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© Amtsgericht Rathenow
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Organisation
Organisation:
Amtsgericht Rathenow
Standort
Straße:
Bahnhofstraße 19
PLZ Ort:
14712 Rathenow
Ansprechpartner:
Telefon:
+49 3385 580 0
Fax:
+49 3385 580 400 (Verwaltung)
Fax 2:
+49 3385 580 180 (Rechtssachen)

Landesweite Informationen

Hinweis zu betrügerischen SMS

Aus aktuellem Anlass wird darauf hingewiesen, dass durch Gerichte keine SMS versandt werden. Sollten Sie eine SMS mit einer Rückrufaufforderung erhalten, wenden Sie sich bitte an die örtlich zuständige Polizeidienststelle. Es handelt sich um einen Betrugsversuch.

Beispiel einer betrügerischen SMS oder vergleichbare Nachrichtendienste: „Pfändungsgericht MN mit ihrer AKT.MN-220 liegt ein Pfändungsbeschluss vor. Um diesen Beschluss aufzuheben nehmen Sie Kontakt mit Sachbearbeiter auf. 089/XXXXX) 

Bitte leisten Sie keine Zahlungen! Im Zweifel nehmen Sie bitte vor der Bezahlung Kontakt mit uns auf. Sie erreichen uns unter 03381/399-0. (Stichwort: Vermeintliche SMS von einem Gericht)

Hinweis zu betrügerischen SMS

Aus aktuellem Anlass wird darauf hingewiesen, dass durch Gerichte keine SMS versandt werden. Sollten Sie eine SMS mit einer Rückrufaufforderung erhalten, wenden Sie sich bitte an die örtlich zuständige Polizeidienststelle. Es handelt sich um einen Betrugsversuch.

Beispiel einer betrügerischen SMS oder vergleichbare Nachrichtendienste: „Pfändungsgericht MN mit ihrer AKT.MN-220 liegt ein Pfändungsbeschluss vor. Um diesen Beschluss aufzuheben nehmen Sie Kontakt mit Sachbearbeiter auf. 089/XXXXX) 

Bitte leisten Sie keine Zahlungen! Im Zweifel nehmen Sie bitte vor der Bezahlung Kontakt mit uns auf. Sie erreichen uns unter 03381/399-0. (Stichwort: Vermeintliche SMS von einem Gericht)

Sprechzeiten

Organisation
Standort
Öffnungszeiten:
  • Montag
    08:30 bis 11:30 Uhr
  • Dienstag
    08:30 bis 11:30 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr*
  • Mittwoch
    keine Sprechzeiten
  • Donnerstag
    08:30 bis 11:30 Uhr
  • Freitag
    keine Sprechzeiten
Ansprechpartner:

*In der Sprechzeit zwischen 17.00  Uhr und 18.00 Uhr kann nur ein eingeschränkter Geschäftsbetrieb erfolgen. Damit Ihrem Anliegen dennoch im gewünschten Umfang Rechnung getragen werden kann, wird um telefonische Voranmeldung in der zuständigen Geschäftsstelle bis 17.00 Uhr gebeten.

Ausgenommen von der Sprechzeitenregelung sind Eilfälle. In diesen Angelegenheiten ist das Gericht auch außerhalb der Sprechzeiten von 07.00 Uhr bis 16.00 Uhr (freitags bis 14.00 Uhr) zu erreichen.

Erteilung von Beratungshilfescheinen

Die Sprechzeit für die sofortige Erteilung von Beratungshilfescheinen findet an jedem Donnerstag von 08.30 Uhr bis 11.30 Uhr statt. Die Möglichkeit, einen Beratungshilfeschein im schriftlichen Verfahren zu beantragen, besteht weiterhin.

*In der Sprechzeit zwischen 17.00  Uhr und 18.00 Uhr kann nur ein eingeschränkter Geschäftsbetrieb erfolgen. Damit Ihrem Anliegen dennoch im gewünschten Umfang Rechnung getragen werden kann, wird um telefonische Voranmeldung in der zuständigen Geschäftsstelle bis 17.00 Uhr gebeten.

Ausgenommen von der Sprechzeitenregelung sind Eilfälle. In diesen Angelegenheiten ist das Gericht auch außerhalb der Sprechzeiten von 07.00 Uhr bis 16.00 Uhr (freitags bis 14.00 Uhr) zu erreichen.

