Gerichtsvollzieherdienst
Sollten Sie einen Zwangsvollstreckungsauftrag einreichen wollen, senden Sie diesen bitte generell an das
Amtsgericht Brandenburg an der Havel
- Gerichtsvollzieherverteilerstelle -
Magdeburger Str. 47
14770 Brandenburg an der Havel
Auskünfte über die Zuständigkeit und die aktuellen Telefonnummern der Gerichtsvollzieher erhalten Sie nachfolgend oder aber unter unter der Telefonnummer: 03381 398-500.
Anfragen und Mitteilungen können unmittelbar an die Gerichtsvollzieher gerichtet werden. Eiltsachen, insbesondere Zustellungen sind unmittelbar an die Gerichtsvollzieherverteilerstelle des Amtsgerichts zu richten.
Gerichtvollzieherbezirke
Die Gerichtsvollzieherbezirke sind wie folgt zugewiesen:
- Die Zuständigkeit für Zustellungen richtet sich nach der Anschrift des Zustellungsempfängers, für Zustellungen außerhalb des Amtsgerichtsbezirks nach der Anschrift des Auftraggebers.
- Zustellung von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen nach § 840 ZPO werden von demjenigen Gerichtsvollzieher erledigt, in dessen Bezirk der Drittschuldner, bei mehreren Drittschuldnern der Erstgenannte, wohnt bzw. seinen Sitz hat.
- Amtshandlungen, die eine Tätigkeit in mehreren Bezirken erfordern, sofern der Auftrag durch die Verteilerstelle vermittelt wird, Aufträge zur Erhebung von Wechsel und Scheckprotesten sowie nicht geregelte Angelegenheiten sind ohne örtliche Beschränkung zu erledigen.
Die Zuweisung erfolgt hier durch die Verteilerstelle.
Übersicht und Geschäftsverteilung der Gerichtsvollzieher
Nachfolgend werden Ihnen der Geschäftsverteilungsplan der hiesigen Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher (nebst Kontaktdaten und Sprechstunden) sowie der Eildienstplan zum Download angeboten.
Bitte beachten Sie gegebenenfalls auch Bekanntmachungen zu Sonderzuständigkeiten gem. § 12, 13 GVO.