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Urteil im Verfahren gegen einen 101-Jährigen ist gefallen

- Erschienen am 28.06.2022

In dem Strafverfahren gegen einen mutmaßlichen Wachmann im Konzentrationslager Sachsenhausen ist heute das Urteil gesprochen worden. 

Der Angeklagte ist wegen Beihilfe zum Mord in Tateinheit mit Beihilfe zum versuchten Mord zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren verurteilt worden.

Im Ergebnis der Beweisaufnahme ist die Schwurgerichtskammer des Landgerichtes zu der Überzeugung gelangt, dass der Angeklagte rund drei Jahre als Wachmann im Konzentrationslager Sachsenhausen tätig war und damit den dort verübten Terror und Massenmord gefördert hat. Dabei war ihm nach Auffassung der Richter bewusst, dass in Sachsenhausen täglich Menschen gequält und getötet wurden oder aufgrund der furchtbaren Lebenverhältnisse starben. Gleichwohl habe er mit seiner Wachtätigkeit diese Morde unterstützt. 

Ohne die Tätigkeit der Wachleute hätte das Morden nicht wie geschehen umgesetzt werden können. Durch die schwer bewaffneten Wachleute sei eine Drohkulisse aufgebaut worden, die jeden Widerstand oder Gedanken an Flucht im Keim erstickte habe. So habe jeder Wachmann - gleichgültig, an welcher Stelle er im Lager eingesetzt war - den reibungslosen Ablauf der Tötungsmaschinerie gewährleistet. In der Zeit von Januar 1942 bis Februar 1945, sind nach den Erläuterungen der hinzugezogenen historischen Sachverständigen mindestens 3.500 Menschen dort heimtückisch und grausam ermordet worden. 

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Innerhalb von einer Wochen kann Revision eingelegt werden. In diesem Fall hätte der Bundesgerichtshof noch einmal über den Fall zu entscheiden. 

Iris le Claire
- Pressesprecherin –


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Datum
28.06.2022
Rubrik
Landgericht Neuruppin - Pressemitteilungen