar zur "Rolle der Strafgerichtsbarkeit in der NS-Justiz" teil.

    Während der praktischen Ausbildung sollen die Referendarinnen und Referendare die Aufgaben einer Staatsanwältin bzw. eines Staatsanwalts kennenlernen und sich anhand ausbildungsgeeigneter Aufgaben der Ausbilderin oder des Ausbilders darin üben, diese Aufgaben selbständig wahrzunehmen. Sie sollen sich mit der Denk- und Arbeitsmethode einer Staatsanwältin bzw. eines Staatsanwaltes vertraut machen, insbesondere ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhänge recht- und zweckmäßig sowie zügig durchzuführen und sodann die erforderlichen Entscheidungen zu treffen sowie in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht überzeugend und verständlich zu begründen.

    Die Strafstation umfasst den Zeitraum vom 5. bis einschließlich der ersten Hälfte des 8. Ausbildungsmonats. In den ersten beiden Wochen der Station findet ein von einer Staatsanwältin bzw. einem Staatsanwalt geleiteter Einführungslehrgang Strafrecht statt. Dieser soll die Referendarinnen und Referendare in die Lage versetzen, während der sich unmittelbar anschließenden Station bei einer Staatsanwaltschaft von Anfang an möglichst selbständig mitzuarbeiten. Er hat daher die Referendarinnen und Referendare mit dem Ablauf eines typischen Strafverfahrens und der Denkweise und den Aufgaben eines Staatsanwaltes vertraut zu machen. Zudem sollen die Referendarinnen und Referendare darauf vorbereitet werden, gem. § 142 Abs. 3 GVG die Sitzungsvertretung wahrzunehmen. An einem Tag des Einführungslehrgangs nehmen die Referendare an einem Seminar zur "Rolle der Strafgerichtsbarkeit in der NS-Justiz" teil.

    Während der praktischen Ausbildung sollen die Referendarinnen und Referendare die Aufgaben einer Staatsanwältin bzw. eines Staatsanwalts kennenlernen und sich anhand ausbildungsgeeigneter Aufgaben der Ausbilderin oder des Ausbilders darin üben, diese Aufgaben selbständig wahrzunehmen. Sie sollen sich mit der Denk- und Arbeitsmethode einer Staatsanwältin bzw. eines Staatsanwaltes vertraut machen, insbesondere ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhänge recht- und zweckmäßig sowie zügig durchzuführen und sodann die erforderlichen Entscheidungen zu treffen sowie in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht überzeugend und verständlich zu begründen.

  • 3. Verwaltungsstation

    Die Verwaltungsstation findet in der zweiten Hälfte des 8. bis zum Ende des 11. Ausbildungsmonats statt. In den ersten beiden Wochen wird ein Einführungslehrgang Öffentliches Recht durchgeführt, der in der Regel von einer Verwaltungsjuristin bzw. einem Verwaltungsjuristen geleitet wird. Dieser soll die Referendarinnen und Referendare in die Lage versetzen, während der sich unmittelbar anschließenden Station bei einer Verwaltungsbehörde von Anfang an möglichst selbständig mitzuarbeiten. Er hat daher die Referendarin oder den Referendar mit dem Verwaltungsverfahren incl. Widerspruchsverfahren sowie der Denkweise und den Aufgaben einer Verwaltungsjuristin bzw. eines Verwaltungsjuristen im höheren allgemeinen Verwaltungsdienst vertraut zu machen. Zugleich sollen die Referendarinnen und Referendare sich darin üben, ausbildungsgeeignete Aufgaben der Ausbilderin bzw. des Ausbilders eigenständig wahrzunehmen.

    Während der praktischen Ausbildung sollen die Referendarinnen und Referendare die Aufgaben einer Verwaltungsjuristin bzw. eines Verwaltungsjuristen sowie dessen Arbeitsmethoden kennenlernen. Eine Absolvierung der Verwaltungsstation bei einem Verwaltungsgericht ist deshalb nicht möglich. Im Rahmen der stationsbegleitenden Arbeitsgemeinschaft, die von einer Verwaltungsrichterin bzw. einem Verwaltungsrichter geleitet wird, soll sich die Referendarin oder der Referendar neben einer Ergänzung seiner Kenntnisse im Verwaltungsverfahrensrecht hinreichende Kenntnisse des Verwaltungsprozessrechts aneignen.

