Justizbeschäftigte Frau Braatz
Tel.: 03344 472-15
Justizbeschäftigte Frau Topka
Tel.: 03344 472-33
Achtung! Gerichte verschicken keine SMS. Bei einer SMS mit Rückrufaufforderung wenden Sie sich bitte an die Polizei – es handelt sich um Betrug.
Beispiel einer betrügerischen SMS oder vergleichbare Nachrichtendienste: „Pfändungsgericht MN mit ihrer AKT.MN-220 liegt ein Pfändungsbeschluss vor. Um diesen Beschluss aufzuheben nehmen Sie Kontakt mit Sachbearbeiter auf. 089/XXXXX)
Zahlen Sie bitte nichts! Bei Zweifeln kontaktieren Sie uns unter 03381/399-0. (Stichwort: Vermeintliche SMS von einem Gericht)
Achtung! Gerichte verschicken keine SMS. Bei einer SMS mit Rückrufaufforderung wenden Sie sich bitte an die Polizei – es handelt sich um Betrug.
Beispiel einer betrügerischen SMS oder vergleichbare Nachrichtendienste: „Pfändungsgericht MN mit ihrer AKT.MN-220 liegt ein Pfändungsbeschluss vor. Um diesen Beschluss aufzuheben nehmen Sie Kontakt mit Sachbearbeiter auf. 089/XXXXX)
Zahlen Sie bitte nichts! Bei Zweifeln kontaktieren Sie uns unter 03381/399-0. (Stichwort: Vermeintliche SMS von einem Gericht)
Die telefonische Erreichbarkeit der Grundbuch- und Nachlassabteilung richtet sich ausschließlich nach den oben benannten Sprechzeiten.
Bitte beachten Sie, dass Sie vor einem Besuch im Amtsgericht zwingend einen Termin benötigen, den Sie bitte telefonisch vereinbaren. Anträge und Anliegen können Sie nur im schriftlichen Wege oder nach vorheriger Terminvereinbarung persönlich stellen.
Außerhalb der Sprechzeiten wird das Gerichtsgebäude für den Publikumsverkehr lediglich für die laufenden Verhandlungen sowie in Eiltfällen geöffnet sein. Bitte wenden Sie sich dazu zunächst an die Mitarbeiter der Wachtmeisterei im Eingangsbereich.
Schriftstücke in Fristsachen können außerhalb der Sprechzeiten zur Wahrung der Frist in den Nachtbriefkasten des Gerichts eingeworfen werden.
Die telefonische Erreichbarkeit der Grundbuch- und Nachlassabteilung richtet sich ausschließlich nach den oben benannten Sprechzeiten.
Bitte beachten Sie, dass Sie vor einem Besuch im Amtsgericht zwingend einen Termin benötigen, den Sie bitte telefonisch vereinbaren. Anträge und Anliegen können Sie nur im schriftlichen Wege oder nach vorheriger Terminvereinbarung persönlich stellen.
Außerhalb der Sprechzeiten wird das Gerichtsgebäude für den Publikumsverkehr lediglich für die laufenden Verhandlungen sowie in Eiltfällen geöffnet sein. Bitte wenden Sie sich dazu zunächst an die Mitarbeiter der Wachtmeisterei im Eingangsbereich.
Schriftstücke in Fristsachen können außerhalb der Sprechzeiten zur Wahrung der Frist in den Nachtbriefkasten des Gerichts eingeworfen werden.
Ab dem 1. Juni 2026 nimmt das Amtsgericht Fürstenwalde/Spree die Geschäfte des Bereitschaftsdienstes im Landgerichtsbezirk Frankfurt (Oder) für die Amtsgerichte Bad Freienwalde (Oder), Bernau bei Berlin, Eberswalde, Frankfurt (Oder) und Strausberg wahr. Der Bereitschaftsdienst ist zu folgenden Zeiten
unter der Telefonnummer 03361 / 509 756 erreichbar.
Die Bearbeitung der Anträge setzt grundsätzlich eine telefonische Ankündigung voraus; die Kenntnisnahme eingehender Faxschreiben während der Zeiten des Bereitschaftsdienstes ohne telefonische Mitteilung ist nicht sichergestellt.
