Schiedsstellen
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Aufgaben der Schiedsstellen
Die Schiedsstellen haben die Aufgabe, zwischen Beteiligten bestehende Streitigkeiten außergerichtlich zu schlichten. Eine Schiedsverhandlung ist dann erfolgreich, wenn sie den Streit durch einen Vergleich erledigen konnte. Dieser Vergleich muss einen vollstreckungsfähigen Inhalt haben. Er bildet dann die Grundlage für eine Vollstreckung wie ein gerichtlicher Titel oder eine notarielle vollstreckbare Urkunde.
Durch das Brandenburgische Schiedsstellen- und Gütestellengesetz (BbgSchGG) vom 16.12.2022 ist festgeschrieben, dass in bestimmten zivilrechtlichen Streitigkeiten vor Erhebung einer Klage bei dem Amtsgericht eine Verhandlung vor einer Schiedsstelle stattgefunden haben muss. Erst wenn die Verhandlung vor der Schiedsstelle erfolglos war, ist die Klage zulässig.
Hierbei handelt es sich um Nachbarschaftsstreitigkeiten, wie zum Beispiel
- überhängender Zweige und Wurzeln gem. § 910 BGB,
- Obstfall in Nachbars Garten gem. § 911 BGB ,
- Gewächse und Bäume, die zu dicht an die Grundstücksgrenze gesetzt wurden gem. § 923 BGB
- sowie Ansprüche, die nach dem brandenburgischen Nachbarrecht geregelt werden,
und Ansprüche wegen Verletzung der persönlichen Ehre, wie zum Beispiel
- Beleidigung
- Verletzung des Briefgeheimnisses
- Bedrohung
- leichte Körperverletzung und
- Sachbeschädigung.
Darüber hinaus nehmen die Schiedsstellen eine wichtige Funktion im Täter-Opfer-Ausgleich wahr. Mit der Erhebung einer Privatklage vor dem Amtsgericht - Strafrichter - (z. B. bei einer Beleidigung) muss eine Bescheinigung über die erfolglose Sühneverhandlung beigefügt werden.
Die Schiedsstellen haben die Aufgabe, zwischen Beteiligten bestehende Streitigkeiten außergerichtlich zu schlichten. Eine Schiedsverhandlung ist dann erfolgreich, wenn sie den Streit durch einen Vergleich erledigen konnte. Dieser Vergleich muss einen vollstreckungsfähigen Inhalt haben. Er bildet dann die Grundlage für eine Vollstreckung wie ein gerichtlicher Titel oder eine notarielle vollstreckbare Urkunde.
Durch das Brandenburgische Schiedsstellen- und Gütestellengesetz (BbgSchGG) vom 16.12.2022 ist festgeschrieben, dass in bestimmten zivilrechtlichen Streitigkeiten vor Erhebung einer Klage bei dem Amtsgericht eine Verhandlung vor einer Schiedsstelle stattgefunden haben muss. Erst wenn die Verhandlung vor der Schiedsstelle erfolglos war, ist die Klage zulässig.
Hierbei handelt es sich um Nachbarschaftsstreitigkeiten, wie zum Beispiel
- überhängender Zweige und Wurzeln gem. § 910 BGB,
- Obstfall in Nachbars Garten gem. § 911 BGB ,
- Gewächse und Bäume, die zu dicht an die Grundstücksgrenze gesetzt wurden gem. § 923 BGB
- sowie Ansprüche, die nach dem brandenburgischen Nachbarrecht geregelt werden,
und Ansprüche wegen Verletzung der persönlichen Ehre, wie zum Beispiel
- Beleidigung
- Verletzung des Briefgeheimnisses
- Bedrohung
- leichte Körperverletzung und
- Sachbeschädigung.
Darüber hinaus nehmen die Schiedsstellen eine wichtige Funktion im Täter-Opfer-Ausgleich wahr. Mit der Erhebung einer Privatklage vor dem Amtsgericht - Strafrichter - (z. B. bei einer Beleidigung) muss eine Bescheinigung über die erfolglose Sühneverhandlung beigefügt werden.