    Die Verwaltungsstation findet in der zweiten Hälfte des 8. bis zum Ende des 11. Ausbildungsmonats statt. In den ersten beiden Wochen wird ein Einführungslehrgang Öffentliches Recht durchgeführt, der in der Regel von einer Verwaltungsjuristin bzw. einem Verwaltungsjuristen geleitet wird. Dieser soll die Referendarinnen und Referendare in die Lage versetzen, während der sich unmittelbar anschließenden Station bei einer Verwaltungsbehörde von Anfang an möglichst selbständig mitzuarbeiten. Er hat daher die Referendarin oder den Referendar mit dem Verwaltungsverfahren incl. Widerspruchsverfahren sowie der Denkweise und den Aufgaben einer Verwaltungsjuristin bzw. eines Verwaltungsjuristen im höheren allgemeinen Verwaltungsdienst vertraut zu machen. Zugleich sollen die Referendarinnen und Referendare sich darin üben, ausbildungsgeeignete Aufgaben der Ausbilderin bzw. des Ausbilders eigenständig wahrzunehmen.

    Während der praktischen Ausbildung sollen die Referendarinnen und Referendare die Aufgaben einer Verwaltungsjuristin bzw. eines Verwaltungsjuristen sowie dessen Arbeitsmethoden kennenlernen. Eine Absolvierung der Verwaltungsstation bei einem Verwaltungsgericht ist deshalb nicht möglich. Im Rahmen der stationsbegleitenden Arbeitsgemeinschaft, die von einer Verwaltungsrichterin bzw. einem Verwaltungsrichter geleitet wird, soll sich die Referendarin oder der Referendar neben einer Ergänzung seiner Kenntnisse im Verwaltungsverfahrensrecht hinreichende Kenntnisse des Verwaltungsprozessrechts aneignen.

  • 4. Rechtsanwaltsstation sowie schriftliche Arbeiten des zweiten juristischen Staatsexamens

    Die Ausbildung in der Rechtsanwaltsstation findet in der Zeit vom 12. bis zum 20. Ausbildungsmonat statt.

    Die erste Hälfte des 20. Ausbildungsmonats ist ausschließlich der Anfertigung der schriftlichen Arbeiten des zweiten juristischen Staatsexamens vorbehalten. Ab Beginn des 12. Ausbildungsmonats werden stationsbegleitend drei einwöchige Einführungsveranstaltungen eingerichtet, die jeweils vor den Arbeitsgemeinschaften im Zivil-, Straf- und öffentlichen Recht II (aus anwaltlicher Sicht) stattfinden.

    Vor den schriftlichen Prüfungen wird sodann ein Pflichtklausurenkurs durchgeführt.

    Nach der Arbeitsgemeinschaft Zivilrecht II findet ein dreitägiger Lehrgang zur Rechtsgestaltung statt, der von einer Rechtsanwältin bzw. einem Rechtsanwalt geleitet wird. In diesem sollen unter anderem Grundzüge der Vertragsgestaltung sowie der Auslegung von Verträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen vermittelt werden.

    Grundsätzlich wird die Referendarin oder der Referendar nur zu einer / einem zur Ausbildung bereiten Rechtsanwältin bzw. Rechtsanwalt zugewiesen, die mindestens zwei Jahre zugelassen sind.

    Zu Beginn erfolgt stationsbegleitend im Rahmen von drei einwöchigen  Arbeitsgemeinschaften zur Einführung in die Rechtsanwaltsstation, die nach Rechtsgebieten unterteilt sind (jeweils an drei bzw. vier Tagen pro Woche), eine Vorbereitung auf die praktische Ausbildung in der Station. Neben fachgebietsübergreifenden Fragestellungen sollen sich die Referendarinnen und Referendare mit der rechtsberatenden, rechtsgestaltenden und forensischen Tätigkeit sowie den rechtlichen Grenzen anwaltlichen Verhaltens und den standesrechtlichen Pflichten vertraut machen. Hieran schließen sich jeweils die von Rechtsanwältinnen bzw. Rechtsanwälten geleiteten Arbeitsgemeinschaften aus anwaltlicher Sicht an, die sich in drei Ausbildungsabschnitte - Zivilrecht, Strafrecht und Öffentliches Recht - zu je sechs Wochen gliedern.

