Urteil gegen 68-Jährige aus Prenzlau (13 Ks 11/25)
- Erschienen amDie 3. große Strafkammer hat eine 68-Jährige aus Prenzlau am 03.02.2026 wegen Totschlags und wegen Urkundenfälschung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und 11 Monaten verurteilt.
Die Verurteilte hatte ihren lebensbedrohlich erkrankten, mit ihr gemeinsam in der ehelichen Wohnung lebenden Ehemann keiner ärztlicher Behandlung zugeführt, obwohl dieser sich für sie erkennbar in einem reduzierten Ernährungs- und desolaten Pflegezustand befand und letztlich verstarb.