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Im Strafverfahren gegen mutmaßlichen Wachmann im Konzentrationslager Sachsenhausen wurde Rechtsmittel eingelegt

- Erschienen am 04.07.2022

Der Angeklagte hat gegen das Urteil vom 28.06.2022 Revision eingelegt.
Er muss diese Revision jetzt innerhalb von einem Monat ab Zustellung des schriftlichen Urteils begründen. 
Dann wird der Bundesgerichtshof noch einmal über die Sache entscheiden. 

Die Strafkammer hat bis zum 27.09.2022 Zeit, das schriftliche Urteil fertig zu stellen. 

Iris le Claire
- Pressesprecherin –

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Datum
04.07.2022
Rubrik
Landgericht Neuruppin - Pressemitteilungen