Gerichtsvollzieherdienst
Am Amtsgericht Bad Liebenwerda sind derzeit 4 Gerichtsvollzieher/innen tätig.
Sollten Sie einen Zwangsvollstreckungsauftrag einreichen wollen, senden Sie diesen bitte generell an das
Amtsgericht Bad Liebenwerda
- Gerichtsvollzieherverteilerstelle -
Burgplatz 4
04924 Bad Liebenwerda
Erweiterte Auskünfte über die Zuständigkeiten der Gerichtsvollzieher erhalten Sie unter der Telefonnummer 035341 6040.
Anfragen, Aufträge oder auch Mitteilungen bitte immer an die Gerichtsvollzieherverteilerstelle bei dem zuständigen Amtsgericht einreichen – nicht an die jeweiligen Büroanschriften.
Das Versenden von Aufträgen an die Büroadressen der Gerichtsvollzieher führt zu keiner schnelleren Bearbeitung.
Gleiches gilt für eilige Zustellungsaufträge! Diese werden in der Gerichtsvollzieherverteilerstelle tagesaktuell an den im Dienst befindlichen - und zuständigen Gerichtsvollzieher - zusortiert.
Gerichtvollzieherbezirke
Die Gerichtsvollzieherbezirke sind wie folgt zugewiesen:
- Die Zuständigkeit für Zustellungen richtet sich nach der Anschrift des Zustellungsempfängers, für Zustellungen außerhalb des Amtsgerichtsbezirks nach der Anschrift des Auftraggebers.
- Zustellung von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen nach § 840 ZPO werden von demjenigen Gerichtsvollzieher erledigt, in dessen Bezirk der Drittschuldner, bei mehreren Drittschuldnern der Erstgenannte, wohnt bzw. seinen Sitz hat.
- Amtshandlungen, die eine Tätigkeit in mehreren Bezirken erfordern, sofern der Auftrag durch die Verteilerstelle vermittelt wird, Aufträge zur Erhebung von Wechsel und Scheckprotesten sowie nicht geregelte Angelegenheiten sind ohne örtliche Beschränkung zu erledigen.
Die Zuweisung erfolgt hier durch die Verteilerstelle.