Hauptmenü

Vor dem Studium

Eine Mitarbeiterin der Justiz steht vor Bücherregalen in der Bibliothek des Brandenburgischen Oberlandesgerichts.
© Brandenburgisches Oberlandesgericht
Eine Mitarbeiterin der Justiz steht vor Bücherregalen in der Bibliothek des Brandenburgischen Oberlandesgerichts.
© Brandenburgisches Oberlandesgericht
  • Welche Aufgaben haben Rechtspfleger*innen?

    Rechtspfleger*innen sind Beamt*innen des gehobenen Justizdienstes. Sie nehmen vielfältige Aufgaben wahr, die ursprünglich von Richtern ausgeübt wurden. Rechtspfleger*innen sind in ihren Entscheidungen nicht von Weisungen von Vorgesetzten abhängig und nur an Recht und Gesetz gebunden („sachliche Unabhängigkeit“).

    Rechtspfleger*innen gibt es in allen Gerichten und Staatsanwaltschaften. Die jeweiligen Standorte sind in der Karte verzeichnet:

    Rechtspfleger*innen sind Beamt*innen des gehobenen Justizdienstes. Sie nehmen vielfältige Aufgaben wahr, die ursprünglich von Richtern ausgeübt wurden. Rechtspfleger*innen sind in ihren Entscheidungen nicht von Weisungen von Vorgesetzten abhängig und nur an Recht und Gesetz gebunden („sachliche Unabhängigkeit“).

    Rechtspfleger*innen gibt es in allen Gerichten und Staatsanwaltschaften. Die jeweiligen Standorte sind in der Karte verzeichnet:

    Vergrößerte Ansicht: Kartendarstellung der Gerichte und Gerichtsbezirke des Landes Brandenburg
    Vergrößerte Ansicht: Kartendarstellung der Gerichte und Gerichtsbezirke des Landes Brandenburg

    Die Aufgaben hängen davon ab, in welchem Bereich der Rechtspflege sie tätig sind. Zum Beispiel:

    • nehmen sie in der Nachlassabteilung Anträge für Erbscheine auf und eröffnen Testamente,
    • erteilen sie in der Familienabteilung sowie in der Betreuungsabteilung Genehmigungen und kontrollieren die Vormünder*innen und Betreuer*innen bei deren Tätigkeit,
    • bearbeiten sie in der Grundbuchabteilung Anträge auf Eintragung von Eigentum und Grundschulden,
    • sorgen sie in der Insolvenzabteilung dafür, dass Gläubiger*innen ihr Geld erhalten,
    • versteigern sie in der Zwangsversteigerungsabteilung Immobilien,
    • erlassen sie in der Zivilabteilung Kostenfestsetzungsbeschlüsse,
    • überwachen sie in der Staatsanwaltschaft die Vollstreckung von Strafen,
    • unterstützen sie in der Justizverwaltung als Geschäftsleiter*innen die Direktor*innen der Gerichte.

    Mit diesen Beispielen sind keineswegs alle Aufgaben der Rechtspfleger*innen genannt. Die Aufzählung zeigt jedoch, wie vielseitig der Beruf ist.

    Die Tätigkeit der Rechtspfleger*innen hat das Ziel, den Rechtsfrieden zu erhalten und zu sichern. Rechtspfleger*innen sind unparteiisch in der Anwendung des geltenden Rechts. Ihre Tätigkeit erfordert außerdem eine soziale Einstellung, ein Verständnis für wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge sowie Entschlussfreudigkeit.

    Die Aufgaben hängen davon ab, in welchem Bereich der Rechtspflege sie tätig sind. Zum Beispiel:

    • nehmen sie in der Nachlassabteilung Anträge für Erbscheine auf und eröffnen Testamente,
    • erteilen sie in der Familienabteilung sowie in der Betreuungsabteilung Genehmigungen und kontrollieren die Vormünder*innen und Betreuer*innen bei deren Tätigkeit,
    • bearbeiten sie in der Grundbuchabteilung Anträge auf Eintragung von Eigentum und Grundschulden,
    • sorgen sie in der Insolvenzabteilung dafür, dass Gläubiger*innen ihr Geld erhalten,
    • versteigern sie in der Zwangsversteigerungsabteilung Immobilien,
    • erlassen sie in der Zivilabteilung Kostenfestsetzungsbeschlüsse,
    • überwachen sie in der Staatsanwaltschaft die Vollstreckung von Strafen,
    • unterstützen sie in der Justizverwaltung als Geschäftsleiter*innen die Direktor*innen der Gerichte.

