Gemeinsame Terminmitteilung zum zweiten Strafkammertag am 26. September 2017
- Erschienen amGemeinsame Pressemitteilung
der Präsidentinnen und Präsidenten der Oberlandesgerichte und des Kammergerichts
Zweiter bundesweiter Strafkammertag am 26. September 2017
am Landgericht Würzburg
Fast 80 Vorsitzende Richterinnen und Richter von Strafsenaten und Strafkammern aus allen Oberlandesgerichtsbezirken Deutschlands treffen sich am 26. September 2017 am Landgericht Würzburg (Ziviljustizzentrum Würzburg, Ottostraße 5, 97070 Würzburg).
Unter dem Motto
„Gerechter Strafprozess braucht gute Gesetze - Forderungen deutscher Strafrichter an den Gesetzgeber“
findet am 26. September – zwei Tage nach der Bundestagswahl – der zweite bundesweite Strafkammertag in Würzburg statt.
Er soll den Reformprozess zur Steigerung der Effektivität und Praxistauglichkeit des Strafverfahrens eng begleiten und insbesondere die Anliegen der strafgerichtlichen Praxis in das Bewusstsein der Rechtspolitiker bei den anstehenden Koalitionsverhandlungen bringen. Es ist somit das Ziel der Praxis, ihre Bedürfnisse nachdrücklich der Politik bzw. dem Gesetzgeber ins Bewusstsein zu rufen.
Wie bei dem ersten Strafkammertag, der am 16. Februar 2016 in Hannover stattfand, werden pro Oberlandesgerichtsbezirk grundsätzlich drei Vorsitzende einer Strafkammer oder eines Strafsenats entsandt. Die Teilnehmer werden sich in sechs Arbeitsgruppen mit den Themen „Befangenheitsanträge, gesetzlicher Richter, Besetzungsrügen“, „Beweisrecht und Verteidigung“, „Rechtsmittelrecht“, „Gericht und Opferschutz“, „Gewähr für Qualität: Ausbildung und Unterstützung“ sowie „Chancen und Gefahren der elektronischen Akte für das Strafverfahren“ beschäftigen. Die Workshops werden von Mitgliedern der Arbeitsgruppe „Zukunft des Strafprozesses“ der Präsidentinnen und Präsidenten der Oberlandesgerichte, des Kammergerichts und des Bundesgerichtshofs moderiert. Die Arbeit in den Gruppen beginnt mit einem Impulsreferat des Moderators mit anschließender Diskussion. Danach sollen die Arbeitsgruppen jeweils Kernthesen erarbeiten, über die dann im Plenum abgestimmt werden soll. Ziel des Strafkammertags ist es, zwölf Kernforderungen zu formulieren. Diese sollen sich in erster Linie an den Gesetzgeber für künftige Gesetzesvorhaben im Bereich des Strafverfahrensrechts richten.
Im Anschluss an das offizielle Ende des Strafkammertags, gegen 16:30 Uhr, stehen die Mitglieder der Arbeitsgruppe „Zukunft des Strafprozesses“, die Präsidentinnen und die Präsidenten der Oberlandesgerichte Bamberg, Brandenburg, Braunschweig, Köln, Oldenburg, Schleswig und Stuttgart sowie der Präsident des Kammergerichts, die den Strafkammertag organisieren, im Rahmen eines Pressegesprächs für Fragen zur Verfügung.
Programm des Strafkammertages (siehe Ablaufplan):
- Begrüßung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer
- Grußworte von Herrn Prof. Dr. Frank Arloth, Amtschef im Bayerischen Staatsministerium der Justiz und
Frau Bettina Limperg, Präsidentin des Bundesgerichtshofs - Einleitungsvortrag von Ministerialdirektorin Marie Luise Graf-Schlicker,
Abteilungsleiterin im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz - Sechs Arbeitsgruppen zu verschiedenen Themen
- Vorstellung und Abstimmung der Ergebnisse im Plenum
Am Vorabend des Strafkammertags wird ein Staatsempfang der Bayerischen Staatsregierung ausgerichtet, bei dem der Bayerische Staatsminister der Justiz, Prof. Dr. Winfried Bausback, sprechen wird.
Vertreterinnen und Vertreter der Presse sind herzlich willkommen. Es wird Gelegenheit zu Filmaufnahmen, Pressefotos sowie Interviews bestehen. Medienvertreter werden gebeten, sich bei der Pressestelle des Oberlandesgerichts Bamberg (E-Mail: pressestelle@olg-ba.bayern.de) anzumelden.
Judith Janik
Pressesprecherin
Brandenburg an der Havel, den 19. September 2017