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Anklage gegen Wachmann im Konzentrationslager Sachenhausen erhoben

- Erschienen am 08.02.2021

Die Staatsanwaltschaft Neuruppin hat gegen einen zwischenzeitlich 100-jährigen Angeschuldigten, der als SS-Wachmann im ehemaligen Konzentrationslager Sachsenhausen tätig gewesen sein soll, Anklage zur Schwurgerichtskammer des Landgerichts Neuruppin wegen Beihilfe zum Mord in 3518 tateinheitlich zusammentreffenden Fällen erhoben.

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, durch seine Tätigkeit als SS-Wachmann im Hauptlager des ehemaligen Konzentrationslagers Sachsenhausen in der Zeit von Januar 1942 bis August 1944 und von Dezember 1944 bis zum Februar 1945 Beihilfe zum grausamen und heimtückischen Mord geleistet zu haben. Dabei geht es u.a. um die Erschießung von sowjetischen Kriegsgefangenen im Jahr 1942. Gegenstand der Anklage ist ferner die Beihilfe zur Ermordung von Häftlingen durch den Einsatz von Giftgas sowie zu weiteren Erschießungen und der Tötung der Häftlinge durch die Schaffung und Aufrechterhaltung von lebensfeindlichen Bedingungen im ehemaligen Konzentrationslager Sachsenhausen.

Die Schwurgerichtskammer prüft jetzt, ob das Hauptverfahren zu eröffnen ist. Derzeit hat zunächst der Angeschuldigte Gelegenheit zur Stellungnahme auf die Anklageschrift.

Neuruppin, den 08.02.2021

Iris le Claire
- Pressesprecherin -

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Datum
08.02.2021
Rubrik
Landgericht Neuruppin - Pressemitteilungen