Gerichtsvollzieherdienst
Am Amtsgericht Fürstenwalde/Spree sind derzeit sieben Gerichtsvollzieher/innen tätig.
Sollten Sie einen Zwangsvollstreckungsauftrag einreichen wollen, senden Sie diesen bitte generell an das
Amtsgericht Fürstenwalde/Spree
- Gerichtsvollzieherverteilerstelle -
Postfach 1320
15517 Fürstenwalde/Spree
Die Gerichtsvollzieherverteilerstelle ist zudem telefonisch unter der Telefon-Nummer: 03361 509 6 oder per Telefax unter 03361 509 830 sowie über den elektronischen Gerichtsbriefkasten des Amtsgerichts Fürstenwalde/Spree erreichbar.
Gerichtvollzieherbezirke
Die Gerichtsvollzieherbezirke sind wie folgt zugewiesen:
- Die Zuständigkeit für Zustellungen richtet sich nach der Anschrift des Zustellungsempfängers, für Zustellungen außerhalb des Amtsgerichtsbezirks nach der Anschrift des Auftraggebers.
- Zustellung von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen nach § 840 ZPO werden von demjenigen Gerichtsvollzieher erledigt, in dessen Bezirk der Drittschuldner, bei mehreren Drittschuldnern der Erstgenannte, wohnt bzw. seinen Sitz hat.
- Amtshandlungen, die eine Tätigkeit in mehreren Bezirken erfordern, sofern der Auftrag durch die Verteilerstelle vermittelt wird, Aufträge zur Erhebung von Wechsel und Scheckprotesten sowie nicht geregelte Angelegenheiten sind ohne örtliche Beschränkung zu erledigen.
Die Zuweisung erfolgt hier durch die Verteilerstelle.
Übersicht und Geschäftsverteilung der Gerichtsvollzieher
Nachfolgend werden Ihnen eine Übersicht über die am Amtsgericht Fürstenwalde/Spree tätigen Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher (nebst Sprechzeiten, Telefonnummern etc.) sowie deren Geschäftsverteilungsplan zum Download angeboten.