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42 neue Justizobersekretäranwärterinnen und Justizobersekretäranwärter zum 1. September 2026 am Brandenburgischen Oberlandesgericht ernannt

- Erschienen am 09.09.2026 - Presemitteilung OLG PM 7/2026
PM OLG - 42 neue Justizobersekretäranwärterinnen und Justizobersekretäranwärter zum 1. September 2026 am Brandenburgischen Oberlandesgericht ernannt © Justiz Brandenburg

Der Präsident des Brandenburgischen Oberlandesgerichts, Matthias Deller, hat am 1. September 2026 im feierlichen Rahmen 42 junge Menschen unter gleichzeitiger Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf zu Justizobersekretäranwärterinnen bzw. Justizobersekretäranwärtern ernannt und sie vereidigt.  Die Auswahl der Ernannten wurde aus einem Kreis von 241 Bewerberinnen und Bewerbern getroffen.  

Die zweijährige Ausbildung zur Justizfachwirtin bzw. zum Justizfachwirt umfasst eine umfangreiche theoretische Ausbildung mit berufspraktischen Abschnitten. Die fachtheoretische Ausbildung findet an der Justizakademie des Landes Brandenburg in 
Königs Wusterhausen statt und umfasst sämtliche Aufgabenbereiche der ordentlichen Gerichtsbarkeit in den Bereichen des Zivil-, Familien- und Strafprozessrechts.

Zu den inhaltlichen Schwerpunkten zählen u.a. das Grundbuch-, Nachlass- und Zwangsvollstreckungsrecht sowie das Betreuungs- und Vormundschaftsrecht.  

Den berufspraktischen Ausbildungsteil absolvieren die Anwärterinnen und Anwärter in den verschiedenen Abteilungen der Amts- und Landgerichte sowie bei den Staatsanwaltschaften des Landes Brandenburg. Die Ausbildung endet mit einer schriftlichen und mündlichen Prüfung.

Für das Einstellungsjahr 2027 werden weiterhin Bewerbungen für die Ausbildung als Justizfachwirtin bzw. Justizfachwirt sowie für das duale Studium der Rechtspflege noch bis zum 31. Dezember 2026 entgegengenommen. Spätere Bewerbungen werden nach Möglichkeit berücksichtigt.

Nähere Information finden Sie auf der Homepage des Brandenburgischen Oberlandesgerichts unter Karriere | Ordentliche Gerichtsbarkeit Land Brandenburg.

Brandenburg an der Havel, den 07.09.2026 
Pressestelle des Brandenburgischen Oberlandesgerichts

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