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Die Verurteilung wegen Mordes in Tateinheit mit Raub mit Todesfolge ist rechtskräftig

Beschluss vom 26. Juni 2025 - 6 StR 635/24

- Erschienen am 28.07.2025

Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 26. Juni 2025 die Revision des Angeklagten gegen seine Verurteilung durch das Landgericht Neuruppin (Az. 12 KLs 12/22 jug.) als unbegründet verworfen. Mit der Entscheidung des Senats ist das Urteil rechtskräftig. 

Das Landgericht Neuruppin hat den zum Tatzeitpunkt 17 Jahre alten Angeklagten am 30. April 2024 wegen Mordes in Tateinheit mit Raub mit Todesfolge zu einer Jugendstrafe von acht Jahren verurteilt.  Nach den vom Landgericht Neuruppin getroffenen Feststellungen hat der Angeklagte im Dezember 2016 seine Nachbarin aus Habgier und zur Ermöglichung des Raubes in ihrer Wohnung in Cottbus getötet. 

Zuvor war der Angeklagte mit Urteil der 3. großen Strafkammer des Landgerichts Cottbus als Jugendkammer vom 11.05.2020, Az. 23 Ks 1/17, im vorliegenden Verfahren freigesprochen worden. Auf die Revision der Staatsanwaltschaft Cottbus hatte der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 03.05.2022, Az. 6 StR 120/21, das Urteil des Landgerichts Cottbus mit den Feststellungen aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an eine als Jugendkammer zuständige Strafkammer des Landgerichts Neuruppin zurückverwiesen.

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Datum
28.07.2025