Europäisches Verfahren für geringfügige Forderungen
Mit dem europäischen Verfahren für geringfügige Forderungen soll die Geltendmachung grenzüberschreitender Forderungen von unter 5000 Euro vereinfacht und beschleunigt werden.
Das europäische Verfahren für geringfügige Forderungen steht den Rechtssuchenden als eine Alternative zu den in den Mitgliedstaaten bestehenden innerstaatlichen Verfahren zur Verfügung. Ein im europäischen Verfahren für geringfügige Forderungen ergangenes Urteil wird in einem anderen Mitgliedstaat anerkannt und vollstreckt, ohne dass es einer Vollstreckbarerklärung bedarf und ohne dass die Anerkennung angefochten werden kann.
Mehr Informationen finden Sie hier: https://e-justice.europa.eu/content_small_claims-42-de.do