Ab dem 1. Juni 2026 nimmt das Amtsgericht Fürstenwalde/Spree die Geschäfte des Bereitschaftsdienstes im Landgerichtsbezirk Frankfurt (Oder) für die Amtsgerichte Bad Freienwalde (Oder), Bernau bei Berlin, Eberswalde, Frankfurt (Oder) und Strausberg wahr. Der Bereitschaftsdienst ist zu folgenden Zeiten
unter der Telefonnummer 03361 / 509 756 erreichbar.
Die Bearbeitung der Anträge setzt grundsätzlich eine telefonische Ankündigung voraus; die Kenntnisnahme eingehender Faxschreiben während der Zeiten des Bereitschaftsdienstes ohne telefonische Mitteilung ist nicht sichergestellt.
Ansprechperson für Menschen mit Behinderung
Menschen mit Behinderung steht eine Ansprechperson für Auskünfte zur Verfügung. Sie kann erklären, wie Menschen mit Behinderung das Gericht am besten erreichen. Außerdem kann sie veranlassen, dass Hilfsmittel für die Teilnahme an Gerichts-verfahren bereitgestellt werden. Zum Beispiel können Gebärdendolmetscher beauftragt oder Dokumente in Blindenschrift übertragen werden. Bitte setzen Sie sich rechtzeitig vor einem Gerichtstermin mit der Ansprechperson in Verbindung, wenn Sie Unterstützung brauchen. Bitte beachten Sie, dass die Ansprechperson keine Rechtsberatung erteilt.
Ansprechpersonen
Justizbeschäftigte Frau Braatz
Tel.: 03344 472-15
Justizbeschäftigte Frau Topka
Tel.: 03344 472-33
Ansprechperson für Menschen mit Behinderung
Menschen mit Behinderung steht eine Ansprechperson für Auskünfte zur Verfügung. Sie kann erklären, wie Menschen mit Behinderung das Gericht am besten erreichen. Außerdem kann sie veranlassen, dass Hilfsmittel für die Teilnahme an Gerichts-verfahren bereitgestellt werden. Zum Beispiel können Gebärdendolmetscher beauftragt oder Dokumente in Blindenschrift übertragen werden. Bitte setzen Sie sich rechtzeitig vor einem Gerichtstermin mit der Ansprechperson in Verbindung, wenn Sie Unterstützung brauchen. Bitte beachten Sie, dass die Ansprechperson keine Rechtsberatung erteilt.
Ansprechpersonen
Justizbeschäftigte Frau Braatz
Tel.: 03344 472-15
Justizbeschäftigte Frau Topka
Tel.: 03344 472-33
Wenn Sie Fragen zu Ihrer Rolle als Zeuge oder Zeugin haben oder Unterstützung im Gericht wünschen, wenden Sie sich bitte an die Zentrale des Amtsgerichts:
Tel.: 03344 472-0
Wenn Sie als Opfer einer Straftat Hilfe oder Begleitung während des Gerichtsverfahrens benötigen, können Sie sich auch an unabhängige Opferhilfeeinrichtungen wenden. Anschriften und Telefonnummern finden Sie im Internet auf der Seite des Ministeriums der Justiz und für Digitalisierung (MdJD) - Opferschutz und Opferhilfe | Ministerium der Justiz (brandenburg.de).
Weitere ausführliche Informationen zu Rechten und Pflichten von Zeugen sowie Informationen zur Zeugenbetreuung finden Sie unter nachfolgendem Link.
Wenn Sie Fragen zu Ihrer Rolle als Zeuge oder Zeugin haben oder Unterstützung im Gericht wünschen, wenden Sie sich bitte an die Zentrale des Amtsgerichts:
Tel.: 03344 472-0
Wenn Sie als Opfer einer Straftat Hilfe oder Begleitung während des Gerichtsverfahrens benötigen, können Sie sich auch an unabhängige Opferhilfeeinrichtungen wenden. Anschriften und Telefonnummern finden Sie im Internet auf der Seite des Ministeriums der Justiz und für Digitalisierung (MdJD) - Opferschutz und Opferhilfe | Ministerium der Justiz (brandenburg.de).
Weitere ausführliche Informationen zu Rechten und Pflichten von Zeugen sowie Informationen zur Zeugenbetreuung finden Sie unter nachfolgendem Link.
Das Amtsgericht Bad Freienwalde (Oder) ist auf mehreren Wegen zu erreichen:
Kommen Sie mit dem PKW
aus Richtung Berlin, so erreichen Sie Bad Freienwalde (Oder) in der Regel über die B 158:
aus Richtung Hohenwutzen, fahren Sie ebenfalls auf der B 158:
aus Richtung Wriezen, und zwar auf der alten Landstraße, so passieren Sie das alte "Finanzamt" und biegen am nächsten Abzweig nach links ab. An der nächsten Kreuzung sehen Sie halb rechts das Amtsgericht.
