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Aufgaben

Das Amtsgericht Bad Liebenwerda bearbeitet insbesondere:

  • Zivilprozesssachen (bis zu einem Streitwert von 5.000 Euro, bzw. ohne Rücksicht auf den Streitwert z. B. in Mietrechtsstreitigkeiten)
  • Straf- und Bußgeldverfahren
  • Familiensachen
  • Betreuungs- und Unterbringungssachen

sowie die Angelegenheiten in:

  • Grundbuchsachen
  • Nachlasssachen
  • Hinterlegungssachen
  • Personenstandssachen
  • Zwangsverwaltungs- und Zwangsversteigerungssachen
  • Zwangsvollstreckungsangelegenheiten

Die örtliche Zuständigkeit des Amtsgerichts Bad Liebenwerda erstreckt sich im Wesentlichen auf den Landkreis Elbe-Elster.


Die Insolvenzverfahren sowie die Vereins- und Handelsregistersachen aus dem hiesigen Gerichtsbezirk werden beim Amtsgericht Cottbus bearbeitet. Das zentrale Schuldnerverzeichnis des Landes Brandenburg wird beim Amtsgericht Nauen geführt.

Für Mahnsachen ist das zentrale Mahngericht Berlin-Brandenburg "Amtsgericht Berlin – Wedding" zuständig.


Geschäftsverteilung

Nachfolgend stellen wir Ihnen den aktuellen richterlichen Geschäftsverteilungsplan des Amtsgerichts Bad Liebenwerda zum Download zur Verfügung.

Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass allein das bei den Präsidiumsunterlagen geführte schriftliche Exemplar des Geschäftsverteilungsplanes mit seinen Änderungen verbindlich ist.