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Ernennung von Rechtspflegeranwärterinnen und Rechtspflegeranwärtern des Einstellungsjahrgangs 2018 zu Beamtinnen und Beamten auf Probe

- Erschienen am 21.12.2022

Ernennung von Rechtspflegeranwärterinnen und Rechtspflegeranwärtern des Einstellungsjahrgangs 2018 zu Beamtinnen und Beamten auf Probe

Am 16.12.2022 wurden 13 Rechtspflegeranwärterinnen und Rechtspflegeranwärter nach bestandener Laufbahnprüfung zu Beamtinnen und Beamten auf Probe ernannt.

Im Rahmen ihres dualen Studiums haben sie die Theorie- und Praxiskenntnisse erlangt, die sie nun bei ihrer Arbeit als Beamte im gehobenen Justizdienst in den Amts- und Landgerichten, den Staatsanwaltschaften sowie im Ministerium der Justiz anwenden. 

Das duale Studium Rechtspflege wird im Beamtenverhältnis auf Widerruf absolviert und dauert etwa 3 Jahre. Es umfasst fachtheoretische Studienzeiten von 24 Monaten, die die Anwärterinnen und Anwärter an der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin absolvieren, sowie berufspraktische Studienzeiten von 12 Monaten, die in verschiedenen Abteilungen der Amts- und Landgerichte sowie bei den Staatsanwaltschaften des Landes Brandenburg zu durchlaufen sind.

Gegenstand der Ausbildung sind sämtliche Schwerpunkte der Rechtspflegetätigkeit, darunter das Grundbuchrecht, Nachlassrecht, Zwangsvollstreckungsrecht sowie das Betreuungs- und Vormundschaftsrecht.

Die Bewerbungsfrist für eine Einstellung als Rechtspflegeranwärterin oder  -anwärter endet jeweils zum 31. Oktober des vor dem Einstellungsjahr liegenden Jahres. Nähere Information sind auf der Homepage des Brandenburgischen Oberlandesgerichts unter: Karriere/Rechtspflege abrufbar.

Brandenburg an der Havel, den 21.12.2022

Krüger-Velthusen

- Pressesprecherin -

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Datum
21.12.2022
Rubrik
Brandenburgisches Oberlandesgericht