Erteilung von Beratungshilfescheinen

Die Sprechzeit für die sofortige Erteilung von Beratungshilfescheinen findet an jedem Donnerstag von 08.30 Uhr bis 11.30 Uhr statt. Die Möglichkeit, einen Beratungshilfeschein im schriftlichen Verfahren zu beantragen, besteht weiterhin.

  • Bereitschaftsdienst

    Für unaufschiebbare Angelegenheiten ist an nicht dienstfreien Tagen in der Zeit von 16.00 Uhr bis 21.00 Uhr (freitags ab 14.00 Uhr) und an dienstfreien Tagen in der Zeit von 8.00 Uhr bis 21.00 Uhr ein Bereitschaftsdienst eingerichtet, der vom Amtsgericht Potsdam wahrgenommen wird.

    Bitte wenden Sie sich im Bedarfsfall an die örtliche Polizeidienststelle: Tel. 03385 55 00

    Darüber hinaus erreichen Sie den Bereitschaftsdienst am Wochenende und an den Feiertagen direkt in der Zeit von 11.00 Uhr bis 12.00 Uhr telefonisch unter der Nummer 0331 2017-2254, per Fax unter der Nummer 0331 2017-2960 oder persönlich in der Hegelallee 8 in 14467 Potsdam.

    Für unaufschiebbare Angelegenheiten ist an nicht dienstfreien Tagen in der Zeit von 16.00 Uhr bis 21.00 Uhr (freitags ab 14.00 Uhr) und an dienstfreien Tagen in der Zeit von 8.00 Uhr bis 21.00 Uhr ein Bereitschaftsdienst eingerichtet, der vom Amtsgericht Potsdam wahrgenommen wird.

    Bitte wenden Sie sich im Bedarfsfall an die örtliche Polizeidienststelle: Tel. 03385 55 00

    Darüber hinaus erreichen Sie den Bereitschaftsdienst am Wochenende und an den Feiertagen direkt in der Zeit von 11.00 Uhr bis 12.00 Uhr telefonisch unter der Nummer 0331 2017-2254, per Fax unter der Nummer 0331 2017-2960 oder persönlich in der Hegelallee 8 in 14467 Potsdam.

  • Informationen für Menschen mit Behinderung

    Den barrierefreien Zugang zum Amtsgericht Rathenow finden Sie in der Paul-Singer-Straße. Bitte beachten Sie, dass auch hier ggf. Zugangskontrollen durchgeführt werden.

    Ansprechperson für Menschen mit Behinderung

    Menschen mit Behinderung steht eine Ansprechperson für Auskünfte zur Verfügung. Sie kann erklären, wie Menschen mit Behinderung das Gericht am besten erreichen. Außerdem kann sie veranlassen, dass Hilfsmittel für die Teilnahme an Gerichtsverfahren bereitgestellt werden. Zum Beispiel können Gebärdendolmetscher beauftragt oder Dokumente in Blindenschrift übertragen werden. Bitte setzen Sie sich rechtzeitig vor einem Gerichtstermin mit der Ansprechperson in Verbindung, wenn Sie Unterstützung brauchen.

    Ansprechperson
    Frau Nickel (Tel. 03385 580-444)

    Vertreterin:
    Frau Nimz (Tel. 03385 580-333)

    Die Ansprechperson erteilt keine Rechtsberatung.


    Das Behindertenpolitische Maßnahmenpaket des Landes Brandenburg finden sie unter: https://msgiv.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/Broschuere_Behindertenpolitisches_Ma%c3%9fnahmenpaket_2-0_barrierefrei_Februar2017.pdf

    Den barrierefreien Zugang zum Amtsgericht Rathenow finden Sie in der Paul-Singer-Straße. Bitte beachten Sie, dass auch hier ggf. Zugangskontrollen durchgeführt werden.

    Ansprechperson für Menschen mit Behinderung

    Menschen mit Behinderung steht eine Ansprechperson für Auskünfte zur Verfügung. Sie kann erklären, wie Menschen mit Behinderung das Gericht am besten erreichen. Außerdem kann sie veranlassen, dass Hilfsmittel für die Teilnahme an Gerichtsverfahren bereitgestellt werden. Zum Beispiel können Gebärdendolmetscher beauftragt oder Dokumente in Blindenschrift übertragen werden. Bitte setzen Sie sich rechtzeitig vor einem Gerichtstermin mit der Ansprechperson in Verbindung, wenn Sie Unterstützung brauchen.