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Schlichtungsverfahren
Das Schlichtungsverfahren wird durch einen Antrag eingeleitet. Bei der Antragstellung ist die Schiedsfrau bzw. der Schiedsmann behilflich.
Die Kosten des Schlichtungsverfahrens sind gering. Bei den Schiedsstellen werden Gebühren für das Schlichtungsverfahren in Höhe von 15 Euro erhoben, bei einem Vergleich werden 25 Euro erhoben. Nur in besonderen - insbesondere schwierigen Fällen - können die Kosten bis zu 75 Euro betragen. Hinzu kommen noch Auslagen wie Schreibauslagen, Telefon- und Zustellungskosten.
Gegenüber einem Verfahren vor Gericht spart eine außergerichtliche Einigung auf jeden Fall Zeit, Geld und Nerven. Nutzen Sie deshalb die eingerichteten Schiedsstellen. Die dort ehrenamtlich tätigen Schiedsfrauen und -männer, die geduldig auf Ihr Anliegen eingehen, verdienen Ihr Vertrauen.
Bitte beachten Sie:
Örtlich zuständig ist diejenige Schiedsstelle, in deren Bezirk der Antragsgegner wohnt (bzw. die Gesellschaft ihren Sitz hat). Eine genaue Suche der zuständigen Schiedsstelle nach Wohnort und Anschrift ist möglich über https://www.schiedsamt.de/buerger/meine-schiedsperson.
Das Schlichtungsverfahren wird durch einen Antrag eingeleitet. Bei der Antragstellung ist die Schiedsfrau bzw. der Schiedsmann behilflich.
Die Kosten des Schlichtungsverfahrens sind gering. Bei den Schiedsstellen werden Gebühren für das Schlichtungsverfahren in Höhe von 15 Euro erhoben, bei einem Vergleich werden 25 Euro erhoben. Nur in besonderen - insbesondere schwierigen Fällen - können die Kosten bis zu 75 Euro betragen. Hinzu kommen noch Auslagen wie Schreibauslagen, Telefon- und Zustellungskosten.
Gegenüber einem Verfahren vor Gericht spart eine außergerichtliche Einigung auf jeden Fall Zeit, Geld und Nerven. Nutzen Sie deshalb die eingerichteten Schiedsstellen. Die dort ehrenamtlich tätigen Schiedsfrauen und -männer, die geduldig auf Ihr Anliegen eingehen, verdienen Ihr Vertrauen.
Bitte beachten Sie:
Örtlich zuständig ist diejenige Schiedsstelle, in deren Bezirk der Antragsgegner wohnt (bzw. die Gesellschaft ihren Sitz hat). Eine genaue Suche der zuständigen Schiedsstelle nach Wohnort und Anschrift ist möglich über https://www.schiedsamt.de/buerger/meine-schiedsperson.
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Zuständigkeit
Örtlich zuständig ist diejenige Schiedsstelle, in deren Bezirk der Antragsgegner wohnt (bzw. die Gesellschaft ihren Sitz hat). Eine genaue Suche der für Ihr Anliegen zuständigen Schiedsstelle nach Wohnort und Anschrift ist möglich über https://www.schiedsamt.de/buerger/meine-schiedsperson.
Die Schiedsleute (Vorsitzende und Stellvertreter) werden von der Gemeinde oder dem Amtsausschuss gewählt. Sodann werden sie von dem Direktor / der Direktorin des Amtsgerichts verpflichtet. Diese üben auch die Dienst- und Fachaufsicht aus.
