Willkommen auf der Internetseite des Amtsgerichts Brandenburg an der Havel
- Organisation
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- Organisation:
- Amtsgericht Brandenburg an der Havel
- Standort
-
- Straße:
- Magdeburger Straße 47
- PLZ Ort:
- 14770 Brandenburg an der Havel
- Ansprechpartner:
-
- Telefon:
- +49 3381 398 500
- Fax:
- +49 3381 398 640 (Verwaltung)
- Fax 2:
- +49 3381 398 555 (Rechtssachen)
Landesweite Informationen
Hinweis zu betrügerischen SMS
Aus aktuellem Anlass wird darauf hingewiesen, dass durch Gerichte keine SMS versandt werden. Sollten Sie eine SMS mit einer Rückrufaufforderung erhalten, wenden Sie sich bitte an die örtlich zuständige Polizeidienststelle. Es handelt sich um einen Betrugsversuch.
Beispiel einer betrügerischen SMS oder vergleichbare Nachrichtendienste: „Pfändungsgericht MN mit ihrer AKT.MN-220 liegt ein Pfändungsbeschluss vor. Um diesen Beschluss aufzuheben nehmen Sie Kontakt mit Sachbearbeiter auf. 089/XXXXX)
Bitte leisten Sie keine Zahlungen! Im Zweifel nehmen Sie bitte vor der Bezahlung Kontakt mit uns auf. Sie erreichen uns unter 03381/399-0. (Stichwort: Vermeintliche SMS von einem Gericht)
Hinweis zu betrügerischen SMS
Aus aktuellem Anlass wird darauf hingewiesen, dass durch Gerichte keine SMS versandt werden. Sollten Sie eine SMS mit einer Rückrufaufforderung erhalten, wenden Sie sich bitte an die örtlich zuständige Polizeidienststelle. Es handelt sich um einen Betrugsversuch.
Beispiel einer betrügerischen SMS oder vergleichbare Nachrichtendienste: „Pfändungsgericht MN mit ihrer AKT.MN-220 liegt ein Pfändungsbeschluss vor. Um diesen Beschluss aufzuheben nehmen Sie Kontakt mit Sachbearbeiter auf. 089/XXXXX)
Bitte leisten Sie keine Zahlungen! Im Zweifel nehmen Sie bitte vor der Bezahlung Kontakt mit uns auf. Sie erreichen uns unter 03381/399-0. (Stichwort: Vermeintliche SMS von einem Gericht)
Sprechzeiten
- Organisation:
- Amtsgericht Brandenburg an der Havel
- Öffnungszeiten:
- Montag09:00 bis 12:00 Uhr
- Dienstag09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr
- Mittwochkeine Sprechzeiten
- Donnerstag09:00 bis 12:00 Uhr
- Freitagkeine Sprechzeiten
- Montag
Bereitschaftsdienst
Für unaufschiebbare Angelegenheiten ist an nicht dienstfreien Tagen in der Zeit von 16.00 Uhr bis 21.00 Uhr (freitags ab 14.00 Uhr) und an dienstfreien Tagen (Wochenende, Feiertage) in der Zeit von 8.00 Uhr bis 21.00 Uhr ein Bereitschaftsdienst eingerichtet, der vom Amtsgericht Potsdam wahrgenommen wird.
Bitte wenden Sie sich im Bedarfsfall an die örtliche Polizeidienststelle:
Tel. 03381 5600
Darüber hinaus erreichen Sie den Bereitschaftsdienst am Wochenende und an den Feiertagen direkt in der Zeit von 11.00 Uhr bis 12.00 Uhr telefonisch unter der Nummer 0331 2017-2254, per Fax unter der Nummer 0331 2017-2960 oder persönlich in der Hegelallee 8 in 14467 Potsdam.
Für unaufschiebbare Angelegenheiten ist an nicht dienstfreien Tagen in der Zeit von 16.00 Uhr bis 21.00 Uhr (freitags ab 14.00 Uhr) und an dienstfreien Tagen (Wochenende, Feiertage) in der Zeit von 8.00 Uhr bis 21.00 Uhr ein Bereitschaftsdienst eingerichtet, der vom Amtsgericht Potsdam wahrgenommen wird.
Bitte wenden Sie sich im Bedarfsfall an die örtliche Polizeidienststelle:
Tel. 03381 5600
Darüber hinaus erreichen Sie den Bereitschaftsdienst am Wochenende und an den Feiertagen direkt in der Zeit von 11.00 Uhr bis 12.00 Uhr telefonisch unter der Nummer 0331 2017-2254, per Fax unter der Nummer 0331 2017-2960 oder persönlich in der Hegelallee 8 in 14467 Potsdam.