    Ansprechperson
    Frau Nickel (Tel. 03385 580-444)

    Vertreterin:
    Frau Nimz (Tel. 03385 580-333)

    Die Ansprechperson erteilt keine Rechtsberatung.


    Das Behindertenpolitische Maßnahmenpaket des Landes Brandenburg finden sie unter: https://msgiv.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/Broschuere_Behindertenpolitisches_Ma%c3%9fnahmenpaket_2-0_barrierefrei_Februar2017.pdf

  • Zeugenbetreuung

    Wenn Sie Fragen zu Ihrer Rolle als Zeuge oder Zeugin haben oder Unterstützung im Gericht wünschen, wenden Sie sich bitte an die Zeugenbetreuerin:

    Frau Nickel, Tel. 03385 580-444
    Vertreterin:
    Frau Nimz, Tel.: 03385 580-333

    Bitte beachten Sie: Die Zeugenbetreuerin erteilt keine Rechtsberatung.

    Wenn Sie als Opfer einer Straftat Hilfe oder Begleitung während des Gerichtsverfahrens benötigen, können Sie sich auch an unabhängige Opferhilfeeinrichtungen wenden. Anschriften und Telefonnummern finden Sie im Internet auf der Seite des Ministeriums der Justiz - Opferhilfe im Land Brandenburg.

    Weitere ausführliche Informationen zu Rechten und Pflichten von Zeugen sowie Informationen zur Zeugenbetreuung finden Sie unter nachfolgendem Link.

    Wenn Sie Fragen zu Ihrer Rolle als Zeuge oder Zeugin haben oder Unterstützung im Gericht wünschen, wenden Sie sich bitte an die Zeugenbetreuerin:

    Frau Nickel, Tel. 03385 580-444
    Vertreterin:
    Frau Nimz, Tel.: 03385 580-333

    Bitte beachten Sie: Die Zeugenbetreuerin erteilt keine Rechtsberatung.

    Wenn Sie als Opfer einer Straftat Hilfe oder Begleitung während des Gerichtsverfahrens benötigen, können Sie sich auch an unabhängige Opferhilfeeinrichtungen wenden. Anschriften und Telefonnummern finden Sie im Internet auf der Seite des Ministeriums der Justiz - Opferhilfe im Land Brandenburg.

    Weitere ausführliche Informationen zu Rechten und Pflichten von Zeugen sowie Informationen zur Zeugenbetreuung finden Sie unter nachfolgendem Link.

  • Zugangskontrolle, Nichtraucherschutz

    Zugangskontrollen: Bitte beachten Sie, dass Sie im Eingangsbereich des Amtsgerichts Rathenow jederzeit mit Einlass- und Sicherheitskontrollen rechnen müssen, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Vorfälle in Justizgebäuden in der Vergangenheit haben für die Einführung dieser Sicherheitsmaßnahmen Anlass gegeben.

    Alle Besucher werden - ähnlich wie an Flughäfen - einer Kontrolle auf Waffen und sonstige gefährliche Gegenstände unterzogen. Insbesondere bei hohem Besucheraufkommen können diese zu nicht vermeidbaren Wartezeiten führen. Bitte planen Sie dies bei Ihrer Anreise ein.

    Für etwaige Zutrittskontrollen führen Sie bitte Ausweispapiere (Bundespersonalausweis/Reisepass oder Dienstausweis) mit.

    Sicherheitshinweis: Das Mitführen von Waffen, waffenähnlichen oder anderen gefährlichen Gegenständen ist grundsätzlich untersagt.

    Nichtraucherschutz: Im gesamten Gebäude des Amtsgerichts Rathenow ist das Rauchen nicht gestattet

    Zugangskontrollen: Bitte beachten Sie, dass Sie im Eingangsbereich des Amtsgerichts Rathenow jederzeit mit Einlass- und Sicherheitskontrollen rechnen müssen, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Vorfälle in Justizgebäuden in der Vergangenheit haben für die Einführung dieser Sicherheitsmaßnahmen Anlass gegeben.