    Unmittelbar vor den schriftlichen Prüfungen findet ein Pflichtklausurenkurs statt, in dem insgesamt 12 Klausuren angeboten werden. Dabei werden im 17. und 18. Ausbildungsmonat in den jeweils ersten zwei Wochen sechs Klausuren geschrieben, die in den jeweils darauf folgenden zwei Wochen besprochen werden. 

    Während der praktischen Ausbildung soll die Referendarin oder der Referendar einen Einblick in die Organisation und den Betrieb einer Anwaltskanzlei gewinnen. Ferner sollen die Aufgaben und Arbeitsmethoden einer Anwältin bzw. eines Anwalts kennengelernt sowie an ausbildungsgeeigneten Aufgaben der Ausbilderin oder des Ausbilders eingeübt werden, diese selbständig wahrzunehmen. Die Referendarinnen und Referendare sollen insbesondere lernen, das Anliegen der Mandantin bzw. des Mandanten unter Berücksichtigung der sozialen und wirtschaftlichen Hintergründe zu erkennen und sachgerecht zu beraten.

    Die Rechtsanwaltsstation kann die Referendarin oder der Referendar an bis zu drei verschiedenen Ausbildungsstellen absolvieren; der einzelne Ausbildungsabschnitt darf grundsätzlich die Dauer von drei Monaten nicht unterschreiten (§ 21 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 BbgJAO). Bis zu drei Monate kann die Ausbildung auf Wunsch der Referendarin oder des Referendars auch bei einer Ausbildungsstelle im In- oder Ausland stattfinden, bei der eine sachgerechte rechtsberatende Ausbildung gewährleistet ist, insbesondere bei einer Notarin bzw. einem Notar, Unternehmen oder Verband (§ 14 Abs. 3 BbgJAG).

    Bei Ihrer Planung berücksichtigen Sie bitte, dass im 20. Ausbildungsmonat die schriftlichen Arbeiten der zweiten juristischen Staatsprüfung anzufertigen sind und deshalb ein Auslandsaufenthalt während dieser Zeit nicht möglich ist.

    Eine Ausbildung an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer kann auf die Ausbildung in der Rechtsanwaltsstation und ggf. auch auf die Wahlstation angerechnet werden. Die Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Internetseite der Universität: https://www.uni-speyer.de/studium/ergaenzungsstudium/ergaenzungsstudium-im-referendariat/ziel-und-profil-des-ergaenzungsstudiums

    Die Ausbildung in der Rechtsanwaltsstation findet in der Zeit vom 12. bis zum 20. Ausbildungsmonat statt.

    Die erste Hälfte des 20. Ausbildungsmonats ist ausschließlich der Anfertigung der schriftlichen Arbeiten des zweiten juristischen Staatsexamens vorbehalten. Ab Beginn des 12. Ausbildungsmonats werden stationsbegleitend drei einwöchige Einführungsveranstaltungen eingerichtet, die jeweils vor den Arbeitsgemeinschaften im Zivil-, Straf- und öffentlichen Recht II (aus anwaltlicher Sicht) stattfinden.

    Vor den schriftlichen Prüfungen wird sodann ein Pflichtklausurenkurs durchgeführt.

    Nach der Arbeitsgemeinschaft Zivilrecht II findet ein dreitägiger Lehrgang zur Rechtsgestaltung statt, der von einer Rechtsanwältin bzw. einem Rechtsanwalt geleitet wird. In diesem sollen unter anderem Grundzüge der Vertragsgestaltung sowie der Auslegung von Verträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen vermittelt werden.

    Grundsätzlich wird die Referendarin oder der Referendar nur zu einer / einem zur Ausbildung bereiten Rechtsanwältin bzw. Rechtsanwalt zugewiesen, die mindestens zwei Jahre zugelassen sind.