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Rechtsantragsstelle und Beratungshilfe
Die Rechtsantragstelle ist zu den Sprechzeiten geöffnet. Beratungshilfescheine für die Beratung beim Rechtsanwalt werden nur auf schriftlichem Antrag erteilt.
Hinweis: In Vertretungszeiten und an Dienstagnachmittagen in der Zeit von 16.00 Uhr bis 17.00 Uhr ist damit zu rechnen, dass Anträge nur eingeschränkt aufgenommen werden können, weil der zuständige Sachbearbeiter/die zuständige Sachbearbeiterin gegebenenfalls nicht im Dienst ist.
Die Rechtsantragstelle ist zu den Sprechzeiten geöffnet. Beratungshilfescheine für die Beratung beim Rechtsanwalt werden nur auf schriftlichem Antrag erteilt.
Hinweis: In Vertretungszeiten und an Dienstagnachmittagen in der Zeit von 16.00 Uhr bis 17.00 Uhr ist damit zu rechnen, dass Anträge nur eingeschränkt aufgenommen werden können, weil der zuständige Sachbearbeiter/die zuständige Sachbearbeiterin gegebenenfalls nicht im Dienst ist.
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Informationen zu Nachlasssachen
Hinweis: Beurkundungen von Erbscheinsanträgen sowie Erbausschlagungen können auch bei jedem Notar und dem Amtsgericht Ihres Wohnortes erfolgen.
Das Nachlassgericht nimmt ab sofort Anträge und Erklärungen unter folgenden Voraussetzungen entgegen:
- Die Beurkundung erfolgt nur nach einer Terminvergabe.
- Vor der Beurkundung der Erklärungen zur Erteilung eines Erbscheines sind die erforderlichen Unterlagen beim Gericht einzureichen.
- Die für die Antragseinreichung erforderlichen Unterlagen (z.B. den Antrag auf Eröffnung eines Testamentes) finden sie nachfolgend als Downloadlink.
- Bitte beachten Sie im Übrigen die folgenden Hinweise, Telefonnummern und insbesondere Merkblätter.
Hinweise:
Zuständiges Nachlassgericht ist das Amtsgericht am letzten gewöhnlichen Aufenthalt der verstorbenen Person. Dies ist nicht zwingend der letzte melderechtliche Wohnsitz, sondern der Ort, an dem die verstorbene Person zuletzt ihren Lebensmittelpunkt hatte.
Sie erreichen die Nachlassabteilung zu den angegebenen Sprechzeiten unter den folgenden Rufnummern:
- 03381/ 398-537 (Buchstaben A-I)
- 03381/ 398-535 (Buchstaben J-Q, Z)
- 03381/ 398-534 (Buchstaben R-Y)
Maßgeblich ist der jeweilige Erstbuchstabe des Nachnamens der verstorbenen Person.
Alternativ können Sie Ihr Anliegen auch per Mail an nachlass@agbrb.brandenburg.de übermitteln. Bitte beachten Sie , dass Sie per Email lediglich einfache Anfragen stellen können, aber keine rechtsverbindlichen Anträge.
Bitte beachten Sie, dass die Mitarbeiter des Amtsgerichts kraft Gesetzes nicht berechtigt sind, Rechtsberatungen durchzuführen. Soweit die Einholung eines rechtlichen Rates erwünscht ist, werden Sie gebeten, sich an einen Vertreter der rechtsberatenden Berufe zu wenden.
Hinweis: Beurkundungen von Erbscheinsanträgen sowie Erbausschlagungen können auch bei jedem Notar und dem Amtsgericht Ihres Wohnortes erfolgen.
Das Nachlassgericht nimmt ab sofort Anträge und Erklärungen unter folgenden Voraussetzungen entgegen:
- Die Beurkundung erfolgt nur nach einer Terminvergabe.
- Vor der Beurkundung der Erklärungen zur Erteilung eines Erbscheines sind die erforderlichen Unterlagen beim Gericht einzureichen.
- Die für die Antragseinreichung erforderlichen Unterlagen (z.B. den Antrag auf Eröffnung eines Testamentes) finden sie nachfolgend als Downloadlink.
- Bitte beachten Sie im Übrigen die folgenden Hinweise, Telefonnummern und insbesondere Merkblätter.
Hinweise:
Zuständiges Nachlassgericht ist das Amtsgericht am letzten gewöhnlichen Aufenthalt der verstorbenen Person. Dies ist nicht zwingend der letzte melderechtliche Wohnsitz, sondern der Ort, an dem die verstorbene Person zuletzt ihren Lebensmittelpunkt hatte.