    Alle Besucher werden - ähnlich wie an Flughäfen - einer Kontrolle auf Waffen und sonstige gefährliche Gegenstände unterzogen. Insbesondere bei hohem Besucheraufkommen können diese zu nicht vermeidbaren Wartezeiten führen. Bitte planen Sie dies bei Ihrer Anreise ein.

    Für etwaige Zutrittskontrollen führen Sie bitte Ausweispapiere (Bundespersonalausweis/Reisepass oder Dienstausweis) mit.

    Sicherheitshinweis: Das Mitführen von Waffen, waffenähnlichen oder anderen gefährlichen Gegenständen ist grundsätzlich untersagt.

    Nichtraucherschutz: Im gesamten Gebäude des Amtsgerichts Rathenow ist das Rauchen nicht gestattet

  • Anfahrt

    So finden Sie das Amtsgericht Rathenow:

    mit dem PKW

    Aus östlicher Richtung:

    • folgen Sie der B 188 bis zur 1. Ampelkreuzung und fahren geradeaus weiter.
    • Nach ca. 200 Metern biegen Sie in die erste Straße links in die Bahnhofstraße ein.

    Das Gebäude des Amtsgerichts Rathenow befindet sich dann auf der linken Seite nach ca. 200 Metern.

     Aus westlicher Richtung:

    • folgen Sie der B 188.
    • An den innerstädtischen Kreisverkehren nehmen Sie jeweils die 2. Ausfahrt (geradeaus  weiter) und
    • biegen dann an der zweiten Straße (hinter der Tankstelle) rechts ab.

    Sie haben die Bahnhofstraße erreicht. Das Gebäude des Amtsgerichts Rathenow befindet sich dann auf der linken Seite nach ca. 200 Metern.

    Aus anderen Richtungen kommend

    • befahren Sie bitte zunächst die B 188 in Richtung Potsdam.
    • An den innerstädtischen Kreisverkehren nehmen Sie jeweils die 2. Ausfahrt (geradeaus  weiter) und
    • biegen dann an der zweiten Straße (hinter der Tankstelle) rechts ab.

    Sie haben die Bahnhofstraße erreicht. Das Gebäude des Amtsgerichts Rathenow befindet sich dann auf der linken Seite nach ca. 200 Metern.

    mit öffentlichen Verkehrsmitteln 

    Sie erreichen das Amtsgericht Rathenow auch bequem mit öffentlichen Verkehrsmitteln.

    Finden Sie hier Ihre Verbindung:

     https://www.vbb.de/fahrinfo/

    So finden Sie das Amtsgericht Rathenow:

    mit dem PKW

    Aus östlicher Richtung:

    • folgen Sie der B 188 bis zur 1. Ampelkreuzung und fahren geradeaus weiter.
    • Nach ca. 200 Metern biegen Sie in die erste Straße links in die Bahnhofstraße ein.

    Das Gebäude des Amtsgerichts Rathenow befindet sich dann auf der linken Seite nach ca. 200 Metern.

     Aus westlicher Richtung:

    • folgen Sie der B 188.
    • An den innerstädtischen Kreisverkehren nehmen Sie jeweils die 2. Ausfahrt (geradeaus  weiter) und
    • biegen dann an der zweiten Straße (hinter der Tankstelle) rechts ab.

    Sie haben die Bahnhofstraße erreicht. Das Gebäude des Amtsgerichts Rathenow befindet sich dann auf der linken Seite nach ca. 200 Metern.

    Aus anderen Richtungen kommend

    • befahren Sie bitte zunächst die B 188 in Richtung Potsdam.
    • An den innerstädtischen Kreisverkehren nehmen Sie jeweils die 2. Ausfahrt (geradeaus  weiter) und
    • biegen dann an der zweiten Straße (hinter der Tankstelle) rechts ab.

    Sie haben die Bahnhofstraße erreicht. Das Gebäude des Amtsgerichts Rathenow befindet sich dann auf der linken Seite nach ca. 200 Metern.

    mit öffentlichen Verkehrsmitteln 

    Sie erreichen das Amtsgericht Rathenow auch bequem mit öffentlichen Verkehrsmitteln.

    Finden Sie hier Ihre Verbindung:

     https://www.vbb.de/fahrinfo/

Weitere Informationen