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Nach dem Studium

Das Gebäude des Landgerichts Neuruppin
© Landgericht Neuruppin, Foto: Lambert Schmidt
Das Gebäude des Landgerichts Neuruppin
© Landgericht Neuruppin, Foto: Lambert Schmidt

Berufliche Perspektiven

Rechtspflegeranwärter*innen, die die Prüfung erfolgreich absolviert haben, können – sofern die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen und die Stellensituation es zulässt – unter Verleihung der Eigenschaft einer Beamtin bzw. eines Beamten auf Probe zur Justizinspektorin bzw. zum Justizinspektor ernannt werden, mit dem Ziel der Verbeamtung auf Lebenszeit.

Die Aussichten auf eine Übernahme in den Landesdienst Brandenburg nach bestandenem Examen sind sehr gut, ein Anspruch auf Übernahme besteht jedoch nicht.

Die Probezeit dauert drei Jahre und kann sich bei besonders guten Leistungen verkürzen.

Nach der Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe erfolgt ein Einsatz bei einem der 24 Amtsgerichte oder vier Landgerichte oder einer der vier Staatsanwaltschaften des Landes Brandenburg. Der Einsatz ist abhängig von der jeweiligen Personalsituation und dem jeweiligen Personalbedarf zum Zeitpunkt der Übernahme. Einsatzwünsche werden nach den vorgenannten Möglichkeiten berücksichtigt. Ein Anspruch auf Übernahme bei einem bestimmten Gericht bzw. einer bestimmten Staatsanwaltschaft besteht jedoch nicht.

Wir erwarten von den Beamt*innen, dass sie ihren Wohnsitz auch an ihrem Dienstsitz - oder zumindest in dessen Einzugsbereich - nehmen.

Berechnungsbeispiele Einstiegsgehalt, Stand 01.12.2022:

 A9 Stufe 1, ledig, Steuerklasse I

  • Grundgehalt 2.932,13 €
  • allgemeine Stellenzulage 99,88 €
  • Brutto gesamt 3.032,01 €
  • Netto 2.559,18 €

A9 Stufe 1, verheiratet, Steuerklasse III, 2 Kinder

  • Grundgehalt 2.932,13 €
  • allgemeine Stellenzulage 99,88 €
  • Familienzulage819,72 €
  • Brutto gesamt 3.851,73 €
  • Netto 3.483,23 €

Wir bieten darüber hinaus:

  • familienfreundliche und flexible Arbeitszeiten / Arbeiten in Teilzeit
  • umfangreiche Weiter- und Fortbildungsangebote in der Justizakademie oder der Landesakademie für öffentliche Verwaltung des Landes Brandenburg
  • vielfältige Angebote im Rahmen des bestehenden Gesundheitsmanagements
  • ein mit 15 € monatlich bezuschusstes VBB-Firmenticket
  • 30 Tage Erholungsurlaub jährlich
  • Wohnraumarbeit im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten
  • Vertrauensarbeitszeit bei Vorliegen der Voraussetzungen

Berufliche Perspektiven

Rechtspflegeranwärter*innen, die die Prüfung erfolgreich absolviert haben, können – sofern die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen und die Stellensituation es zulässt – unter Verleihung der Eigenschaft einer Beamtin bzw. eines Beamten auf Probe zur Justizinspektorin bzw. zum Justizinspektor ernannt werden, mit dem Ziel der Verbeamtung auf Lebenszeit.

Die Aussichten auf eine Übernahme in den Landesdienst Brandenburg nach bestandenem Examen sind sehr gut, ein Anspruch auf Übernahme besteht jedoch nicht.

Die Probezeit dauert drei Jahre und kann sich bei besonders guten Leistungen verkürzen.

Nach der Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe erfolgt ein Einsatz bei einem der 24 Amtsgerichte oder vier Landgerichte oder einer der vier Staatsanwaltschaften des Landes Brandenburg. Der Einsatz ist abhängig von der jeweiligen Personalsituation und dem jeweiligen Personalbedarf zum Zeitpunkt der Übernahme. Einsatzwünsche werden nach den vorgenannten Möglichkeiten berücksichtigt. Ein Anspruch auf Übernahme bei einem bestimmten Gericht bzw. einer bestimmten Staatsanwaltschaft besteht jedoch nicht.

Wir erwarten von den Beamt*innen, dass sie ihren Wohnsitz auch an ihrem Dienstsitz - oder zumindest in dessen Einzugsbereich - nehmen.

Berechnungsbeispiele Einstiegsgehalt, Stand 01.12.2022:

 A9 Stufe 1, ledig, Steuerklasse I

  • Grundgehalt 2.932,13 €
  • allgemeine Stellenzulage 99,88 €
  • Brutto gesamt 3.032,01 €
  • Netto 2.559,18 €

A9 Stufe 1, verheiratet, Steuerklasse III, 2 Kinder

  • Grundgehalt 2.932,13 €
  • allgemeine Stellenzulage 99,88 €
  • Familienzulage819,72 €
  • Brutto gesamt 3.851,73 €
  • Netto 3.483,23 €

Wir bieten darüber hinaus:

  • familienfreundliche und flexible Arbeitszeiten / Arbeiten in Teilzeit
  • umfangreiche Weiter- und Fortbildungsangebote in der Justizakademie oder der Landesakademie für öffentliche Verwaltung des Landes Brandenburg
  • vielfältige Angebote im Rahmen des bestehenden Gesundheitsmanagements
  • ein mit 15 € monatlich bezuschusstes VBB-Firmenticket
  • 30 Tage Erholungsurlaub jährlich
  • Wohnraumarbeit im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten
  • Vertrauensarbeitszeit bei Vorliegen der Voraussetzungen