Aufgaben
Das Amtsgericht Potsdam ist sachlich zuständig in
- Zivilsachen (z. B. bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten bis 5.000 €, ohne Rücksicht auf den Streitwert z. B. in Mietrechtsstreitigkeiten)
- Familiensachen (Ehescheidung und Folgesachen)
- Strafsachen
- Ordnungswidrigkeitensachen
- Betreuungs- und Unterbringungssachen
- Insolvenzsachen
- Registersachen (Handelsregister, Genossenschaftsregister, Vereinsregister und Partnerschaftsregister)
- Wohnungseigentumssachen
- Nachlasssachen
- Grundbuchsachen
- Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungssachen
- Personenstandssachen
- Zwangsvollstreckungssachen
- Urkundssachen
- Kirchenaustritte
- Beratungshilfesachen
- Hinterlegungssachen
- Zahlstelle
- Todeserklärungen
Die örtliche Zuständigkeit des Amtsgerichts Potsdam erstreckt sich im wesentlichen auf den Bezirk der Stadt Potsdam und des Landkreises Potsdam-Mittelmark.
In folgenden Angelegenheiten besteht beim Amtsgericht Potsdam eine auf den Bezirk des Landgerichts Potsdam konzentrierte Zuständigkeit
- Vereins- und Handelsregistersachen
- Insolvenzverfahren
- Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungssachen (Immobiliarzwangsvolltreckung) sowie
- Wirtschafts,- Steuer-, und Umweltstrafsachen.
Für Mahnsachen ist das zentrale Mahngericht Berlin-Brandenburg "Amtsgericht Berlin – Wedding" zuständig.