Ab dem 01.06.2026 gilt:
Bereitschaftsdienst
Für die an Werktagen (Montag-Freitag) -mit Ausnahme an Feiertagen- jeweils von 06.00 bis 08.00 Uhr anfallenden unaufschiebbaren Geschäfte (Eilanträge) ist vom Amtsgericht Strausberg für die in der Zuständigkeit des Amtsgerichts Strausberg liegenden Angelegenheiten ein Bereitschaftsdienst eingerichtet.
Erreichbarkeit des gerichtlichen Bereitschaftsdienstes:
Tel.: 03341/3312-136
Fax.: 03341/3312-190
Konzentrierter Bereitschaftsdienst
Für am Wochenende und an dienstfreien Tagen in der Zeit von 06.00 Uhr bis 21.00 Uhr sowie an den nicht dienstfreien Tagen in der Zeit von 16.00 Uhr (Freitag ab 15.00 Uhr) bis 21.00 Uhr anfallende unaufschiebbare Geschäfte (Eilanträge) ist für den Landgerichtsbezirk Frankfurt/O ein Konzentrierter Bereitschaftsdienst bei dem Amtsgericht Fürstenwalde/Spree eingerichtet.
Erreichbarkeit des Konzentrierten Bereitschaftsdienstes:
Tel.: 03361/509-756
Es wird in allen Fällen dringend darum gebeten, per Telefax gestellte Anträge vorab telefonisch anzukündigen.
Den Bereitschaftsdienst der Gerichtsvollzieher an Samstagen, Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 12:00 Uhr bis 14:00 Uhr entnehmen Sie bitte der nachfolgenden Übersicht. Für die weiteren Zeiträume werden Sie auf die anderen jeweils zuständigen Amtsgerichte verwiesen.