PM OLG - Ernennung von Rechtspflegeranwärterinnen und Rechtspflegeranwärtern
- Erschienen am - PresemitteilungAm 1.10.2026 hat der Vizepräsident des Brandenburgischen Oberlandesgerichts, Herr Prof. Dr. Holger Wendtland, im feierlichen Rahmen 33 junge Menschen zu Rechtspflegeranwärterinnen und Rechtspflegeranwärtern ernannt und sie zugleich in das Beamtenverhältnis auf Widerruf berufen. Ihre Auswahl wurde aus insgesamt 302 Bewerberinnen und Bewerbern getroffen.
Die Rechtspflegeranwärterinnen und -anwärter werden im Rahmen des Vorbereitungsdienstes das Studium der Rechtspflege absolvieren.
Das duale Studium dauert drei Jahre und umfasst fachtheoretische Studienzeiten an der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin von 24 Monaten sowie fachpraktische Studienzeiten bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften im Land Brandenburg. Gegenstand des Studiums sind sämtliche Schwerpunkte der Rechtspflege, darunter das Grundbuchrecht, Nachlassrecht, Zwangsvollstreckungsrecht sowie das Betreuungs- und Vormundschaftsrecht.
Rechtspflegerinnen und Rechtpfleger nehmen als Beamtinnen und Beamte des gehobenen Justizdienstes vielfältige Aufgaben in den Gerichten und Staatsanwaltschaften wahr. Sie sind in ihren Entscheidungen nicht von Weisungen von Vorgesetzten abhängig und nur an Recht und Gesetz gebunden.
Die Bewerbungsfrist für eine Einstellung als Rechtspflegeranwärterin oder Rechtspflegeranwärter im Jahr 2027 endet am 31. Dezember 2026. Nähere Information finden Sie auf der Homepage des Brandenburgischen Oberlandesgerichts unter: Duales Studium der Rechtspflege | Ordentliche Gerichtsbarkeit Land Brandenburg
Brandenburg an der Havel, den 7.10.2026
Pressestelle des Brandenburgischen Oberlandesgerichts