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Grundsteuerreform - Wichtige Hinweise für Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundbesitz

Wortbildmarke zur Grundsteuerreform: verlinkt ist eine Seite mit Informationen für Eigentümerinnen von Grundbesitz
Wortbildmarke zur Grundsteuerreform: verlinkt ist eine Seite mit Informationen für Eigentümerinnen von Grundbesitz

Ab Mai 2022 werden alle Grundstücks- und Wohnungseigentümer:innen von den Finanzämtern hinsichtlich der Grundsteuerreform angeschrieben, um die Steuererklärung abzugeben. In diesem Schreiben wird auf das Programm „ ELSTER“  verwiesen.  Für die Erklärung sind Grundstücksdaten erforderlich, die nicht durch einen Grundbuchauszug erbracht werden müssen.

Weitere Informationen zur Grundsteuerwerterklärung finden Sie auf der Webseite der Finanzämter des Landes Brandenburg: finanzamt.brandenburg.de/fa/de/themen/grundsteuer/unbebaute-und-bebaute-grundstuecke-wohnungseigentum-erbbaurecht


Informationen zu den erforderlichen Grundstücksdaten

Wichtige Hinweise: Das Finanzamt verlangt keinen Grundbuchauszug.

Die Grundbuchämter können KEINE Auskünfte erteilen zu

  • Baujahr,
  • Wohn- und Nutzfläche,
  • Gebäudeart,
  • (Lageplan-) Nummer,
  • Anzahl der Stellplätze,
  • Flurkarte
  • „Einheitswert“-Aktenzeichen.

Die erforderlichen Grundstücksdaten finden Sie auf dem Informationsportal des Ministerium der Finanzen und für Europa des Landes Brandenburg: informationsportal-grundstuecksdaten.brandenburg.de.

Bitte beachten Sie folgende Nutzungshinweise: Geben Sie im Suchfeld die Anschrift des Grundstücks oder die Katasterangaben ein. Es ist auch möglich, das betreffende Grundstück auf der Karte zu suchen, indem Sie die Karte vergrößern. Klicken Sie dann mit der linken Maustaste auf das betreffende Flurstück. Nun öffnet sich ein Fenster mit Informationen zum Flurstück. Darin befindet sich ein Link zur Anzeige Grundsteuer-Informationen (BRW + EMZ). Der Klick darauf erstellt eine PDF-Auskunft mit der Angabe der Anschrift, der Katasterangaben, der Grundstücksgröße und dem Bodenrichtwert.