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PM OLG - Aufhebung des Verhandlungstermins im Rechtsstreit um Rangsdorfer Grundstück

- Erschienen am 09.10.2026 - Presemitteilung OLG PM 10/2026

Der auf Donnerstag, den 15. Oktober 2026, anberaumte Termin zur mündlichen Verhandlung in der Sache um ein Grundstück mit Haus in Rangsdorf ist aufgehoben worden, weil das auf eine einvernehmliche Lösung abzielende Güterichterverfahren andauert.  

In dem Verfahren streiten der Eigentümer und die Ersteher eines Grundstücks in Rangsdorf. Die Ersteher haben im Jahr 2010 bei einer Zwangsversteigerung den Zuschlag für das Grundstück erhalten, ein Wohnhaus darauf errichtet und es bezogen. Im Jahr 2014 hat das vom Eigentümer angerufene Gericht den Zwangsversteigerungsbeschluss wegen Fehlern im Zwangsversteigerungsverfahren aufgehoben. Hierdurch verloren die Ersteher das Eigentum an dem mittlerweile bebauten Grundstück rückwirkend wieder an den Eigentümer.  

In dem hier in Rede stehenden Verfahren streiten die Parteien um Ansprüche aus der Rückabwicklung des Zuschlags. Nachdem der Bundesgerichtshof ein früheres Berufungsurteil des Brandenburgischen Oberlandesgerichts unter Änderung seiner bisherigen Rechtsprechung aufgehoben und die Sache zurückverwiesen hatte, hat der zuständige Senat das Verfahren auf Antrag der Parteien an die Güterichterin des Brandenburgischen Oberlandesgerichts verwiesen, um ihnen Vergleichsverhandlungen zu ermöglichen.

Weitere Informationen zum Güterichterverfahren erhalten Sie hier: Mediation beim Güterichter | Ministerium der Justiz


Brandenburg an der Havel, den 08.10.2026 
Verfasserin der Pressemitteilung: 
Richterin am Oberlandesgericht Knorr
- Stellv. Pressesprecherin -

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