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Dienstbetrieb der Gerichte gewährleistet

- Erschienen am 24.03.2020

Der Präsident des Brandenburgischen Oberlandesgerichts teilt mit:

„Selbstverständlich gilt auch für die Tätigkeit der Gerichte, dass die Zahl sozialer Kontakte zu verringern und das Zusammentreffen einer größeren Zahl von Menschen möglichst zu vermeiden ist. Daher verzichten die meisten Kolleginnen und Kollegen an den Gerichten der ordentlichen Gerichtsbarkeit des Landes mittlerweile auf die Durchführung von Verhandlungsterminen, soweit sie nicht Verfahren betreffen, die besonders eilbedürftig sind oder aus anderen Gründen eine Verzögerung nicht zulassen. Auch wird in den Gerichten die Zahl der gleichzeitig anwesenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter reduziert und in größerem Umfang werden Aufgaben vom häuslichen Arbeitsplatz aus erfüllt. Alle Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Brandenburg sind so weiterhin arbeitsfähig.

Soweit Verfahren keine mündliche Verhandlung erfordern, sondern schriftlich erledigt werden können, werden diese weiterhin bearbeitet. Ebenso ist es gewährleistet, dass die Gerichte eilbedürftige Verfahren in der gebotenen Weise behandeln und alle Entscheidungen treffen, die keinen Aufschub dulden. Für die Vollstreckung solcher Entscheidungen wird durch die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher ebenfalls Sorge getragen.

Es gibt daher keinen Grund für die zuweilen anklingende Besorgnis, Gerichte könnten ihre Aufgaben nicht mehr wahrnehmen und die Rechte der Bürgerinnen und Bürger nicht mehr in ausreichender Weise schützen. Soweit es trotz aller Anstrengungen zu Verzögerungen kommt, bitte ich dafür um Verständnis. An dieser Stelle gilt mein Dank allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Amts- und Landgerichte sowie des Oberlandesgerichts, die dafür sorgen, dass wir den Geschäftsbetrieb den Maßnahmen zur Verhinderung einer weiteren Verbreitung des Coronavirus anpassen und aufrechterhalten können.“

Judith Janik

- Pressesprecherin -

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Datum
24.03.2020
Rubrik
Brandenburgisches Oberlandesgericht