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Urteil im Fall „Weihnachtsmarkt in Leverkusen“

- Erschienen am 05.08.2024

Die 2. Große Strafkammer (Jugendkammer) des Landgerichts Neuruppin hat heute gegen einen 17-jährigen Jugendlichen aus Wittstock wegen Verabredung zum Mord und wegen des öffentlichen Verwendens des Kennzeichens eines von einem Betätigungsverbot betroffenen Vereins in zwei Fällen eine Einheitsjugendstrafe von vier Jahren verhängt.

Im Rahmen der viertägigen, nicht öffentlich durchgeführten Hauptverhandlung haben sich die Vorwürfe der Generalstaatsanwaltschaft Brandenburg an der Havel aus der Anklage vom 22.03.2024 im Wesentlichen bestätigt. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass sich der Angeklagte zunehmend radikalisiert hatte. Mit dem mittlerweile rechtskräftig vom Landgericht Köln verurteilten Mittäter hatte sich der Angeklagte dazu verabredet, sich gemeinsam und gewaltsam einen LKW zu verschaffen, indem sie den LKW-Fahrer in unmittelbarer Nähe des Weihnachtsmarkts in Leverkusen-Opladen mit einem Messer töten wollten. Mit diesem LKW wollten sie dann über den Weihnachtsmarkt in Leverkusen-Obladen fahren, um möglichst viele Menschen zu töten. Diejenigen Weihnachtsmarktbesucher, die dadurch nicht sofort getötet worden wären, hätten sie im Anschluss mit Messern erstechen wollen. Zudem liegt der heutigen Verurteilung die Feststellung zugrunde, dass der Angeklagte zwei Mal in den sozialen Medien Erkennungszeichen des sogenannten Islamischen Staates (IS) postete.               

Der Angeklagte befindet sich aktuell in Untersuchungshaft. Die Kammer hat die Fortdauer der Untersuchungshaft angeordnet.

Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Der Angeklagte und die Generalstaatsanwalt können gegen das Urteil Revision einlegen. Bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens gilt die Unschuldsvermutung.

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Datum
05.08.2024