    Zu Beginn erfolgt stationsbegleitend im Rahmen von drei einwöchigen  Arbeitsgemeinschaften zur Einführung in die Rechtsanwaltsstation, die nach Rechtsgebieten unterteilt sind (jeweils an drei bzw. vier Tagen pro Woche), eine Vorbereitung auf die praktische Ausbildung in der Station. Neben fachgebietsübergreifenden Fragestellungen sollen sich die Referendarinnen und Referendare mit der rechtsberatenden, rechtsgestaltenden und forensischen Tätigkeit sowie den rechtlichen Grenzen anwaltlichen Verhaltens und den standesrechtlichen Pflichten vertraut machen. Hieran schließen sich jeweils die von Rechtsanwältinnen bzw. Rechtsanwälten geleiteten Arbeitsgemeinschaften aus anwaltlicher Sicht an, die sich in drei Ausbildungsabschnitte - Zivilrecht, Strafrecht und Öffentliches Recht - zu je sechs Wochen gliedern.

    Unmittelbar vor den schriftlichen Prüfungen findet ein Pflichtklausurenkurs statt, in dem insgesamt 12 Klausuren angeboten werden. Dabei werden im 17. und 18. Ausbildungsmonat in den jeweils ersten zwei Wochen sechs Klausuren geschrieben, die in den jeweils darauf folgenden zwei Wochen besprochen werden. 

    Während der praktischen Ausbildung soll die Referendarin oder der Referendar einen Einblick in die Organisation und den Betrieb einer Anwaltskanzlei gewinnen. Ferner sollen die Aufgaben und Arbeitsmethoden einer Anwältin bzw. eines Anwalts kennengelernt sowie an ausbildungsgeeigneten Aufgaben der Ausbilderin oder des Ausbilders eingeübt werden, diese selbständig wahrzunehmen. Die Referendarinnen und Referendare sollen insbesondere lernen, das Anliegen der Mandantin bzw. des Mandanten unter Berücksichtigung der sozialen und wirtschaftlichen Hintergründe zu erkennen und sachgerecht zu beraten.

    Die Rechtsanwaltsstation kann die Referendarin oder der Referendar an bis zu drei verschiedenen Ausbildungsstellen absolvieren; der einzelne Ausbildungsabschnitt darf grundsätzlich die Dauer von drei Monaten nicht unterschreiten (§ 21 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 BbgJAO). Bis zu drei Monate kann die Ausbildung auf Wunsch der Referendarin oder des Referendars auch bei einer Ausbildungsstelle im In- oder Ausland stattfinden, bei der eine sachgerechte rechtsberatende Ausbildung gewährleistet ist, insbesondere bei einer Notarin bzw. einem Notar, Unternehmen oder Verband (§ 14 Abs. 3 BbgJAG).

    Bei Ihrer Planung berücksichtigen Sie bitte, dass im 20. Ausbildungsmonat die schriftlichen Arbeiten der zweiten juristischen Staatsprüfung anzufertigen sind und deshalb ein Auslandsaufenthalt während dieser Zeit nicht möglich ist.

    Eine Ausbildung an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer kann auf die Ausbildung in der Rechtsanwaltsstation und ggf. auch auf die Wahlstation angerechnet werden. Die Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Internetseite der Universität: https://www.uni-speyer.de/studium/ergaenzungsstudium/ergaenzungsstudium-im-referendariat/ziel-und-profil-des-ergaenzungsstudiums

  • 5. Wahlstation

    Die Wahlstation umfasst den Zeitraum vom 21. bis zum 24. Ausbildungsmonat. Sie kann nach § 14 Abs. 4 BbgJAG bei einer Reihe verschiedener Institutionen abgeleistet werden. Neben den für die praktische Ausbildung in den Pflichtstationen vorgesehenen Behörden und Gerichten ist die Ableistung der Wahlstation unter anderem auch bei den meisten anderen Gerichte sowie Wirtschaftsunternehmen und überstaatlichen, zwischenstaatlichen oder ausländischen Stellen (Institutionen der Vereinten Nationen etc.) bzw. Wirtschaftsunternehmen als Ausbildungsstellen möglich. Allerdings muss die ausbildende Person über einen Hochschulabschluss verfügen. Die Einzelheiten ergeben sich im Übrigen aus § 21 Abs. 2 BbgJAO. Die Festlegungen zum Ausbildungsziel, -methoden und -inhalten entnehmen Sie bitte dem zugehörigen Ausbildungsplan.