Sie erreichen die Nachlassabteilung zu den angegebenen Sprechzeiten unter den folgenden Rufnummern:
- 03381/ 398-537 (Buchstaben A-I)
- 03381/ 398-535 (Buchstaben J-Q, Z)
- 03381/ 398-534 (Buchstaben R-Y)
Maßgeblich ist der jeweilige Erstbuchstabe des Nachnamens der verstorbenen Person.
Alternativ können Sie Ihr Anliegen auch per Mail an nachlass@agbrb.brandenburg.de übermitteln. Bitte beachten Sie , dass Sie per Email lediglich einfache Anfragen stellen können, aber keine rechtsverbindlichen Anträge.
Bitte beachten Sie, dass die Mitarbeiter des Amtsgerichts kraft Gesetzes nicht berechtigt sind, Rechtsberatungen durchzuführen. Soweit die Einholung eines rechtlichen Rates erwünscht ist, werden Sie gebeten, sich an einen Vertreter der rechtsberatenden Berufe zu wenden.
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Informationen zum Kirchenaustritt
Anträge zum Kirchenaustritt können, von einem Notar beglaubigt, schriftlich hierher eingereicht werden.
Anderenfalls können Anträge auch zu den Sprechzeiten unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses nebst Meldebescheinigung gestellt werden.
Anträge zum Kirchenaustritt können, von einem Notar beglaubigt, schriftlich hierher eingereicht werden.
Anderenfalls können Anträge auch zu den Sprechzeiten unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses nebst Meldebescheinigung gestellt werden.
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Informationen zu Grundbuchsachen
Die Grundbuchabteilung nimmt Anträge auf Erteilung von Grundbuchauszügen, Grundbuchberichtigung und Namensberichtigung auch schriftlich entgegen.
Die entsprechenden Formulare finden sie hier:
Die Grundbuchabteilung nimmt Anträge auf Erteilung von Grundbuchauszügen, Grundbuchberichtigung und Namensberichtigung auch schriftlich entgegen.
Die entsprechenden Formulare finden sie hier:
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Informationen für Menschen mit Behinderung
Den barrierefreien Zugang finden Sie am Haupteingang des Amtsgerichts. Die Tür am Besuchereingang öffnet sich automatisch nach außen.
Bitte beachten Sie, dass auch hier Zugangskontrollen durchgeführt werden.
Ansprechpartner für Menschen mit Behinderung
Menschen mit Behinderung stehen Ansprechpersonen für Auskünfte zur Verfügung (siehe nachfolgende Kontaktdaten).
Sie können erklären, wie Menschen mit Behinderung das Gericht am besten erreichen. Außerdem können sie veranlassen, dass Hilfsmittel für die Teilnahme an Gerichtsverfahren bereitgestellt werden. Zum Beispiel können Gebärdendolmetscher beauftragt oder Dokumente in Blindenschrift übertragen werden. Bitte setzen Sie sich rechtzeitig vor einem Gerichtstermin mit den Ansprechpersonen in Verbindung, wenn Sie Unterstützung brauchen.
Ansprechperson:
Frau Redemske, Telefon 03381 398721Die Ansprechpersonen erteilen keine Rechtsberatung.
Den barrierefreien Zugang finden Sie am Haupteingang des Amtsgerichts. Die Tür am Besuchereingang öffnet sich automatisch nach außen.
Bitte beachten Sie, dass auch hier Zugangskontrollen durchgeführt werden.
Ansprechpartner für Menschen mit Behinderung
Menschen mit Behinderung stehen Ansprechpersonen für Auskünfte zur Verfügung (siehe nachfolgende Kontaktdaten).
Sie können erklären, wie Menschen mit Behinderung das Gericht am besten erreichen. Außerdem können sie veranlassen, dass Hilfsmittel für die Teilnahme an Gerichtsverfahren bereitgestellt werden. Zum Beispiel können Gebärdendolmetscher beauftragt oder Dokumente in Blindenschrift übertragen werden. Bitte setzen Sie sich rechtzeitig vor einem Gerichtstermin mit den Ansprechpersonen in Verbindung, wenn Sie Unterstützung brauchen.
Ansprechperson:
Frau Redemske, Telefon 03381 398721Die Ansprechpersonen erteilen keine Rechtsberatung.