Kommen Sie mit der Bahn (siehe auch VBB.de - Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg oder www.bahn.de), gehen Sie zuerst in Richtung Markt. Von dort aus laufen Sie die Hauptstraße entlang in Richtung Wriezen. Hierfür brauchen Sie einige Zeit (10 Min.). Wenn Sie dann die Hagenstraße erreichen, biegen Sie in diese ein. An der nächsten Kreuzung haben Sie die Victor-Blüthgen-Straße erreicht. Das Amtsgericht können Sie von dort aus schon sehen.
Der Stadtlinien-Bus Nr. 877 verkehrt zwischen dem Busbahnhof und dem Moorbad. Über die Ringstraße und das Scheunenviertel fährt der Bus zur Theodor-Fontane-Grundschule. Von dort führt die Linie über Victor-Blüthgen-Straße, Melcherstraße und Fontaneplatz zum Moorbad. Weil der Wendekreis am Moorbad zu klein ist, fährt der Bus nur bis zum Kreisverkehr am Kurmittelhaus.
Das Amtsgericht Bad Freienwalde (Oder) ist auf mehreren Wegen zu erreichen:
Kommen Sie mit dem PKW
aus Richtung Berlin, so erreichen Sie Bad Freienwalde (Oder) in der Regel über die B 158:
aus Richtung Hohenwutzen, fahren Sie ebenfalls auf der B 158:
aus Richtung Wriezen, und zwar auf der alten Landstraße, so passieren Sie das alte "Finanzamt" und biegen am nächsten Abzweig nach links ab. An der nächsten Kreuzung sehen Sie halb rechts das Amtsgericht.
Kommen Sie mit der Bahn (siehe auch VBB.de - Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg oder www.bahn.de), gehen Sie zuerst in Richtung Markt. Von dort aus laufen Sie die Hauptstraße entlang in Richtung Wriezen. Hierfür brauchen Sie einige Zeit (10 Min.). Wenn Sie dann die Hagenstraße erreichen, biegen Sie in diese ein. An der nächsten Kreuzung haben Sie die Victor-Blüthgen-Straße erreicht. Das Amtsgericht können Sie von dort aus schon sehen.
Der Stadtlinien-Bus Nr. 877 verkehrt zwischen dem Busbahnhof und dem Moorbad. Über die Ringstraße und das Scheunenviertel fährt der Bus zur Theodor-Fontane-Grundschule. Von dort führt die Linie über Victor-Blüthgen-Straße, Melcherstraße und Fontaneplatz zum Moorbad. Weil der Wendekreis am Moorbad zu klein ist, fährt der Bus nur bis zum Kreisverkehr am Kurmittelhaus.
Zugangskontrollen: Bitte beachten Sie, dass Sie im Eingangsbereich des Amtsgerichts Bad Freienwalde (Oder) jederzeit mit Einlass- und Sicherheitskontrollen rechnen müssen, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Bitte planen Sie dies bei Ihrer Anreise ein.
Für etwaige Zutrittskontrollen führen Sie bitte Ausweispapiere (Bundespersonalausweis/Reisepass oder Dienstausweis) mit.
Sicherheitshinweis: Das Mitführen von Waffen, waffenähnlichen oder anderen gefährlichen Gegenständen ist grundsätzlich untersagt.
Nichtraucherschutz: Im gesamten Gebäude des Amtsgerichts Bad Freienwalde (Oder) ist das Rauchen nicht gestattet.
Zugangskontrollen: Bitte beachten Sie, dass Sie im Eingangsbereich des Amtsgerichts Bad Freienwalde (Oder) jederzeit mit Einlass- und Sicherheitskontrollen rechnen müssen, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Bitte planen Sie dies bei Ihrer Anreise ein.
Für etwaige Zutrittskontrollen führen Sie bitte Ausweispapiere (Bundespersonalausweis/Reisepass oder Dienstausweis) mit.
Sicherheitshinweis: Das Mitführen von Waffen, waffenähnlichen oder anderen gefährlichen Gegenständen ist grundsätzlich untersagt.
Nichtraucherschutz: Im gesamten Gebäude des Amtsgerichts Bad Freienwalde (Oder) ist das Rauchen nicht gestattet.