Datenerfassung gemäß Mitteilungsverordnung
Die Mitteilungsverordnung regelt die Übermittlung von (Kontroll-)Mitteilungen von Behörden an Finanzbehörden ohne Ersuchen. Sie enthält genaue Anweisungen für die mitteilenden Stellen, was zu welchem Zeitpunkt, auf welchem Wege und in welchem Umfang dem Finanzamt mitzuteilen ist. Ab dem 1. Januar 2025 sind die mitteilenden Stellen zur elektronischen Übermittlung an die Finanzbehörden verpflichtet. Die Mitteilungen sind nach Maßgabe des § 93c AO nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz über die amtlich bestimmte Schnittstelle elektronisch zu übermitteln.
Onlineformular zur Meldung von Steuerdaten
Die Mitteilungen müssen für Zahlungen an natürliche Personen zwingend das Geburtsdatum und die Steuer-Identitätsnummer, bei Zahlungen an juristische Personen die Wirtschafts-Identifikationsnummer – soweit diese nicht vorhanden ist, die 13stellige Elster-Steuernummer – enthalten*. Deshalb werden Sie gebeten, die entsprechenden Angaben einzureichen. Bitte nutzen Sie hierfür folgendes Onlinformular:
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mitarbeit.
*Sollten Sie noch keine Steueridentifikationsnummer haben, so können Sie diese beim Bundeszentralamt für Steuern beantragen: www.bzst.de
Die Mitteilungsverordnung regelt die Übermittlung von (Kontroll-)Mitteilungen von Behörden an Finanzbehörden ohne Ersuchen. Sie enthält genaue Anweisungen für die mitteilenden Stellen, was zu welchem Zeitpunkt, auf welchem Wege und in welchem Umfang dem Finanzamt mitzuteilen ist. Ab dem 1. Januar 2025 sind die mitteilenden Stellen zur elektronischen Übermittlung an die Finanzbehörden verpflichtet. Die Mitteilungen sind nach Maßgabe des § 93c AO nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz über die amtlich bestimmte Schnittstelle elektronisch zu übermitteln.
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Die Mitteilungen müssen für Zahlungen an natürliche Personen zwingend das Geburtsdatum und die Steuer-Identitätsnummer, bei Zahlungen an juristische Personen die Wirtschafts-Identifikationsnummer – soweit diese nicht vorhanden ist, die 13stellige Elster-Steuernummer – enthalten*. Deshalb werden Sie gebeten, die entsprechenden Angaben einzureichen. Bitte nutzen Sie hierfür folgendes Onlinformular:
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mitarbeit.
*Sollten Sie noch keine Steueridentifikationsnummer haben, so können Sie diese beim Bundeszentralamt für Steuern beantragen: www.bzst.de
Erläuterungen:
Mitzuteilen sind insbesondere:
- alle Zahlungen der mitteilenden Stelle, es sei denn, der Zahlungsempfänger hat zweifellos im Rahmen einer land- und forstwirtschaftlichen, gewerblichen oder freiberuflichen Haupttätigkeit gehandelt und die Zahlung wurde auf das Geschäftskonto des Zahlungsempfängers geleistet,
- Zahlungen an Berufsbetreuer im Sinne von § 292 FamFG sowie für Vergütungen an Sachverständige, Dolmetscher und Übersetzer im Sinne von Abschnitt 3 des JVEG (auch wenn die genannten Personengruppen hauptberuflich tätig geworden sind und die Zahlung durch Überweisung auf das Geschäftskonto erfolgt ist)
- Verwaltungsakte und öffentlich-rechtliche Verträge, die den Wegfall oder die Einschränkung einer steuerlichen Vergünstigung zur Folge haben können,
- Zahlungen nach dem Flurbereinigungsgesetz sowie
- gewerberechtliche Erlaubnisse und Gestattungen.
Mitzuteilen sind insbesondere:
- alle Zahlungen der mitteilenden Stelle, es sei denn, der Zahlungsempfänger hat zweifellos im Rahmen einer land- und forstwirtschaftlichen, gewerblichen oder freiberuflichen Haupttätigkeit gehandelt und die Zahlung wurde auf das Geschäftskonto des Zahlungsempfängers geleistet,
- Zahlungen an Berufsbetreuer im Sinne von § 292 FamFG sowie für Vergütungen an Sachverständige, Dolmetscher und Übersetzer im Sinne von Abschnitt 3 des JVEG (auch wenn die genannten Personengruppen hauptberuflich tätig geworden sind und die Zahlung durch Überweisung auf das Geschäftskonto erfolgt ist)
- Verwaltungsakte und öffentlich-rechtliche Verträge, die den Wegfall oder die Einschränkung einer steuerlichen Vergünstigung zur Folge haben können,
- Zahlungen nach dem Flurbereinigungsgesetz sowie
- gewerberechtliche Erlaubnisse und Gestattungen.