Das Behindertenpolitische Maßnahmenpaket des Landes Brandenburg finden sie unter: https://msgiv.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/Broschuere_Behindertenpolitisches_Ma%c3%9fnahmenpaket_2-0_barrierefrei_Februar2017.pdf
Das Behindertenpolitische Maßnahmenpaket des Landes Brandenburg finden sie unter: https://msgiv.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/Broschuere_Behindertenpolitisches_Ma%c3%9fnahmenpaket_2-0_barrierefrei_Februar2017.pdf
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Zeugenbetreuung
Wenn Sie Fragen zu Ihrer Rolle als Zeuge oder Zeugin haben oder Unterstützung im Gericht wünschen, wenden Sie sich bitte an die Zeugenbetreuerin:
Frau Fritzsche
Telefon: 03381 398 601Bitte beachten Sie: Die Zeugenbetreuerin erteilen keine Rechtsberatung.
Wenn Sie als Opfer einer Straftat Hilfe oder Begleitung während des Gerichtsverfahrens benötigen, können Sie sich auch an unabhängige Opferhilfeeinrichtungen wenden. Anschriften und Telefonnummern finden Sie im Internet auf der Seite des Ministeriums der Justiz - Opferhilfe im Land Brandenburg.
Weitere ausführliche Informationen zu Rechten und Pflichten von Zeugen sowie Informationen zur Zeugenbetreuung finden Sie unter nachfolgendem Link.
Wenn Sie Fragen zu Ihrer Rolle als Zeuge oder Zeugin haben oder Unterstützung im Gericht wünschen, wenden Sie sich bitte an die Zeugenbetreuerin:
Frau Fritzsche
Telefon: 03381 398 601Bitte beachten Sie: Die Zeugenbetreuerin erteilen keine Rechtsberatung.
Wenn Sie als Opfer einer Straftat Hilfe oder Begleitung während des Gerichtsverfahrens benötigen, können Sie sich auch an unabhängige Opferhilfeeinrichtungen wenden. Anschriften und Telefonnummern finden Sie im Internet auf der Seite des Ministeriums der Justiz - Opferhilfe im Land Brandenburg.
Weitere ausführliche Informationen zu Rechten und Pflichten von Zeugen sowie Informationen zur Zeugenbetreuung finden Sie unter nachfolgendem Link.
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Anfahrt
Die Stadt Brandenburg an der Havel und das Amtsgericht Brandenburg an der Havel sind aus jeder Richtung sowohl mit öffentlichen Verkehrsmitteln als auch mit dem Auto zu erreichen.
Öffentlichen Verkehrsmittel: Empfehlenswert ist die Benutzung der Regionalbahnlinie RE 1. Die Züge verkehren in kurzen Zeitabständen zwischen Berlin und Genthin/Magdeburg. Vom Hauptbahnhof Brandenburg können Sie das Amtsgericht mit jeder Straßenbahnlinie erreichen (Ziel: Haltestelle - Fouquéstraße/THB). Diese verkehren vom Bahnhofsvorplatz aus.
Mit dem Auto: Benutzen Sie aus Richtung Berlin oder Magdeburg kommend zweckmäßigerweise die BAB 2 bis zur Abfahrt Brandenburg. Von dort folgen Sie der Beschilderung in Richtung der Stadt Brandenburg an der Havel. Nach Erreichen der Stadtgrenze fahren Sie auf der Bundesstraße 1 in Richtung Magdeburg/Genthin. So gelangen Sie auf den sogenannten Zentrumsring. Folgen Sie der Beschilderung zu den Gerichten. Das Amtsgericht befindet sich direkt neben dem Finanzamt Brandenburg.
Zwischen Finanzamt und Amtsgericht biegen Sie in die Nebenstraße ein und können bequem auf dem großen Parkplatz kostenlos Ihr Auto abstellen.
Die Stadt Brandenburg an der Havel und das Amtsgericht Brandenburg an der Havel sind aus jeder Richtung sowohl mit öffentlichen Verkehrsmitteln als auch mit dem Auto zu erreichen.
Öffentlichen Verkehrsmittel: Empfehlenswert ist die Benutzung der Regionalbahnlinie RE 1. Die Züge verkehren in kurzen Zeitabständen zwischen Berlin und Genthin/Magdeburg. Vom Hauptbahnhof Brandenburg können Sie das Amtsgericht mit jeder Straßenbahnlinie erreichen (Ziel: Haltestelle - Fouquéstraße/THB). Diese verkehren vom Bahnhofsvorplatz aus.