    In der Wahlstation wird ein einmonatiger Lehrgang zur Vorbereitung auf den berufspraktischen Teil der Staatsprüfung angeboten, zu dem eine Zuweisung nur auf Antrag erfolgt. Der Lehrgang wird in Brandenburg für die im Mai und August eingestellten Referendarinnen und Referendare im April und für die im Februar und November eingestellten Referendarinnen und Referendare im Oktober angeboten, mithin im 21. bzw. im 24. Ausbildungsmonat. Eine Zuweisung zu einem im Januar oder Juli in Berlin angebotenen Lehrgang ist nicht möglich. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Ausbildungsplan.

    Die Wahlstation umfasst den Zeitraum vom 21. bis zum 24. Ausbildungsmonat. Sie kann nach § 14 Abs. 4 BbgJAG bei einer Reihe verschiedener Institutionen abgeleistet werden. Neben den für die praktische Ausbildung in den Pflichtstationen vorgesehenen Behörden und Gerichten ist die Ableistung der Wahlstation unter anderem auch bei den meisten anderen Gerichte sowie Wirtschaftsunternehmen und überstaatlichen, zwischenstaatlichen oder ausländischen Stellen (Institutionen der Vereinten Nationen etc.) bzw. Wirtschaftsunternehmen als Ausbildungsstellen möglich. Allerdings muss die ausbildende Person über einen Hochschulabschluss verfügen. Die Einzelheiten ergeben sich im Übrigen aus § 21 Abs. 2 BbgJAO. Die Festlegungen zum Ausbildungsziel, -methoden und -inhalten entnehmen Sie bitte dem zugehörigen Ausbildungsplan.

    In der Wahlstation wird ein einmonatiger Lehrgang zur Vorbereitung auf den berufspraktischen Teil der Staatsprüfung angeboten, zu dem eine Zuweisung nur auf Antrag erfolgt. Der Lehrgang wird in Brandenburg für die im Mai und August eingestellten Referendarinnen und Referendare im April und für die im Februar und November eingestellten Referendarinnen und Referendare im Oktober angeboten, mithin im 21. bzw. im 24. Ausbildungsmonat. Eine Zuweisung zu einem im Januar oder Juli in Berlin angebotenen Lehrgang ist nicht möglich. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Ausbildungsplan.

  • 6. Ergänzungsvorbereitungsdienst

    Referendarinnen und Referendare, die die zweite juristische Staatsprüfung zum ersten Mal nicht bestanden haben, müssen einen weiteren Vorbereitungsdienst (Ergänzungsvorbereitungsdienst) ableisten, § 31 Abs. 1 BbgJAO. Dieser dauert regelmäßig vier Monate. Während dieser Zeit wird die Referendarin oder der Referendar in besonderen Arbeitsgemeinschaften im Zivil-, Straf- und Öffentlichen Recht ausgebildet, in denen zur Vorbereitung auf die erneuten schriftlichen Prüfungen nochmals jeweils vier Übungsklausuren geschrieben und bewertet werden. Eine praktische Ausbildung findet daneben nicht statt.

    Referendarinnen und Referendare, die die zweite juristische Staatsprüfung zum ersten Mal nicht bestanden haben, müssen einen weiteren Vorbereitungsdienst (Ergänzungsvorbereitungsdienst) ableisten, § 31 Abs. 1 BbgJAO. Dieser dauert regelmäßig vier Monate. Während dieser Zeit wird die Referendarin oder der Referendar in besonderen Arbeitsgemeinschaften im Zivil-, Straf- und Öffentlichen Recht ausgebildet, in denen zur Vorbereitung auf die erneuten schriftlichen Prüfungen nochmals jeweils vier Übungsklausuren geschrieben und bewertet werden. Eine praktische Ausbildung findet daneben nicht statt.

Erstellung von Zeugnissen

Nach § 26 I 1 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristinnen und Juristen im Land Brandenburg (Brandenburgische Juristenausbildungsordnung - JAO) hat sich eine Ausbildungsstelle über Leistung und Befähigung der Rechtsreferendarin oder des Rechtsreferendars in einem Zeugnis zu äußern, sofern der Beurteilungszeitraum länger als ein Monat war.

Nach § 26 I 1 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristinnen und Juristen im Land Brandenburg (Brandenburgische Juristenausbildungsordnung - JAO) hat sich eine Ausbildungsstelle über Leistung und Befähigung der Rechtsreferendarin oder des Rechtsreferendars in einem Zeugnis zu äußern, sofern der Beurteilungszeitraum länger als ein Monat war.