    Mit diesen Beispielen sind keineswegs alle Aufgaben der Rechtspfleger*innen genannt. Die Aufzählung zeigt jedoch, wie vielseitig der Beruf ist.

    Die Tätigkeit der Rechtspfleger*innen hat das Ziel, den Rechtsfrieden zu erhalten und zu sichern. Rechtspfleger*innen sind unparteiisch in der Anwendung des geltenden Rechts. Ihre Tätigkeit erfordert außerdem eine soziale Einstellung, ein Verständnis für wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge sowie Entschlussfreudigkeit.

  • Was müssen Sie vor einer Bewerbung beachten?

    Am Auswahlverfahren können Sie teilnehmen, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

    • allgemeine Hochschulreife oder Fachhochschulreife oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss
    • Höchstaltersgrenze am Tag der Einstellung:  39 Jahre

    (Für Inhaber*innen eines Eingliederungs- oder Zulassungsscheines bestehen Ausnahmen).

    • deutsche Staatsangehörigkeit

    Darüber hinaus sollen Bewerber*innen über folgende Eigenschaften verfügen:

    • gute Allgemeinbildung
    • schnelle Auffassungsgabe und Urteilskraft
    • Entschlussfähigkeit
    • Flexibilität und Belastbarkeit
    • gut ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein
    • Einfühlungsvermögen
    • Zuverlässigkeit

    Bewerbungsfrist

    • Einsendeschluss ist der 31.10. des Vorjahres

    Einstellungen erfolgen grundsätzlich zum 1. Oktober eines jeden Jahres. 

    Am Auswahlverfahren können Sie teilnehmen, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

    • allgemeine Hochschulreife oder Fachhochschulreife oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss
    • Höchstaltersgrenze am Tag der Einstellung:  39 Jahre

    (Für Inhaber*innen eines Eingliederungs- oder Zulassungsscheines bestehen Ausnahmen).

    • deutsche Staatsangehörigkeit

    Darüber hinaus sollen Bewerber*innen über folgende Eigenschaften verfügen:

    • gute Allgemeinbildung
    • schnelle Auffassungsgabe und Urteilskraft
    • Entschlussfähigkeit
    • Flexibilität und Belastbarkeit
    • gut ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein
    • Einfühlungsvermögen
    • Zuverlässigkeit

    Bewerbungsfrist

    • Einsendeschluss ist der 31.10. des Vorjahres

    Einstellungen erfolgen grundsätzlich zum 1. Oktober eines jeden Jahres. 

  • Wie geht es nach der Bewerbung weiter?

    Nachdem Sie Ihre Bewerbung eingereicht haben, erhalten Sie eine Nachricht, dass die Bewerbung eingegangen ist. Es findet eine Prüfung statt, ob Sie die Voraussetzungen für die Teilnahme am Auswahlverfahren (siehe: Was müssen Sie vor einer Bewerbung beachten?) erfüllen.

    In besonderen Einzelfällen kann auch eine vorbehaltliche Zulassung zum Auswahlverfahren erfolgen, wenn zum Beispiel das Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife noch nicht vorliegt. (Die Einstellungsvoraussetzung müssen bis zu einem bestimmten Stichtag erfüllt sein).

    Die Unterlagen der Bewerber*innen, die keine Zusage erhalten, werden zwei Monate aufbewahrt und anschließend vernichtet. Dies gilt auch für schriftliche Bewerbungen, soweit diesen kein ausreichend frankierter Umschlag zur Rücksendung der Unterlagen beiliegt.

    An die Bewerbung schließt sich ein Auswahlverfahren an. Dieses sieht wie folgt aus:

    1. Stufe - schriftliches Auswahlverfahren

     Mit der Zulassung zum Auswahlverfahren ist zugleich die Zulassung zur 1. Stufe des Auswahlverfahrens verbunden.

