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Grundbuchsachen

Die Grundbücher werden von den jeweiligen Amtsgerichten als Grundbuchamt geführt. Das Grundbuchamt ist zuständig für die Führung der Grundbücher, sowie für die Erteilung von Grundbuchauszügen. Das Grundbuchamt Potsdam ist zuständig für alle Grundstücke, die im Bezirk des Amtsgerichts Potsdam liegen. Diese ergeben sich aus der nachfolgenden Liste:

  • A - Alttöplitz
  • B - Babelsberg, Beelitz, Bergholz-Rehbrücke, Bliesendorf, Bornim, Bornstedt, Buchholz, Busendorf
  • C - Caputh
  • D - Derwitz, Drewitz
  • E - Eiche, Elsholz
  • F - Fahlhorst, Fahrland, Ferch, Fichtenwalde, Fresdorf
  • G - Geltow, Glindow, Golm, Göttin, Groß Glienicke, Grube, Güterfelde
  • K - Kähnsdorf, Kartzow, Kemnitz, Kleinmachnow, Körzin, Krampnitz
  • L - Langerwisch, Leest
  • M - Marquardt, Michendorf
  • N - Nedlitz, Neu Fahrland, Neuseddin, Neutöplitz, Nudow
  • P - Philippsthal, Phöben, Plessow, Plötzin, Potsdam
  • R - Reesdorf, Rieben, Ruhlsdorf
  • S - Saarmund, Sacrow, Salzbrunn, Satzkorn, Schäpe, Schenkenhorst, Schlunkendorf, Schönefeld, Seddin, Stahnsdorf, Stücken, Sputendorf
  • T - Teltow, Tremsdorf
  • U - Uetz/Paaren
  • W - Werder, Wildenbruch, Wilhelmshorst, Wittbrietzen
  • Z - Zauchwitz

Hinweise zum Geschäftsablauf bei Einsicht und Antragsannahme des Grundbuchamtes Potsdam:

  • Einsicht und Antragsannahme: Einsicht in die Grundbücher und Grundakten sowie die Antragsannahme erfolgen in Einzelabfertigung.
  • Grundakten: Zur Einsicht bestellen sie bitte ausschließlich im Wege der vorherigen telefonischen Terminvereinbarung. Um Beachtung wird gebeten.
  • Grundbuchauszüge: Grundbuchauszüge erhalten Sie auf schriftlichen Antrag beim Grundbuchamt Potsdam. Dieser Antrag ist nachfolgend zum Download und Ausdruck bereitgestellt und kann sodann per Post oder per Fax beim Grundbuchamt eingereicht werden.

Sprechzeiten, Geschäftsverteilung, Antragsformulare

Nachfolgend finden Sie die Sprechzeiten der Grundbuchabteilung, die Geschäftsverteilung in Grundbuchangelegenheiten sowie wichtige Antragsformulare.


Automatisiertes Abrufverfahren SolumWEB

Das Grundbuchamt am Amtsgericht Potsdam ist auf das automatisierte Grundbuchabrufverfahren SolumSTAR umgestellt. Banken, Notaren, Behörden und sonstigen Teilnehmern des Abrufverfahrens ist damit die Möglichkeit gegeben, auf elektronischem Weg Einsicht in die hier geführten Grundbücher zu nehmen. Interessenten am Abrufverfahren SolumWEB finden weitere Informationen unter "Grundbucheinsicht".


Automatisiertes Abrufverfahren SolumWEB

Das Grundbuchamt am Amtsgericht Potsdam ist auf das automatisierte Grundbuchabrufverfahren SolumSTAR umgestellt. Banken, Notaren, Behörden und sonstigen Teilnehmern des Abrufverfahrens ist damit die Möglichkeit gegeben, auf elektronischem Weg Einsicht in die hier geführten Grundbücher zu nehmen. Interessenten am Abrufverfahren SolumWEB finden weitere Informationen unter "Grundbucheinsicht".