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Gerichtsvorstände der Amts- und Landgerichte und des Oberlandesgerichts kritisieren Stelleneinsparungen

- Erschienen am 10.11.2017

Die Direktorinnen und Direktoren sowie Präsidentinnen und Präsidenten aller Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit des Landes Brandenburg sind am 9. und 10. November 2017 in der Justizakademie in Königs Wusterhausen zu ihrem jährlichen Treffen zusammengekommen. Wesentliche Themen waren die Personalsituation an den Amts- und Landgerichten sowie dem Oberlandesgericht und die hierdurch bedingten langen Verfahrenslaufzeiten. Nach einem gemeinsamen Gespräch mit dem Minister der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz Stefan Ludwig zeigten sich die Gerichtsvorstände darüber enttäuscht, dass die Landesregierung mit der geltenden Personalbedarfsplanung offenbar ihre Sparpolitik in der Justiz in den kommenden Jahren fortführt.

Danach sollen zusätzlich zu den schon in der Vergangenheit beschlossenen Einsparungen für 2017/18 in 2019/20 im Bereich der Amts- und Landgerichte sowie des Oberlandesgerichts und der Staatsanwaltschaften über 110 weitere Stellen eingespart werden. Die ordentlichen Gerichte verlieren dann neben 21 Richterstellen in 2017 und 2018 in den Jahren 2019/20 weitere ca. 35 Richterstellen allein bei Amts- und Landgerichten sowie dem Oberlandesgericht. Darüber hinaus sollen auch Stellen bei Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern und bei den Beschäftigten der Geschäftsstellen eingespart werden. Dies, obwohl bereits in den vergangenen 10 Jahren im Bereich der Justiz Hunderte von Stellen eingespart worden sind und die Sparquote allein bei ordentlichen Gerichten und Staatsanwaltschaften dann mit 20 % deutlich höher ist als in anderen Ressorts.

Im Anschluss an das Gespräch mit dem Minister formulierten die Direktorinnen und Direktoren, Präsidentinnen und Präsidenten eine gemeinsame Erklärung:

„Seit Jahren weisen wir darauf hin, dass bei den Gerichten kontinuierlich Personal eingestellt werden muss, wenn die Arbeitsfähigkeit der Gerichte erhalten bleiben soll. Der Stellenabbau in der Justiz hätte längst gestoppt werden müssen. Aber das Gegenteil ist der Fall. Die Fortsetzung der Stellenstreichungspolitik der Landesregierung wird dazu führen, dass ausscheidendes Personal noch nicht einmal mehr teilweise ersetzt werden kann, von einem längst erforderlichen Personalaufbau ganz zu schweigen. In 2018 werden nach den jetzt bekannten Plänen keine Richterinnen und Richter eingestellt werden können. Auszubildende, die 2018 ihre Ausbildung oder ihr Fachhochschulstudium in der Justiz beenden, werden nicht übernommen werden können. Auf das vorhandene Personal werden in allen Bereichen noch höhere Belastungen zukommen. Verfahren werden auch in Zivil- und Familiensachen länger dauern, und es werden mehr Strafrabatte gewährt werden müssen. Dies, obwohl die Landesregierung die Sicherheitspolitik als einen ihrer Schwerpunkte bezeichnet. Wer mehr Polizisten einstellt, muss auch Staatsanwaltschaften und Strafgerichte verstärken und kann dort kein weiteres Personal abbauen.“

Judith Janik

Pressesprecherin

Brandenburg an der Havel, den 10. November 2017

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Datum
10.11.2017
Rubrik
Brandenburgisches Oberlandesgericht