Die für den Amtsgerichtsbezirk Frankfurt(Oder) zuständigen Schiedspersonen können Sie der nachfolgenden Übersicht entnehmen:
Stadt Frankfurt (Oder)
Schiedsstelle I (Zuständigkeitsbereich 15230 und 15236)
Herr Steffen Bennewitz
Dr. Hermann-Neumark-Straße 1, 4. OG, Zimmer 4.25
Tel.: 0335 6 80 05 89
E-Mail: steffen.bennewitz@web.de
Sprechzeiten: jeden 2. Montag im Monat 17.00 – 18.30 Uhr oder nach Vereinbarung
Stadt Frankfurt (Oder)
Schiedsstelle II (Zuständigkeitsbereich 15232 und 15234)
Herr Ulf E. Spies
Stadthaus, Goepelstraße 38, 15234 Frankfurt (Oder)
Tel.: 0335 54 46 22
E-Mail: susanneulfspies@hotmail.de
Sprechzeiten: jeden letzten Montag im Monat ab 17.00 Uhr
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Stadt Eisenhüttenstadt
Frau Yvonne Harscher / Herr Christopher Wunderlich
Am Trockendock 1a, 15890 Eisenhüttenstadt
Tel.: 03364 56 63 26
E-Mail: schiedsstelle@eisenhüttenstadt.de
Sprechzeiten: jeden letzten Mittwoch im Monat 16.00 – 18.00 Uhr
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Amt Lebus
Herr Henry Zinke / Herr Reiner Hempel
Hintergasse 4, 15326 Lebus
Tel.: 033604 4 45 68
E-Mail: henry.zinke@schiedsmann.de
Sprechzeiten: dienstags von 19.00 – 20.00 Uhr nach Vereinbarung
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Amt Seelow-Stadt
Frau Julia Jagnytsch / Frau Bettina Paulick
Görlsdorfer Weg 5, 15306 Seelow
Tel.: 0174 3 93 24 05
E-Mail: jagnytsch.julia@web.de
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Amt Seelow-Land I
Frau Ilona Ehlers / Herr Andreas Helgenberger
Tel.: 0175 2 40 44 35
E-Mail: ilona.ehlers@schiedsfrau.de / andreas.helgenberg@schiedsmann.de
Sprechzeiten: jeden 1. Dienstag im Monat 14.00 – 17.00 Uhr
in der Amtsverwaltung Küstriner Straße 67
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Amt Seelow-Land II
Herr Harald Ebeling
Tel.: 0160 97 46 41 91
E-Mail: harald.ebeling@schiedsmann.de
Sprechzeiten: jeden 1. Dienstag im Monat 17.00 – 18.30 Uhr
im Museum des Geschichts- und Heimatvereins Gusow-Platkow e.V., Dorfstraße 18
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Amt Brieskow-Finkenheerd
Herr André Ressel
August-Bebel-Straße 18 A, 15295 Brieskow-Finkenheerd
Tel.: 033609 7 22 35
E-Mail: schiedsstelle.b-f@t-online .de
Sprechstunde nur nach telefonischer Absprache
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Amt Neuzelle
Frau Maike Rainer / Herr Bernhard Duesmann
Lindenpark 6, 15898 Neuzelle
Tel.: 033652 8 35 11
E-Mail: amt@neuzelle.de
Sprechzeiten: jeden 2. Donnerstag im Monat nach Terminvereinbarung
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Amt Schlaubetal
Herr Raik-Peter Winkler / Herr Mario Werner
Bahnhofstraße 57, 15299 Müllrose
Tel.: 033606 89 90
E-Mail: schiedsstelle@amt-schlaubetal.de
Sprechzeiten: jeden letzten Mittwoch im Monat 15.00 – 17.30 Uhr
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Örtlich zuständig ist diejenige Schiedsstelle, in deren Bezirk der Antragsgegner wohnt (bzw. die Gesellschaft ihren Sitz hat). Eine genaue Suche der für Ihr Anliegen zuständigen Schiedsstelle nach Wohnort und Anschrift ist möglich über https://www.schiedsamt.de/buerger/meine-schiedsperson.
