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Gerichtsvollzieherdienst

Sollten Sie einen Zwangsvollstreckungsauftrag einreichen wollen, senden Sie diesen bitte generell an

Amtsgericht Zehdenick
- Gerichtsvollzieherverteilerstelle -
Friedrich Ebert-Platz 9
16792 Zehdenick

Anfragen und Mitteilungen können auch unmittelbar an die Gerichtsvollzieherinnen gerichtet werden, sofern Ihnen bereits ein Aktenzeichen der entsprechenden Gerichtsvollzieherin bekannt ist.


Gerichtvollzieherbezirke

Die Gerichtsvollzieherbezirke sind wie folgt zugewiesen:

  • Die Zuständigkeit für Zustellungen richtet sich nach der Anschrift des Zustellungsempfängers, für Zustellungen außerhalb des Amtsgerichtsbezirks nach der Anschrift des Auftraggebers.
  • Zustellung von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen nach § 840 ZPO werden von demjenigen Gerichtsvollzieher erledigt, in dessen Bezirk der Drittschuldner, bei mehreren Drittschuldnern der Erstgenannte, wohnt bzw. seinen Sitz hat.
  • Amtshandlungen, die eine Tätigkeit in mehreren Bezirken erfordern, sofern der Auftrag durch die Verteilerstelle vermittelt wird, Aufträge zur Erhebung von Wechsel und Scheckprotesten sowie nicht geregelte Angelegenheiten sind ohne örtliche Beschränkung zu erledigen.

Anschrift und Sprechzeiten der Gerichtsvollzieherinnen

Auskünfte über die Zuständigkeit und die aktuellen Telefonnummern der Gerichtsvollzieher erhalten Sie auch unter der Telefonnummer 03307 4667-0.