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35-Jähriger aus Berlin zu Freiheitsstrafe verurteilt (11 KLs 22/24)

- Erschienen am 19.03.2026

Die 1. große Strafkammer hat einen 35-Jährigen aus Berlin am 19.03.2026 wegen verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge und mit schwerer Gesundheitsschädigung in Tateinheit mit fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs und mit fahrlässiger Körperverletzung in zwei tateinheitlichen Fällen zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren und 8 Monaten verurteilt, von der zwei Monate wegen einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung als vollstreckt gelten.

Dem Verurteilten wurde die Fahrerlaubnis entzogen, sein Führerschein eingezogen und die Verwaltungsbehörde angewiesen, ihm vor Ablauf von 1 Jahr keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen.

Der Verurteilte hatte im August 2022 die A10 im Mühlenbecker Land mit stark überhöhter Geschwindigkeit befahren und war dabei mit mehreren Verkehrsteilnehmern kollidiert, wobei eine Person noch am Unfallort verstarb, weitere Personen teilweise lebensbedrohlich bzw. schwer verletzt wurden. 

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Datum
19.03.2026