Mit dem Auto: Benutzen Sie aus Richtung Berlin oder Magdeburg kommend zweckmäßigerweise die BAB 2 bis zur Abfahrt Brandenburg. Von dort folgen Sie der Beschilderung in Richtung der Stadt Brandenburg an der Havel. Nach Erreichen der Stadtgrenze fahren Sie auf der Bundesstraße 1 in Richtung Magdeburg/Genthin. So gelangen Sie auf den sogenannten Zentrumsring. Folgen Sie der Beschilderung zu den Gerichten. Das Amtsgericht befindet sich direkt neben dem Finanzamt Brandenburg.
Zwischen Finanzamt und Amtsgericht biegen Sie in die Nebenstraße ein und können bequem auf dem großen Parkplatz kostenlos Ihr Auto abstellen.
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Zugangskontrolle, Nichtraucherschutz
Zugangskontrollen: Bitte beachten Sie, dass Sie im Eingangsbereich des Amtsgerichts Brandenburg an der Havel jederzeit mit Einlass- und Sicherheitskontrollen rechnen müssen, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Vorfälle in Justizgebäuden in der Vergangenheit haben für die Einführung dieser Sicherheitsmaßnahmen Anlass gegeben.
Alle Besucher werden - ähnlich wie an Flughäfen - einer Kontrolle auf Waffen und sonstige gefährliche Gegenstände unterzogen. Insbesondere bei hohem Besucheraufkommen können diese zu nicht vermeidbaren Wartezeiten führen. Bitte planen Sie dies bei Ihrer Anreise ein.
Sicherheitshinweis: Das Mitführen von Waffen, waffenähnlichen oder anderen gefährlichen Gegenständen ist grundsätzlich untersagt.
Nichtraucherschutz: Im gesamten Gebäude des Amtsgerichts Brandenburg an der Havel ist das Rauchen nicht gestattet.
Zugangskontrollen: Bitte beachten Sie, dass Sie im Eingangsbereich des Amtsgerichts Brandenburg an der Havel jederzeit mit Einlass- und Sicherheitskontrollen rechnen müssen, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Vorfälle in Justizgebäuden in der Vergangenheit haben für die Einführung dieser Sicherheitsmaßnahmen Anlass gegeben.
Alle Besucher werden - ähnlich wie an Flughäfen - einer Kontrolle auf Waffen und sonstige gefährliche Gegenstände unterzogen. Insbesondere bei hohem Besucheraufkommen können diese zu nicht vermeidbaren Wartezeiten führen. Bitte planen Sie dies bei Ihrer Anreise ein.
Sicherheitshinweis: Das Mitführen von Waffen, waffenähnlichen oder anderen gefährlichen Gegenständen ist grundsätzlich untersagt.
Nichtraucherschutz: Im gesamten Gebäude des Amtsgerichts Brandenburg an der Havel ist das Rauchen nicht gestattet.
Das Amtsgericht informiert
Mailverkehr mit dem Gericht: Bitte senden Sie in Rechtsangelegenheiten außer DE-Mails keine Mails. Nur diese entfalten im Rechtsverkehr eine Wirkung. Sie müssen damit rechnen, dass auf andere Mails nicht reagiert wird. Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr erhalten Sie unter nachfolgendem Link Elektronischer Rechtsverkehr
Bitte beachten Sie im Übrigen:
- Es wird darum gebeten, Anträge und sonstige Erklärungen zu laufenden Verfahren oder zur Einleitung eines Verfahrens möglichst schriftlich zu stellen und per Post oder durch Einwurf in den Gerichtsbriefkasten vor dem Haupteingang einzureichen.
Termine und Auskünfte erteilen die zuständigen Geschäftsstellen gern telefonisch. Diese erreichen Sie direkt unter der Durchwahl oder über die Zentrale 03381/ 398-500.
van Lessen
Direktorin des Amtsgerichts
Mailverkehr mit dem Gericht: Bitte senden Sie in Rechtsangelegenheiten außer DE-Mails keine Mails. Nur diese entfalten im Rechtsverkehr eine Wirkung. Sie müssen damit rechnen, dass auf andere Mails nicht reagiert wird. Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr erhalten Sie unter nachfolgendem Link Elektronischer Rechtsverkehr
Bitte beachten Sie im Übrigen:
- Es wird darum gebeten, Anträge und sonstige Erklärungen zu laufenden Verfahren oder zur Einleitung eines Verfahrens möglichst schriftlich zu stellen und per Post oder durch Einwurf in den Gerichtsbriefkasten vor dem Haupteingang einzureichen.
Termine und Auskünfte erteilen die zuständigen Geschäftsstellen gern telefonisch. Diese erreichen Sie direkt unter der Durchwahl oder über die Zentrale 03381/ 398-500.
van Lessen
Direktorin des Amtsgerichts