Die Schiedsleute (Vorsitzende und Stellvertreter) werden von der Gemeinde oder dem Amtsausschuss gewählt. Sodann werden sie von dem Direktor / der Direktorin des Amtsgerichts verpflichtet. Diese üben auch die Dienst- und Fachaufsicht aus.
Die für den Amtsgerichtsbezirk Frankfurt(Oder) zuständigen Schiedspersonen können Sie der nachfolgenden Übersicht entnehmen:
Stadt Frankfurt (Oder)
Schiedsstelle I (Zuständigkeitsbereich 15230 und 15236)
Herr Steffen Bennewitz
Dr. Hermann-Neumark-Straße 1, 4. OG, Zimmer 4.25
Tel.: 0335 6 80 05 89
E-Mail: steffen.bennewitz@web.de
Sprechzeiten: jeden 2. Montag im Monat 17.00 – 18.30 Uhr oder nach Vereinbarung
Stadt Frankfurt (Oder)
Schiedsstelle II (Zuständigkeitsbereich 15232 und 15234)
Herr Ulf E. Spies
Stadthaus, Goepelstraße 38, 15234 Frankfurt (Oder)
Tel.: 0335 54 46 22
E-Mail: susanneulfspies@hotmail.de
Sprechzeiten: jeden letzten Montag im Monat ab 17.00 Uhr
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Stadt Eisenhüttenstadt
Frau Yvonne Harscher / Herr Christopher Wunderlich
Am Trockendock 1a, 15890 Eisenhüttenstadt
Tel.: 03364 56 63 26
E-Mail: schiedsstelle@eisenhüttenstadt.de
Sprechzeiten: jeden letzten Mittwoch im Monat 16.00 – 18.00 Uhr
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Amt Lebus
Herr Henry Zinke / Herr Reiner Hempel
Hintergasse 4, 15326 Lebus
Tel.: 033604 4 45 68
E-Mail: henry.zinke@schiedsmann.de
Sprechzeiten: dienstags von 19.00 – 20.00 Uhr nach Vereinbarung
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Amt Seelow-Stadt
Frau Julia Jagnytsch / Frau Bettina Paulick
Görlsdorfer Weg 5, 15306 Seelow
Tel.: 0174 3 93 24 05
E-Mail: jagnytsch.julia@web.de
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Amt Seelow-Land I
Frau Ilona Ehlers / Herr Andreas Helgenberger
Tel.: 0175 2 40 44 35
E-Mail: ilona.ehlers@schiedsfrau.de / andreas.helgenberg@schiedsmann.de
Sprechzeiten: jeden 1. Dienstag im Monat 14.00 – 17.00 Uhr
in der Amtsverwaltung Küstriner Straße 67
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Amt Seelow-Land II
Herr Harald Ebeling
Tel.: 0160 97 46 41 91
E-Mail: harald.ebeling@schiedsmann.de
Sprechzeiten: jeden 1. Dienstag im Monat 17.00 – 18.30 Uhr
im Museum des Geschichts- und Heimatvereins Gusow-Platkow e.V., Dorfstraße 18
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Amt Brieskow-Finkenheerd
Herr André Ressel
August-Bebel-Straße 18 A, 15295 Brieskow-Finkenheerd
Tel.: 033609 7 22 35
E-Mail: schiedsstelle.b-f@t-online .de
Sprechstunde nur nach telefonischer Absprache
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Amt Neuzelle
Frau Maike Rainer / Herr Bernhard Duesmann
Lindenpark 6, 15898 Neuzelle
Tel.: 033652 8 35 11
E-Mail: amt@neuzelle.de
Sprechzeiten: jeden 2. Donnerstag im Monat nach Terminvereinbarung
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Amt Schlaubetal
Herr Raik-Peter Winkler / Herr Mario Werner
Bahnhofstraße 57, 15299 Müllrose
Tel.: 033606 89 90
E-Mail: schiedsstelle@amt-schlaubetal.de
Sprechzeiten: jeden letzten Mittwoch im Monat 15.00 – 17.30 Uhr
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