Bürgermeister der Stadt Rheinsberg wird zur Unterlassung verurteilt
- Erschienen amDie 2. Zivilkammer des Landgerichts Neuruppin hat den Bürgermeister der Stadt Rheinsberg Frank-Rudi Schwochow am 07.05.2026 in zwei separaten Verfahren im Wege der einstweiligen Verfügung zur Unterlassung verurteilt, folgende und sinngemäße Behauptungen in Bezug auf den Unternehmer Jens Clausen zu machen bzw. zu verbreiten:
„Wer wissen will, ob Herr Clausen seine Abgaben bezahlt, kann im Dezember zum Landgericht nach Potsdam fahren. Da verklagt das Land Brandenburg den Herren wegen Schulden bezüglich des Asylheimes in Wusterhausen“, sowie
der Unternehmer habe „den ersten Prozess vor dem Landgericht Neuruppin bereits verloren“.
In Bezug auf die erste der genannten Behauptungen hatte der Bürgermeister der Stadt Rheinsberg ein Anerkenntnis erklärt, auf dessen Basis das Landgericht ihn verurteilt hat.
Das Gericht erachtet die Tatsachenbehauptung im Weiteren als unwahr. Der Bürgermeister der Stadt Rheinsberg hatte sich in der Vergangenheit mehrfach öffentlich über den Unternehmer Jens Clausen, insbesondere im Zusammenhang mit dem Übergangswohnheim für geflüchtete Menschen in Flecken-Zechlin, geäußert. Ein in dem Zusammenhang am Landgericht Neuruppin geführter Rechtsstreit wurde an das Verwaltungsgericht Potsdam verwiesen. Verloren hatte der Unternehmer Clausen diesen Rechtsstreit nicht.