    In der Zeit von November bis Anfang Januar findet in Brandenburg an der Havel ein schriftlicher Auswahltest statt. Onlinetests werden nicht durchgeführt. Die Einladung zum Test erhalten Sie kurzfristig per E-Mail an die in der Bewerbung angegebene E-Mailadresse.

    Der Auswahltest ist ein 90-minütiger kognitiver Leistungstest. Er umfasst Aufgaben aus dem Bereich des logischen Denkens, des Allgemeinwissens, der Rechtsanwendung sowie zu Kenntnissen in der Rechtschreibung/Grammatik und der Mathematik.

    Bei Vorliegen der Voraussetzungen wird auf Antrag ein Nachteilsausgleich gewährt.

    Aus dem Notendurchschnitt des mit der Bewerbung eingereichten Zeugnisses und dem Ergebnis des Tests wird ein Gesamtwert gebildet. Der Notendurchschnitt fließt zu zwei Drittel und das Ergebnis des schriftlichen Tests zu einem Drittel in die Auswertung der 1. Stufe des Auswahlverfahrens ein.

    2. Stufe – mündliches Auswahlverfahren

    Zum mündlichen Auswahlverfahren werden die besten 125 Absolvent*innen des schriftlichen Auswahlverfahrens zugelassen. Um Absagen von Bewerber*innen auszugleichen, werden die nachrangigen 20 Bewerber*innen auf einer Reserveliste geführt. Die Bewerber*innen, die aufgrund des Gesamtergebnisses des schriftlichen Auswahlverfahrens nicht für eine Teilnahme an dem mündlichen Auswahlverfahren vorgesehen sind, erhalten eine Absage.

    Im Februar bis März werden die ca. 30 minütigen Vorstellungsgespräche im Brandenburgischen Oberlandesgericht geführt.

    3. Ergebnis des Auswahlverfahrens

    Aus dem Ergebnis des Gesprächs, des schriftlichen Tests und den Schulnoten wird ein Gesamtwert gebildet. Das Gespräch zählt zweifach, der Test einfach und der Notendurchschnitt dreifach.

    Je nach der Anzahl der zu vergebenden Stellen erhalten die besten Bewerber*innen eine Zusage. Dies geschieht in der Regel im Frühjahr des Einstellungsjahres.

    Alle nachrangigen Bewerber*innen werden auf einer Reserveliste erfasst und hierüber informiert. Bewerber*innen, die aufgrund des Gesamtergebnisses nicht für eine Einstellung vorgesehen sind, erhalten eine Absage.

    Sind Sie aufgrund Ihres Gesamtergebnisses für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst vorgesehen, erhalten Sie nach Abschluss des gesamten Verfahrens weitere Informationen.

    Die Bewerbung und das im Auswahlverfahren erzielte Gesamtergebnis werden ausschließlich in dem jeweiligen Bewerbungsverfahren berücksichtigt. Eine Berücksichtigung in Folgejahren ist ausgeschlossen.

    Haben Sie alle Hürden genommen, steht einer Einstellung und Verbeamtung zum 1. Oktober nichts mehr im Wege.

    4. Kommunikation im Rahmen des Bewerbungs- bzw. Auswahlverfahrens (wichtig!)

    Mitteilungen jeglicher Art werden an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse geschickt. Bitte informieren Sie uns rechtzeitig und in Ihrem eigenen Interesse, wenn sich Ihre E-Mail-Adresse während des Auswahlverfahrens ändern sollte.

    Nachdem Sie Ihre Bewerbung eingereicht haben, erhalten Sie eine Nachricht, dass die Bewerbung eingegangen ist. Es findet eine Prüfung statt, ob Sie die Voraussetzungen für die Teilnahme am Auswahlverfahren (siehe: Was müssen Sie vor einer Bewerbung beachten?) erfüllen.

    In besonderen Einzelfällen kann auch eine vorbehaltliche Zulassung zum Auswahlverfahren erfolgen, wenn zum Beispiel das Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife noch nicht vorliegt. (Die Einstellungsvoraussetzung müssen bis zu einem bestimmten Stichtag erfüllt sein).

