Ausbildung und Ausbildungspläne
Die Ausbildung im juristischen Vorbereitungsdienst beruht auf den Bestimmungen der §§ 10 ff BbgJAG; §§ 19 ff BbgJAO, der JurVDKpV sowie der Regelung des Präsidenten des Brandenburgischen Oberlandesgerichts und der Ausbildungspläne. Ausbildungsbehörde ist der Präsident des Brandenburgischen Oberlandesgerichts.
Der juristische Vorbereitungsdienst dauert 24 Monate. Während dieser Zeit hat die Referendarin oder der Referendar nach § 14 Abs. 2 BbgJAO vier Pflichtstationen und eine Wahlstation abzuleisten.
Die Ausbildung in den Pflichtstationen umfasst gem. § 21 BbgJAO
- 4 Monate bei einem Landgericht oder Amtsgericht (ohne Familiensachen oder Sachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit) – Zivilstation - ,
- 3 1/2 Monate bei einer Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht – Strafstation -,
- 3 1/2 Monate bei einer Verwaltungsbehörde – Verwaltungsstation - sowie
- 9 Monate in Rechtsanwaltskanzleien oder sonstigen rechtsberatenden Stellen nach Maßgabe des § 14 Abs. 3 BbgJAG – Rechtsanwaltsstation -.
- Abschließend wird die Referendarin oder der Referendar 4 Monate bei einer Ausbildungsstelle nach seiner Wahl – Wahlstation - ausgebildet.
Die praktische Ausbildung begleitend hat die Referendarin oder der Referendar gem. § 22 Abs. 1 BbgJAO an Einführungslehrgängen, Arbeitsgemeinschaften und sonstigen Lehrgängen teilzunehmen. Zu Beginn der Pflichtstationen finden jeweils Einführungslehrgänge statt, in denen die Referendarin / der Referendar auf die Stationsausbildung vorbereitet werden soll. Der Unterricht findet in der Regel an vier Tagen pro Woche statt. Während dieser Zeit wird die Referendarin oder der Referendar weder einer Arbeitsgemeinschaft noch einer Ausbildungsstelle zugeteilt und versieht grundsätzlich den Dienst durch die Teilnahme an dem Lehrgang sowie dessen Vor- und Nachbereitung.
In den Einführungslehrgängen und Arbeitsgemeinschaften werden der Referendarin oder dem Referendar die notwendigen theoretischen Grundlagen vermittelt, die für eine selbständige praktische Tätigkeit in der Rechtsprechung, Verwaltung und Rechtsberatung sowie für eine erfolgreiche Ablegung des zweiten juristischen Staatsexamens erforderlich sind. Die jeweiligen Ausbildungsziele, -inhalte und -methoden der Arbeitsgemeinschaften und Einführungslehrgänge sowie der praktischen Stationsausbildung sind in den Ausbildungsplänen niedergelegt, die der Präsident des Brandenburgischen Oberlandesgerichts erlassen hat und die im JMBl. veröffentlicht sind.
Die Referendarinnen und Referendare sollten sich nicht auf eine Wiederholung der in den Lehrgängen, Arbeitsgemeinschaften und der praktischen Ausbildung vermittelten Kenntnisse beschränken; eine erfolgreiche Ausbildung und Ablegung des zweiten juristischen Staatsexamens setzt vielmehr ein intensives Selbststudium voraus.
Kurzübersicht
Einstell. Februar | Einstell. Mai | Einstell. August | Einstell. November | |
Einführungslehrgang Zivil |
01. - 28.02. (29.02.) | 01. - 31.05. | 01. - 31.08. | 01. - 30.11. |
Zivilstation |
01.03. - 31.05. | 01.06. - 31.08. | 01.09. - 30.11. | 01.12. - 28.02. (29.02.) |
Einführungslehrgang Straf |
01.06. - 15.06. | 01.09. - 15.09. | 01.12. - 15.12. | 01.03. - 15.03. |
Strafstation | 16.06. - 15.09. | 16.09. - 15.12. | 16.12. - 15.03. | 16.03. - 15.06. |
Einführungslehrgang Verwaltung |
16.09. - 30.09. | 16.12. - 31.12. | 16.03. - 31.03. | 16.06. - 30.06. |
Verwaltungsstation Frist für die Einreichung der Zuweisungsunterlagen: |
01.10. - 31.12. 31.07. |
01.01. - 31.03. 31.10. |
01.04. - 30.06. 31.01. |
01.07. - 30.09. 30.04. |
RA-Station Frist für die Einreichung der Zuweisungsunterlagen: schriftliches Examen |
01.01. - 30.09. 31.10. im September |
01.04. - 31.12. 31.01. im Dezember |
01.07. - 31.03. 30.04. im März |
01.10. - 30.06. 31.07. im Juni |
Wahlstation Frist für die Benennung der Wahlklausur, Berufsfeld, Aktenvortragslehrgang Frist für die Einreichung der Zuweisungsunterlagen: |
01.10. - 31.01. 30.06. 31.07. |
01.01. - 30.04. 30.09. 31.10. |
01.04. - 31.07. 31.12. 31.01. |
01.07. - 31.10. 31.03. 30.04. |
mündliche Prüfung | im Februar | im Mai | im August | im November |
ELAN-REF
Der Name ELAN steht für Elektronisches Lernen - Ausbildung im Netzwerk und beschreibt gleichzeitig eine spannende und dynamische Methode zum IT-gestützten Wissenserwerb für Referendarinnen und Referendare. ELAN-REF steht den Referendarinnen und Referendaren der Mitgliedsländer des ELAN – REF Verbundes exklusiv zur Verfügung. Es ist Bestandteil der Einführungslehrgänge für die Ausbildungsstationen im Zivil- und Strafrecht sowie der Verwaltungsstation.