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Verlegung des Verhandlungstermins im Rechtsstreit um Rangsdorfer Grundstück

- Erschienen am 12.01.2026 - Presemitteilung OLG PM 2/2026

Der auf Donnerstag, den 15. Januar 2026 anberaumte Termin zur mündlichen Verhandlung in der Sache um ein Grundstück mit Haus in Rangsdorf ist zwecks Durchführung von Vergleichsverhandlungen auf den 15. Oktober 2026, 14 Uhr, verlegt worden. 

In dem Verfahren streiten der Eigentümer und die Ersteher eines Grundstücks in Rangsdorf. Die Ersteher haben im Jahr 2010 bei einer Zwangsversteigerung den Zuschlag für das Grundstück erhalten, ein Wohnhaus darauf errichtet und es bezogen. Im Jahr 2014 hat das vom Eigentümer angerufene Gericht den Zwangsversteigerungsbeschluss wegen Fehlern im Zwangsversteigerungsverfahren aufgehoben. Hierdurch verloren die Ersteher das Eigentum an dem mittlerweile bebauten Grundstück rückwirkend wieder an den Eigentümer. 

Im hier in Rede stehenden Verfahren streiten die Parteien um Ansprüche im Rahmen der Rückabwicklung des Zuschlags. Nachdem der Bundesgerichtshof ein früheres Berufungsurteil des Brandenburgischen Oberlandesgerichts im Zuge einer Änderung seiner Rechtsprechung aufgehoben und die Sache zurückverwiesen hatte, hat der zuständige Senat den auf den 15. Januar 2026 anberaumten Termin nun im Einverständnis mit den Parteien auf den 15. Oktober 2026 verlegt und das Verfahren an die Güterichterin des Brandenburgischen Oberlandesgerichts verwiesen, um ihnen weitere Vergleichsverhandlungen zu ermöglichen. 

Weitere Informationen zum Güterichterverfahren erhalten Sie hier:  Mediation beim Güterichter | Ministerium der Justiz (brandenburg.de).

Brandenburg an der Havel, den 08.01.2026 

Verfasserin der Pressemitteilung: 

Richterin am Oberlandesgericht Knorr
- Stellv. Pressesprecherin –

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