    Die Unterlagen der Bewerber*innen, die keine Zusage erhalten, werden zwei Monate aufbewahrt und anschließend vernichtet. Dies gilt auch für schriftliche Bewerbungen, soweit diesen kein ausreichend frankierter Umschlag zur Rücksendung der Unterlagen beiliegt.

    An die Bewerbung schließt sich ein Auswahlverfahren an. Dieses sieht wie folgt aus:

    1. Stufe - schriftliches Auswahlverfahren

     Mit der Zulassung zum Auswahlverfahren ist zugleich die Zulassung zur 1. Stufe des Auswahlverfahrens verbunden.

    In der Zeit von November bis Anfang Januar findet in Brandenburg an der Havel ein schriftlicher Auswahltest statt. Onlinetests werden nicht durchgeführt. Die Einladung zum Test erhalten Sie kurzfristig per E-Mail an die in der Bewerbung angegebene E-Mailadresse.

    Der Auswahltest ist ein 90-minütiger kognitiver Leistungstest. Er umfasst Aufgaben aus dem Bereich des logischen Denkens, des Allgemeinwissens, der Rechtsanwendung sowie zu Kenntnissen in der Rechtschreibung/Grammatik und der Mathematik.

    Bei Vorliegen der Voraussetzungen wird auf Antrag ein Nachteilsausgleich gewährt.

    Aus dem Notendurchschnitt des mit der Bewerbung eingereichten Zeugnisses und dem Ergebnis des Tests wird ein Gesamtwert gebildet. Der Notendurchschnitt fließt zu zwei Drittel und das Ergebnis des schriftlichen Tests zu einem Drittel in die Auswertung der 1. Stufe des Auswahlverfahrens ein.

    2. Stufe – mündliches Auswahlverfahren

    Zum mündlichen Auswahlverfahren werden die besten 125 Absolvent*innen des schriftlichen Auswahlverfahrens zugelassen. Um Absagen von Bewerber*innen auszugleichen, werden die nachrangigen 20 Bewerber*innen auf einer Reserveliste geführt. Die Bewerber*innen, die aufgrund des Gesamtergebnisses des schriftlichen Auswahlverfahrens nicht für eine Teilnahme an dem mündlichen Auswahlverfahren vorgesehen sind, erhalten eine Absage.

    Im Februar bis März werden die ca. 30 minütigen Vorstellungsgespräche im Brandenburgischen Oberlandesgericht geführt.

    3. Ergebnis des Auswahlverfahrens

    Aus dem Ergebnis des Gesprächs, des schriftlichen Tests und den Schulnoten wird ein Gesamtwert gebildet. Das Gespräch zählt zweifach, der Test einfach und der Notendurchschnitt dreifach.

    Je nach der Anzahl der zu vergebenden Stellen erhalten die besten Bewerber*innen eine Zusage. Dies geschieht in der Regel im Frühjahr des Einstellungsjahres.

    Alle nachrangigen Bewerber*innen werden auf einer Reserveliste erfasst und hierüber informiert. Bewerber*innen, die aufgrund des Gesamtergebnisses nicht für eine Einstellung vorgesehen sind, erhalten eine Absage.

    Sind Sie aufgrund Ihres Gesamtergebnisses für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst vorgesehen, erhalten Sie nach Abschluss des gesamten Verfahrens weitere Informationen.

    Die Bewerbung und das im Auswahlverfahren erzielte Gesamtergebnis werden ausschließlich in dem jeweiligen Bewerbungsverfahren berücksichtigt. Eine Berücksichtigung in Folgejahren ist ausgeschlossen.

    Haben Sie alle Hürden genommen, steht einer Einstellung und Verbeamtung zum 1. Oktober nichts mehr im Wege.

    4. Kommunikation im Rahmen des Bewerbungs- bzw. Auswahlverfahrens (wichtig!)

    Mitteilungen jeglicher Art werden an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse geschickt. Bitte informieren Sie uns rechtzeitig und in Ihrem eigenen Interesse, wenn sich Ihre E-Mail-Adresse während des Auswahlverfahrens ändern sollte.